Hilti Deutschland AG
Karriereevent - Ingenieur:innen Forschung & Entwicklung (m/w/d) für das Hilti Event: Techgarden
- Kaufering
- 25.09.2026
- Homeoffice möglich
Aktuelle Stellenangebote für Menschen mit Schwerbehinderung
Beruf
27 offene Stellen für Menschen mit Schwerbehinderung
Wissenschaft und Lehre umfasst Stellen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen: von Promotionsstellen und wissenschaftlichen Mitarbeitenden über Wissenschaftsmanagement bis zur Professur.
Hilti Deutschland AG
Hochschule Hamm-Lippstadt
Hochschule Hamm-Lippstadt
Universität der Bundeswehr München
Hochschule Reutlingen
Hochschule Biberach
Technische Hochschule Augsburg
Helmut-Schmidt-Universität
Technische Universität Braunschweig
Universität der Bundeswehr München
Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut
Mercedes-Benz AG
Technische Hochschule Augsburg
Mercedes-Benz AG
Hochschule Heilbronn
Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin)
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Technische Hochschule Deggendorf
Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten
Diakonisches Institut für Soziale Berufe gGmbH
Wer in Wissenschaft und Lehre arbeitet, forscht, lehrt oder organisiert Forschung und Studium. Typische Stellen sind Promotionsstellen und Stellen für wissenschaftliche Mitarbeitende in Projekten oder an Lehrstühlen, Postdoc-Stellen, Professuren sowie Tätigkeiten im Wissenschaftsmanagement, etwa in der Studiengangsorganisation, Forschungsförderung oder im Transfer. Arbeitgeber sind Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie außeruniversitäre Institute wie die der Fraunhofer-, Helmholtz-, Leibniz- und Max-Planck-Gesellschaft.
Wissenschaftliche Mitarbeitende bearbeiten Forschungsfragen, entwickeln Methoden, werten Daten aus und veröffentlichen Ergebnisse. Häufig gehören Lehrverpflichtungen, die Betreuung von Abschlussarbeiten und das Schreiben von Förderanträgen dazu. Professorinnen und Professoren verantworten Lehre und Forschung eines Fachgebiets, leiten Arbeitsgruppen und wirken in der akademischen Selbstverwaltung mit.
Der Alltag ist projektgetrieben und relativ selbstbestimmt. Laborarbeit, Programmierung, Literaturarbeit, Lehrveranstaltungen, Besprechungen und Tagungsreisen wechseln sich ab. Die Arbeitszeit ist formal geregelt, faktisch aber oft höher, vor allem vor Abgaben, Antragsfristen und in der Endphase einer Promotion. Promotionsstellen sind häufig als Teilzeitstellen ausgeschrieben, obwohl die Arbeit einen Vollzeitumfang hat.
Die größte strukturelle Belastung ist die Befristung. Die meisten Stellen unterhalb der Professur sind nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz oder über Drittmittel befristet, oft auf wenige Jahre. Das erschwert die Lebensplanung und verlangt häufig Ortswechsel. Stellen im Wissenschaftsmanagement und in der Verwaltung sind öfter unbefristet.
Die Zahl der Professuren ist im Verhältnis zu den Promovierten gering, der Weg dorthin lang und unsicher. Für viele ist die Promotion deshalb eine Qualifikation für Tätigkeiten außerhalb der Hochschule, etwa in Industrie, Verwaltung oder Beratung. In ingenieur- und naturwissenschaftlichen Fächern ist die Nachfrage nach Promovierten in der Wirtschaft gut.
Innerhalb der Wissenschaft gibt es neben der Professur Dauerstellen als Lehrkraft für besondere Aufgaben, als akademische Rätin oder in Forschungsinfrastruktur und Wissenschaftsmanagement. An Hochschulen für angewandte Wissenschaften setzt eine Professur in der Regel mehrjährige Berufspraxis außerhalb der Hochschule voraus.
Wissenschaftliche Arbeit ist überwiegend Kopf- und Bildschirmarbeit mit flexibler Zeiteinteilung, was vielen Einschränkungen entgegenkommt. Barrieren liegen häufiger in Gebäuden, Laboren, nicht barrierefreien Dokumenten und Tagungsreisen. Hilfsmittel wie Screenreader, Spracheingabe, angepasste Laborplätze und Arbeitsassistenz werden über das Integrations- bzw. Inklusionsamt oder den Reha-Träger gefördert.
Hochschulen und staatliche Forschungseinrichtungen sind öffentliche Arbeitgeber und haben Schwerbehindertenvertretungen, die auch in Berufungsverfahren beteiligt werden. Für befristete Qualifizierungsstellen ist eine Regelung im Wissenschaftszeitvertragsgesetz relevant: Bei Behinderung oder schwerwiegender chronischer Erkrankung verlängert sich die zulässige Befristungsdauer um zwei Jahre. Das verschafft Zeit, verpflichtet den Arbeitgeber aber nicht zur Verlängerung, weshalb frühzeitige Absprachen sinnvoll sind.
Gratis-Tipp
Rechte, Nachteilsausgleiche & Job-Tipps kompakt als PDF – jetzt gratis sichern.