Praktikum mit Behinderung 2026: Plätze finden, Förderung nutzen, Einstieg schaffen
Ein Praktikum ist für Menschen mit Behinderung oft der beste Einstieg in den Arbeitsmarkt – vom Schülerpraktikum bis zur betrieblichen Erprobung. Dieser Ratgeber zeigt, wo Sie Plätze finden, wer die Kosten trägt und wie Sie sich erfolgreich bewerben.
Für viele Menschen mit Behinderung ist ein Praktikum der wirksamste Türöffner in den Arbeitsmarkt. Es räumt Vorbehalte aus dem Weg, zeigt in der Praxis, was möglich ist, und mündet häufig direkt in eine Ausbildung oder Anstellung. Dieser Ratgeber erklärt, welche Praktikumsformen es gibt, wer sie finanziert, wo Sie Plätze finden und wie Ihre Bewerbung überzeugt.
Welche Praktikumsformen gibt es?
"Praktikum" ist kein einheitlicher Rechtsbegriff – dahinter stecken sehr verschiedene Konstruktionen mit eigenen Regeln zu Dauer, Vergütung und Versicherung:
- Schülerpraktikum: ein- bis dreiwöchige Betriebserkundung im Rahmen der Schule, meist ab Klasse 8. Für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung wird es häufig durch die Berufsorientierung der Agentur für Arbeit oder durch Integrationsfachdienste begleitet.
- Orientierungs- oder Berufsfelderkundung: mehrere kurze Praktika – sinnvoll, wenn gesundheitliche Grenzen noch nicht klar sind.
- Betriebspraktikum in einer Maßnahme: Teil von Reha, Berufsvorbereitung oder Umschulung; die Kosten trägt der Reha-Träger.
- Betriebliche Erprobung und Arbeitserprobung: gezielte Prüfung, ob ein konkreter Arbeitsplatz gesundheitlich passt – gefördert durch die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung.
- Probebeschäftigung nach § 49 SGB IX: Der Reha-Träger übernimmt bis zu drei Monate die Kosten, damit ein Arbeitgeber Sie risikofrei erproben kann. Sie sind dabei regulär beschäftigt.
- Praktikum aus einer Werkstatt heraus (Außenarbeitsplatz): Beschäftigte einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarkts – oft der erste Schritt zum Budget für Arbeit.
Ablauf und Dauer
Das Schülerpraktikum ist eine Schulveranstaltung mit Betreuung durch die Lehrkraft und Bericht am Ende. Für Kinder in der Vollzeitschulpflicht begrenzt das Jugendarbeitsschutzgesetz die Zeit im Betriebspraktikum auf sieben Stunden täglich und 35 Stunden wöchentlich (§ 7 JArbSchG), für Jugendliche ab 15 Jahren auf acht beziehungsweise 40 Stunden (§ 8 JArbSchG). Eine Arbeitserprobung dauert wenige Tage bis zwei Wochen und beantwortet eine eng umrissene Frage: Hält die Belastung? Die Probebeschäftigung ist dagegen ein echtes Arbeitsverhältnis mit Vertrag und Entgelt. Faustregel: Für eine belastbare Einschätzung sind drei bis vier Wochen das Minimum.
Wer zahlt was?
- Agentur für Arbeit / Jobcenter: Probebeschäftigung (bis zu drei Monate Lohnkostenübernahme), Fahrtkosten, Arbeitskleidung, technische Hilfen während des Praktikums.
- Deutsche Rentenversicherung: wenn das Praktikum Teil einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben ist.
- Integrationsamt: Arbeitsassistenz, technische Arbeitshilfen und behinderungsgerechte Ausstattung des Praktikumsplatzes.
- Integrationsfachdienst: Begleitung vor Ort, Einarbeitungsunterstützung, Vermittlung zwischen Ihnen und dem Betrieb – kostenlos.
Stellen Sie Anträge immer vor Beginn des Praktikums – rückwirkend wird kaum etwas bewilligt. Wissen Sie nicht, wer zuständig ist, beantragen Sie es trotzdem: Der Träger muss binnen zwei Wochen klären, ob er leistet oder weiterleitet (§ 14 SGB IX).
Versicherungsschutz und Haftung
- Schülerpraktikum: Der Unfallversicherungsschutz läuft als Schulveranstaltung über die Unfallkasse beziehungsweise den Schulträger (§ 2 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe b SGB VII); für Sachschäden greift meist dessen Sammelhaftpflicht, ergänzend die private Haftpflicht der Familie.
- Praktikum in einer Reha-Maßnahme: Der Maßnahmeträger sichert den Schutz ab – lassen Sie sich das schriftlich bestätigen, der Betrieb fragt danach.
- Betriebliches Praktikum und Probebeschäftigung: Sie sind über die Berufsgenossenschaft des Betriebs unfallversichert, bei der Probebeschäftigung mit vollem Sozialversicherungsschutz.
Für Schäden gelten die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haften Sie in der Regel nicht, bei mittlerer wird geteilt.
Wo Sie Praktikumsplätze finden
- Reha-/SB-Vermittlung der Agentur für Arbeit: die erste Adresse. Sie kennt Betriebe, die bereits Erfahrung mit Praktika von Menschen mit Behinderung haben.
- Integrationsfachdienste (IFD): vermitteln Plätze und begleiten die ersten Wochen.
- Inklusionsbetriebe: Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarkts mit hohem Anteil schwerbehinderter Beschäftigter – hier ist Inklusion Geschäftsmodell.
- Spezialisierte Jobbörsen wie schwerbehindert.org und die Karriereseiten großer Arbeitgeber mit eigenen Praktikumsprogrammen.
- Öffentlicher Dienst: Kommunen, Landesbehörden und Kliniken vergeben regelmäßig Plätze und sind zur Förderung schwerbehinderter Menschen besonders verpflichtet.
- Initiativbewerbung: Für Praktika ist sie besonders wirksam, weil Plätze selten ausgeschrieben werden.
Vom Praktikum zur festen Stelle
Viele Arbeitgeber auf schwerbehindert.org suchen Nachwuchs und bieten Einstiegsmöglichkeiten.
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So bewerben Sie sich um ein Praktikum
- Ziel benennen: Schreiben Sie, was Sie im Praktikum herausfinden oder lernen möchten. Das wirkt konkreter als eine allgemeine Interessensbekundung.
- Zeitraum und Umfang vorschlagen: "drei Wochen im November, jeweils fünf Stunden täglich" ist leichter zuzusagen als eine offene Anfrage.
- Unterstützung mitliefern: Erwähnen Sie, dass Fahrtkosten, Hilfsmittel oder eine Begleitung durch den IFD gefördert werden und dem Betrieb keine Kosten entstehen.
- Behinderung sachlich ansprechen: Auswirkung und Lösung statt Diagnose – Textbausteine dafür finden Sie im Ratgeber Musterformulierungen für die Bewerbung.
- Nachfassen: Rufen Sie nach etwa einer Woche an oder schreiben Sie eine kurze Erinnerung. Bei Praktika entscheidet oft der persönliche Kontakt.
Muster für eine Praktikumsanfrage
"Sehr geehrte Frau …, ich interessiere mich für den Beruf der Mediengestalterin und möchte im Praktikum erleben, wie der Agenturalltag aussieht. Ich frage Sie deshalb für drei Wochen vom 9. bis 27. November an, jeweils von 9 bis 14 Uhr.
Ich bin schwerbehindert und arbeite im Sitzen mit einem größeren Bildschirm; den bringe ich mit. Ist darüber hinaus etwas nötig, zahlt das Integrationsamt – für Sie entstehen keine Kosten."
Kurz und konkret: Ziel, Rahmen, Entlastung des Betriebs. Den Aufbau für ausgeschriebene Stellen zeigt der Leitfaden zur Bewerbung mit Schwerbehinderung.
Der Praktikumsvertrag: was hineingehört
Außerhalb schulischer Praktika gehört alles Wesentliche schriftlich festgehalten – das Nachweisgesetz verlangt es ausdrücklich (§ 2 Absatz 1a NachwG):
- Lernziele und die Tätigkeiten, die Sie kennenlernen sollen,
- Beginn, Dauer, tägliche Arbeitszeit, Pausen und Urlaub,
- Vergütung – oder die Feststellung, dass es ein unvergütetes Pflicht- oder Orientierungspraktikum ist,
- eine feste Ansprechperson, Versicherungsschutz und Verschwiegenheit,
- die vereinbarten Anpassungen: Hilfsmittel, Pausenregelung, barrierefreier Zugang, Assistenz, Homeoffice,
- ein qualifiziertes Praktikumszeugnis zum Abschluss.
Lassen Sie Anpassungen hineinschreiben statt nur mündlich zusagen: Das schützt Sie, wenn die Ansprechperson wechselt – und kostet den Betrieb nichts.
Mindestlohn im Praktikum – und die Ausnahmen
Grundsätzlich gilt der gesetzliche Mindestlohn auch für Praktikantinnen und Praktikanten. Ausgenommen sind nach § 22 Absatz 1 MiLoG jedoch:
- Pflichtpraktika, die eine Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung vorschreibt – unabhängig von der Dauer,
- Orientierungspraktika bis zu drei Monaten vor einer Berufsausbildung oder einem Studium,
- begleitende Praktika bis zu drei Monaten während Ausbildung oder Studium,
- Praktika im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung oder einer Berufsausbildungsvorbereitung.
Ausgenommen sind außerdem Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung (§ 22 Absatz 2 MiLoG) – das betrifft praktisch alle Schülerpraktika. Wichtig: Dauert ein freiwilliges Orientierungspraktikum länger als drei Monate, besteht der Anspruch für die gesamte Zeit.
Für Eltern und Lehrkräfte: das Schülerpraktikum vorbereiten
Bei Schülerinnen und Schülern mit Behinderung entscheidet die Vorbereitung über den Erfolg. Bewährt hat sich: frühzeitig – möglichst ein halbes Jahr vorher – mit der Suche beginnen, den Betrieb vorab besuchen, Barrierefreiheit und Arbeitswege klären, benötigte Hilfsmittel abstimmen und eine feste Ansprechperson im Betrieb benennen lassen. Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit bietet für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung eine spezialisierte Beratung an, ebenso die Integrationsfachdienste im Rahmen der Übergangsbegleitung Schule–Beruf.
Zwei Punkte werden regelmäßig vergessen. Erstens der Arbeitsweg – üben Sie die Strecke vor dem ersten Tag und klären Sie die Fahrtkosten. Zweitens die Information des Teams: Ein Satz in der Frühbesprechung ("Lena liest von den Lippen ab, sprechen Sie sie bitte von vorn an") verhindert eine Woche voller Missverständnisse.
Übergang Schule–Beruf: Berufsorientierung und Reha-Beratung
Ein Praktikum steht selten allein. Sobald behinderungsbedingt besondere Leistungen nötig sind, ist bei der Agentur für Arbeit die Reha-Beratung zuständig – am besten zwei Jahre vor dem Schulabschluss. Typische Bausteine:
- Berufsorientierung und Potenzialanalyse an der Schule, oft mit Werkstatttagen.
- Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) nach §§ 51 ff. SGB III, in der Regel bis zu elf Monate, für junge Menschen mit Behinderung als Reha-spezifische Variante mit sonderpädagogischer Begleitung. Betriebspraktika gehören dazu.
- Unterstützte Beschäftigung nach § 55 SGB IX: individuelle betriebliche Qualifizierung im Betrieb – bis zu zwei Jahre, in begründeten Fällen drei, anschließend bei Bedarf Berufsbegleitung. Gedacht für Menschen, für die eine Ausbildung noch nicht, eine Werkstatt aber nicht die richtige Lösung ist.
- Ausbildung im Berufsbildungswerk oder Fachpraktikerausbildung nach § 66 BBiG, wenn eine reguläre Ausbildung nicht möglich ist.
Welche Leistungen die Reha-Träger dabei erbringen, ordnet der Ratgeber Berufliche Reha: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ein.
Praktikum im Studium und Nachteilsausgleich
Viele Studiengänge schreiben ein Pflichtpraktikum vor. Dafür können Sie einen Nachteilsausgleich beantragen – die Grundlage steht in der Prüfungs- und Studienordnung. Üblich sind eine Verlängerung bei kürzerer Tagesarbeitszeit, die Aufteilung in mehrere Abschnitte, ein Homeoffice-Anteil oder eine gleichwertige Alternativleistung. Zuständig ist der Prüfungsausschuss, beraten wird über die Beauftragten für Studierende mit Behinderung. Begründen Sie den Antrag früh mit einem Attest über die Auswirkungen, nicht die Diagnose. Für Auszubildende gilt Entsprechendes: § 65 Absatz 1 BBiG verlangt, die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen bei Prüfungen zu berücksichtigen.
Die erste Woche – und was tun, wenn es nicht passt
- Am ersten Tag klären: Wer ist meine Ansprechperson, wer vertritt sie?
- Arbeitsplatz einrichten lassen: Stuhl, Bildschirmhöhe, Licht, Lautstärke, barrierefreies WC.
- Alarmierungswege durchgehen – wie werde ich gewarnt, wer hilft im Evakuierungsfall?
- Pausen fest vereinbaren, statt sie sich zu "verdienen"; kurzes Tagesprotokoll führen – es ist später die Grundlage für Bericht und Zeugnis.
- Nach drei bis vier Tagen ein Zwischengespräch anbieten – in Woche eins lässt sich mühelos nachsteuern, in Woche drei kaum noch.
Passt es trotzdem nicht, ist das kein Scheitern, sondern ein Ergebnis. Sprechen Sie zuerst im Betrieb an, was hakt; hilft das nicht, ziehen Sie den Integrationsfachdienst hinzu. Bleibt es dabei, beenden Sie geordnet, lassen sich ein Zeugnis geben und halten die Erkenntnis fest: "Fließbandtakt geht nicht, Qualitätsprüfung im Sitzen sehr wohl" macht die nächste Bewerbung treffsicher.
Häufige Fragen (FAQ)
Bekomme ich als Praktikant mit Behinderung Geld?
Schülerpraktika und kurze Orientierungspraktika sind in der Regel unbezahlt. Bei einer Probebeschäftigung nach § 49 SGB IX erhalten Sie dagegen reguläres Entgelt, das dem Arbeitgeber erstattet wird. Bei Praktika im Rahmen von Reha-Maßnahmen läuft die Absicherung über den Reha-Träger.
Muss ich meine Behinderung im Praktikumsbetrieb angeben?
Wenn Anpassungen nötig sind, ist es sinnvoll und praktisch unvermeidbar. Sie müssen aber keine Diagnosen nennen – es genügt, den konkreten Bedarf zu beschreiben.
Was, wenn der Betrieb nicht barrierefrei ist?
Sprechen Sie das Integrationsamt an: Für ein Praktikum lassen sich Hilfsmittel leihweise stellen, auch mobile Rampen, Hörhilfen oder Software – siehe Barrierefreier Arbeitsplatz.
Kann aus einem Praktikum eine Ausbildung werden?
Häufig ja – das ist der eigentliche Sinn. Betriebe, die jemanden im Alltag erlebt haben, stellen deutlich eher ein. Sprechen Sie das Thema zum Ende des Praktikums aktiv an.
Habe ich im Praktikum Zusatzurlaub und Kündigungsschutz?
Nein. Beides setzt ein Arbeitsverhältnis voraus, der Kündigungsschutz zusätzlich sechs Monate Betriebszugehörigkeit (§§ 168 ff. SGB IX) – in drei Monaten Probebeschäftigung ist diese Wartezeit nicht erfüllt. Alle übrigen Rechte fasst der Ratgeber Nachteilsausgleiche bei Schwerbehinderung zusammen.
Zählt ein Praktikum für die Rente?
Ein unvergütetes Schüler- oder Pflichtpraktikum begründet keine Beitragszeiten. Eine Probebeschäftigung ist dagegen sozialversicherungspflichtig; auch Reha-Zeiten mit Übergangsgeld zählen rentenrechtlich.
Fazit
Ein Praktikum ist der pragmatischste Weg, Vorbehalte abzubauen: Statt über Ihre Behinderung zu diskutieren, zeigen Sie in der Praxis, was Sie können. Weil Probebeschäftigung, Hilfsmittel und Begleitung gefördert werden, ist das Risiko für Betriebe minimal – ein Argument, das in jede Anfrage gehört. Klären Sie vorab Versicherung, Vertrag und Anpassungen: Dann ist auch ein Praktikum ohne Übernahme ein Gewinn.
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