Einkauf, Materialwirtschaft und Logistik
Staplerfahrer (m/w/d) - 16,39 € - Direktvermittlung
- Piening GmbH
- Salzgitter
- 01.09.2026
- Vollzeit
- vor 1 Stunde
schwerbehindert.org ist die spezialisierte Jobbörse für Inklusion. Hier finden behinderte Menschen Stellenangebote, die wirklich offen sind – ohne Floskeln, dafür mit echten Chancen auf ein faires Auswahlverfahren.
Behinderte Bewerberinnen und Bewerber genießen im Auswahlverfahren wichtige Schutzrechte: Im öffentlichen Dienst müssen schwerbehinderte Menschen bei gleicher Eignung zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Nutzen Sie diese Rechte und entdecken Sie täglich neue Stellenangebote – von der Ausbildung über Teilzeit bis zur Führungsposition.
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Wer eine neue Stelle sucht, braucht vor allem eines: ein System. Die Rechtslage rund um Schwerbehinderung und Arbeit ist gut geregelt – aber sie verschafft Ihnen kein Vorstellungsgespräch. Das gelingt durch eine klare Suchstrategie, durch das richtige Lesen von Stellenanzeigen und durch Bewerbungsunterlagen, die zur ausgeschriebenen Aufgabe passen. Genau darum geht es auf dieser Seite.
Dieser Ratgeber begleitet Sie durch den kompletten Ablauf: von der Frage, wo überhaupt passende Stellenangebote zu finden sind, über das Entschlüsseln typischer Formulierungen in Anzeigen bis hin zu den Punkten, die Sie nach einer Zusage klären sollten. Rechte und Nachteilsausgleiche werden dabei nur dort angesprochen, wo sie den Bewerbungsprozess konkret beeinflussen. Die ausführliche Rechtekunde finden Sie in unseren Ratgebern, etwa zu GdB 50 und Ihren Rechten am Arbeitsmarkt.
Grundregel für die Suche: Bewerben Sie sich auf Stellen, die zu Ihrer Qualifikation passen – nicht auf Stellen, die zu Ihrer Behinderung zu passen scheinen. Der Arbeitsplatz wird an Sie angepasst, nicht umgekehrt. Das erweitert Ihren Suchradius erheblich.
Eine Stellenanzeige ist ein Werbetext. Sie beschreibt selten exakt, was der Betrieb wirklich braucht – und noch seltener, wie ernst es dem Unternehmen mit Inklusion ist. Mit etwas Übung erkennen Sie trotzdem viel zwischen den Zeilen.
Dieser Satz stammt aus dem Bereich des öffentlichen Dienstes und wird inzwischen auch von vielen privaten Arbeitgebern übernommen. Er bedeutet: Wenn am Ende des Auswahlverfahrens zwei Personen fachlich gleichwertig dastehen, gibt Ihre Schwerbehinderung den Ausschlag. Er bedeutet nicht, dass Sie ohne die geforderte Qualifikation zum Zug kommen. Wichtig ist die praktische Konsequenz: Erwähnen Sie Ihre Schwerbehinderung oder Gleichstellung in der Bewerbung, sonst kann die Regel gar nicht greifen.
Bei öffentlichen Arbeitgebern kommt hinzu, dass schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber grundsätzlich zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden müssen, sofern die fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt. Wie Sie das gezielt nutzen, lesen Sie in unserem Beitrag Jobs im öffentlichen Dienst mit Schwerbehinderung.
Das Kürzel „m/w/d" (männlich/weiblich/divers) bezieht sich auf das Geschlecht, nicht auf Behinderung – ein weit verbreitetes Missverständnis. Es ist also kein Inklusionssignal, sondern die rechtlich saubere, geschlechtsneutrale Ausschreibung einer Stelle. Ein echtes Signal ist dagegen ein eigener Absatz zur Vielfalt, in dem Behinderung ausdrücklich genannt wird, oder eine benannte Ansprechperson für Barrierefreiheit im Bewerbungsverfahren.
Manche Anzeigen beschreiben den Arbeitsplatz konkret: stufenloser Zugang, höhenverstellbare Tische, Aufzug, barrierefreie Sanitärräume, Parkplatz am Gebäude, ruhige Einzelbüros, Bildschirmarbeitsplatz mit anpassbarer Software. Solche Details sind ein starkes Zeichen, weil sie zeigen, dass sich jemand im Betrieb bereits Gedanken gemacht hat. Fehlen sie, heißt das nicht automatisch, dass nichts möglich ist – dann ist es allerdings Ihre Aufgabe, im Erstkontakt nachzufragen.
Achten Sie auf die Sprache der Anforderungsliste. „Voraussetzung ist" und „zwingend erforderlich" markieren harte Kriterien. „Wünschenswert", „idealerweise", „von Vorteil" und „Sie bringen idealerweise mit" markieren Wunschlisten – hier reicht es meist, einen Teil zu erfüllen. Formulierungen wie „hohe Belastbarkeit", „Bereitschaft zu Schichtdienst", „Führerschein und Reisetätigkeit" oder „körperliche Belastbarkeit" sollten Sie dagegen ernst nehmen und ehrlich für sich prüfen. Es ist wesentlich angenehmer, eine Stelle vorher auszusortieren, als sie nach vier Wochen wieder aufzugeben.
Eine ausführliche Anleitung zum Entschlüsseln von Anzeigen und zum Erkennen wirklich inklusiver Betriebe finden Sie unter Inklusive Arbeitgeber an Stellenanzeigen erkennen.
Wer nur einen Kanal nutzt, sieht nur einen Ausschnitt des Marktes. Kombinieren Sie deshalb mehrere Wege – jeder erschließt andere Stellen.
Eine Stellenbörse mit Inklusionsfokus wie diese hier hat einen einfachen Vorteil: Die gelisteten Arbeitgeber wissen bereits, dass sich Menschen mit Behinderung bei ihnen bewerben. Sie sparen sich das Abklopfen der Grundhaltung und können sich auf die fachliche Passung konzentrieren. Neben dieser Seite lohnt sich der Blick auf die verwandten Übersichten Jobs für schwerbehinderte Menschen und Jobs für Menschen mit Behinderung, die teils andere Anzeigen ausspielen.
Die Bundesagentur betreibt die größte Stellendatenbank Deutschlands. Entscheidend ist aber weniger die Datenbank als die Person, die Sie dort betreut: Fragen Sie ausdrücklich nach der Reha- beziehungsweise Schwerbehindertenberatung. Dieses Team kennt die Förderinstrumente, kann Arbeitgeber gezielt ansprechen und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in die Wege leiten. Was dazu gehört, beschreibt unser Ratgeber Berufliche Reha und Teilhabe am Arbeitsleben.
Der Integrationsfachdienst vermittelt nicht nur, er begleitet. Die Beraterinnen und Berater kennen die Betriebe in ihrer Region persönlich, wissen, wer bereits Erfahrung mit Arbeitsplatzanpassungen hat, und treten bei Bedarf als Vermittler auf. Für viele Suchende ist das der wirksamste einzelne Hebel, weil er Zugang zu Stellen verschafft, die nie öffentlich ausgeschrieben werden. Den Kontakt vermitteln das Integrationsamt oder die Agentur für Arbeit.
Ein erheblicher Teil aller Stellen wird nie ausgeschrieben. Eine gute Initiativbewerbung ist deshalb kein Verlegenheitsschritt, sondern eine eigenständige Strategie. Sie funktioniert allerdings nur zielgerichtet: Suchen Sie sich 15 bis 25 Arbeitgeber in Ihrer erreichbaren Umgebung heraus, recherchieren Sie eine konkrete Ansprechperson, und beschreiben Sie in wenigen Sätzen, welches Problem Sie für dieses Unternehmen lösen. Rundschreiben an 200 Adressen bringen erfahrungsgemäß nichts.
Für Betriebe mit mindestens 20 Beschäftigten kann Ihre Initiativbewerbung besonders interessant sein: Sie unterliegen der Beschäftigungspflicht und zahlen andernfalls eine Ausgleichsabgabe. Dazu kommen mögliche Lohnkostenzuschüsse, die Sie ruhig erwähnen dürfen – Details dazu im Beitrag Lohnkostenzuschuss und Eingliederungszuschuss.
Auf Messen fällt die erste Hürde – der anonyme Stapel Bewerbungen – komplett weg. Sie sprechen direkt mit Menschen, die einstellen. Bringen Sie einige gedruckte Kurzprofile mit, bereiten Sie drei Sätze zu sich vor und notieren Sie sich nach jedem Gespräch Name und Zuständigkeit. Auch Fachverbände, Selbsthilfegruppen und berufliche Netzwerke im Internet führen regelmäßig zu Kontakten, die später eine Stelle ergeben.
Für die meisten Menschen entscheidet der Arbeitsweg mit darüber, ob eine Stelle überhaupt in Frage kommt. Sortieren Sie Ihre Suche deshalb früh nach Entfernung und Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Auto. In den großen Arbeitsmarktzentren ist die Auswahl am größten:
Ist der tägliche Weg das eigentliche Hindernis, drehen Sie die Suche um und filtern nach Tätigkeiten, die ganz oder überwiegend von zu Hause erledigt werden können. Eine eigene Übersicht dazu finden Sie unter Homeoffice-Jobs für schwerbehinderte Menschen.
Eine vollständige Bewerbung besteht in der Regel aus Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnissen. Alles gehört in eine PDF-Datei mit sprechendem Dateinamen, etwa „Bewerbung_Sachbearbeitung_Nachname.pdf". Achten Sie darauf, dass das Dokument durchsuchbar ist und nicht aus abfotografierten Seiten besteht – viele Unternehmen lesen Bewerbungen automatisiert vor.
Tabellarisch, rückwärts chronologisch, ein bis zwei Seiten. Nennen Sie zu jeder Station nicht nur Titel und Zeitraum, sondern zwei bis drei Aufgaben oder Ergebnisse. Lücken im Lebenslauf – etwa durch Krankheit oder eine Reha – müssen Sie nicht medizinisch erklären; eine neutrale Angabe wie „berufliche Neuorientierung" oder „gesundheitsbedingte Auszeit, seit … wieder voll belastbar" genügt und wirkt souveräner als eine unerklärte Lücke.
Eine Seite, drei Blöcke: Warum dieses Unternehmen, was Sie fachlich mitbringen, was Sie konkret beitragen wollen. Greifen Sie zwei bis drei Stichworte aus der Anzeige wörtlich auf – das erleichtert die Zuordnung und zeigt, dass Sie die Ausschreibung gelesen haben. Verzichten Sie auf Standardsätze wie „hiermit bewerbe ich mich".
Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, eine Behinderung von sich aus zu offenbaren. Entscheiden Sie sich dafür, gehört die Angabe an eine sichtbare, aber unaufgeregte Stelle – ans Ende des Anschreibens oder in eine eigene Zeile im Lebenslauf. Formulieren Sie sachlich und lösungsorientiert: Grad der Behinderung, gegebenenfalls Gleichstellung, und in einem Halbsatz, was das für die Tätigkeit bedeutet. Musterformulierungen für unterschiedliche Situationen sammelt der Beitrag Schwerbehinderung in der Bewerbung: Formulierungen und Muster, den Gesamtablauf beschreibt der Leitfaden Bewerbung mit Schwerbehinderung.
Praxistipp: Legen Sie sich eine Grundversion Ihrer Unterlagen an und passen Sie pro Bewerbung nur den ersten Absatz des Anschreibens sowie zwei bis drei Stichworte im Lebenslauf an. Das kostet fünfzehn Minuten statt zwei Stunden – und Sie schaffen deutlich mehr Bewerbungen in derselben Zeit.
Stellenangebote für behinderte Menschen verteilen sich über alle Branchen. Einige Felder tauchen in Jobbörsen jedoch besonders häufig auf, weil dort Arbeitsplätze gut anpassbar sind:
Welche Hilfsmittel dafür in Frage kommen und wer sie bezahlt, erklärt der Ratgeber Barrierefreier Arbeitsplatz: Hilfsmittel und Förderung. Wenn Sie eine bestimmte Einschränkung mitbringen, helfen die spezialisierten Übersichten weiter – etwa zu Jobs für Rollstuhlfahrer, zu Jobs für chronisch kranke Menschen oder zu Jobs für schwerhörige und gehörlose Menschen.
Nicht jede Vertragsform passt zu jeder Lebenssituation. Eine nüchterne Einordnung hilft bei der Entscheidung.
Teilzeit ist für viele der realistische Einstieg, wenn die volle Wochenarbeitszeit gesundheitlich nicht durchzuhalten ist. Schwerbehinderte Beschäftigte haben zudem einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen der Behinderung notwendig ist (§ 164 Absatz 5 SGB IX). Achten Sie bei der Stellensuche darauf, ob die Anzeige Teilzeit ausdrücklich zulässt – viele Arbeitgeber sind auch dann gesprächsbereit, wenn nur Vollzeit ausgeschrieben ist.
Minijobs eignen sich als Wiedereinstieg, zum Testen der eigenen Belastbarkeit oder als Ergänzung. Sie sind sozialversicherungsrechtlich eingeschränkt und bauen kaum Rentenanwartschaften auf, deshalb sollten sie eine Zwischenstation bleiben, wenn mehr möglich ist. Die Unterschiede erläutert der Beitrag Minijob und Teilzeit mit Schwerbehinderung.
Befristete Verträge sind häufiger, als man erwartet – und oft keine schlechte Wahl. Ein wichtiger Punkt: Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen greift erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit, und eine Befristung endet ohnehin durch Zeitablauf. Fragen Sie deshalb früh nach der Perspektive auf Entfristung.
Zeitarbeit kann Türen öffnen, weil Einsatzbetriebe Menschen kennenlernen, die sie über den regulären Weg nicht eingeladen hätten. Sie bringt aber wechselnde Einsatzorte, wechselnde Arbeitsplätze und damit erschwerte Arbeitsplatzanpassungen mit sich. Wer auf eine feste, angepasste Ausstattung angewiesen ist, sollte das vorab klären.
Nicht jede Suche startet mit einem passenden Abschluss. Für den Einstieg gibt es mehrere Wege: die reguläre betriebliche Ausbildung mit begleitender Unterstützung, die Ausbildung in einem Berufsbildungswerk, eine Umschulung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation oder eine Einstiegsqualifizierung. Ein Praktikum ist dabei oft der unterschätzte Türöffner – es kostet den Betrieb wenig und ersetzt jedes Bewerbungsgespräch durch gelebte Praxis. Wie Sie eines finden, beschreibt der Beitrag Praktikum mit Behinderung.
Beim Quereinstieg zählt vor allem, dass Sie übertragbare Fähigkeiten benennen können: Organisation, Kundenkontakt, Sorgfalt, Software-Kenntnisse, Sprachen. Eine gezielte Weiterbildung erhöht die Trefferquote spürbar. Wer arbeitslos gemeldet ist, sollte Förderoptionen prüfen – zum Beispiel im Bereich digitaler Kompetenzen, siehe unsere Seite zur KI-Weiterbildung für Arbeitslose.
Eine Stellensuche zieht sich fast immer länger hin als geplant. Wer sie wie ein kleines Projekt führt, verliert weder den Überblick noch die Motivation.
Die Zusage ist nicht das Ende des Prozesses, sondern der Beginn eines zweiten – und die Wochen davor sind der beste Zeitpunkt für die wichtigen Fragen.
Klären Sie schon vor dem ersten Arbeitstag, welche Ausstattung Sie brauchen: Möbel, Software, Hebehilfen, Beleuchtung, ein bestimmter Raum, angepasste Arbeitszeiten. Viele Leistungen lassen sich am einfachsten vor Arbeitsbeginn beim Integrationsamt oder einem Reha-Träger beantragen, und Bewilligung wie Lieferung brauchen Zeit. Nach § 164 Absatz 4 SGB IX hat der Arbeitgeber ohnehin für eine behinderungsgerechte Gestaltung zu sorgen; Ihr Beitrag ist, konkret zu benennen, was hilft.
Gibt es im Betrieb eine Schwerbehindertenvertretung, stellen Sie sich in den ersten Wochen vor. Sie kennt die internen Abläufe, weiß, welche Anträge im Haus schon einmal gestellt wurden, und ist Ihre vertrauliche Ansprechstelle, falls später etwas nicht rund läuft. In größeren Betrieben lohnt sich zusätzlich der Kontakt zum Betriebs- oder Personalrat.
In den ersten sechs Monaten gilt der besondere Kündigungsschutz noch nicht. Das ist kein Grund zur Sorge, aber ein Grund zur Sorgfalt: Setzen Sie sich anfangs nicht unter Druck, mehr zu leisten als dauerhaft möglich ist. Sprechen Sie notwendige Anpassungen lieber früh an, als sich durchzubeißen und nach vier Monaten auszufallen. Vereinbaren Sie nach Möglichkeit ein kurzes Zwischengespräch nach acht bis zehn Wochen.
Lesen Sie den Arbeitsvertrag in Ruhe: Arbeitszeit, Befristung, Probezeit, Kündigungsfristen, Urlaub, Einsatzort. Prüfen Sie parallel, welche Nachteilsausgleiche für Sie gelten – Zusatzurlaub, Freistellung von Mehrarbeit und weitere Regelungen sind in unserem Überblick Nachteilsausgleiche bei Schwerbehinderung zusammengestellt.
Wenn der Ausweis noch fehlt: Sie können sich selbstverständlich auch ohne festgestellten Grad der Behinderung bewerben. Läuft ein Antrag oder ein Widerspruch, lohnt es sich, den Stand im Blick zu behalten – die Feststellung entscheidet später darüber, welche Rechte und Fördermittel im neuen Job greifen.
Oben auf dieser Seite finden Sie aktuelle Angebote von Arbeitgebern, die Bewerbungen behinderter Menschen ausdrücklich begrüßen. Filtern Sie nach Stichwort und Ort – und bewerben Sie sich direkt.
Alle Stellenangebote ansehenDie Liste wird laufend aktualisiert; abgelaufene Anzeigen werden deaktiviert. Sie sehen jeweils das Einstell- beziehungsweise Aktualisierungsdatum direkt an der Anzeige.
Ja. Jede Anzeige führt Sie zum Bewerbungsweg des Arbeitgebers – je nach Stelle per Online-Formular, per E-Mail oder über das Karriereportal des Unternehmens.
Ja. Neben Vollzeitstellen finden Sie Teilzeit, Minijobs und Homeoffice-Angebote. Schwerbehinderte Beschäftigte haben zudem Anspruch auf Teilzeit, wenn die kürzere Arbeitszeit behinderungsbedingt notwendig ist (§ 164 Absatz 5 SGB IX).
Öffentliche Arbeitgeber müssen schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen, sofern die fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt. Zusätzlich gilt in jedem Bewerbungsverfahren das Benachteiligungsverbot des AGG.
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