Auf schwerbehindert.org finden schwerbehinderte Menschen geprüfte Stellenangebote bei Arbeitgebern, die Inklusion ernst meinen. Ob im öffentlichen Dienst, in der Industrie oder im Büro – wir bündeln Jobs, bei denen Ihre Qualifikation zählt und nicht Ihr Grad der Behinderung.

Schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben besondere Rechte: einen erweiterten Kündigungsschutz nach § 168 SGB IX, fünf Tage Zusatzurlaub pro Jahr und Anspruch auf einen barrierefreien Arbeitsplatz. Viele der hier gelisteten Unternehmen bieten zudem flexible Arbeitszeiten und Homeoffice an. Stöbern Sie durch die aktuellen Angebote und bewerben Sie sich direkt.

Aktuelle Jobs für schwerbehinderte Menschen

Einkauf, Materialwirtschaft und Logistik

Staplerfahrer (m/w/d) - 16,39 € - Direktvermittlung

  • Piening GmbH
  • Salzgitter
  • 01.09.2026
  • Vollzeit
  • vor 1 Stunde

Handwerk, Dienstleistung und Fertigung

Industriemechaniker Siebherstellung (m/w/d)

  • Piening GmbH
  • Gmund
  • 03.09.2026
  • vor 1 Stunde

Sonstige

Logistics Service Manager (m/w/d)

  • Randstad Deutschland GmbH & Co. KG
  • Hamburg
  • 03.09.2026
  • vor 1 Stunde

Befristeter Vertrag

Praktikant*in Logistic Engineering | Technologies & Advanced Logistic

  • Mercedes-Benz AG
  • Sindelfingen
  • 03.09.2026
  • Vollzeit
  • vor 1 Stunde

Handwerk, Dienstleistung und Fertigung

Maschinenführer Veredelung (m/w/d)

  • Piening GmbH
  • Gmund
  • 03.09.2026
  • vor 1 Stunde

Ingenieure und technische Berufe

Elektroniker / Löter (m/w/d)

  • Piening GmbH
  • Ulm
  • 03.09.2026
  • vor 1 Stunde

Befristeter Vertrag

Projektmanager:in Internationalisierung GreenTech (Teilzeit/Vollzeit; w/m/d)

  • Umwelttechnik BW GmbH
  • Stuttgart
  • 03.09.2026
  • Homeoffice möglich
  • vor 1 Stunde

Bildung und Soziales

Fachreferent:in Training und Awareness (w/m/d)

  • DB Zeitarbeit GmbH
  • Berlin
  • 03.09.2026
  • Homeoffice möglich
  • vor 1 Stunde

Ingenieure und technische Berufe

Elektroniker für die Instandhaltung (m/w/d) 22,00 - 26,00 €/Std.

  • Piening GmbH
  • Lenggries
  • 03.09.2026
  • vor 1 Stunde

Befristeter Vertrag

Praktikant*in Operative Abwicklung GER Klein- & Mittelteile (Pflicht-Praktikum)

  • Mercedes-Benz AG
  • Germersheim
  • 03.09.2026
  • Vollzeit
  • vor 1 Stunde

Ingenieure und technische Berufe

Elektroniker für die Instandhaltung (m/w/d) 22,00 - 26,00 €/Std.

  • Piening GmbH
  • Augsburg
  • 03.09.2026
  • vor 1 Stunde

Befristeter Vertrag

Werkstudent*in 12V Bordnetzentwicklung

  • Mercedes-Benz AG
  • Sindelfingen
  • 03.09.2026
  • Teilzeit
  • vor 1 Stunde

Ingenieure und technische Berufe

Elektroniker für Geräte und Systeme (m/w/d)

  • Piening GmbH
  • Ulm
  • 03.09.2026
  • vor 1 Stunde

Feste Anstellung

Gärtner (m/w/d) Garten und Landschaftspflege | Toitenwinkel

  • WISAG Garten- und Landschaftspflege Nord GmbH & Co. KG c/o WISAG
  • Rostock
  • 03.09.2026
  • Vollzeit
  • vor 1 Stunde

Ingenieure und technische Berufe

Mobiler Elektroniker (m/w/d) 22,00 - 26,00 €/Std.

  • Piening GmbH
  • Rosenheim
  • 03.09.2026
  • vor 1 Stunde

Befristeter Vertrag

Praktikant*in International Rental Sales Mercedes-Benz PKW (Pflicht-Praktikum)

  • Mercedes-Benz AG
  • Stuttgart
  • 03.09.2026
  • Vollzeit
  • vor 1 Stunde

Feste Anstellung

Mietberater LKW (m/w/d) bei der Daimler Truck AG, Nutzfahrzeugzentrum Mercedes-Benz Frankfurt

  • Daimler Truck AG
  • Frankfurt am Main
  • 03.09.2026
  • Vollzeit
  • vor 1 Stunde

Vorstand, Geschäftsführung

Referent (m/w/d) Geschäfts­führung Finanzen und IT

  • Die Autobahn GmbH des Bundes
  • Berlin
  • 03.09.2026
  • Vollzeit
  • vor 1 Stunde

Ingenieure und technische Berufe

Prüffeldtechniker (m/w/d)

  • Piening GmbH
  • Laichingen
  • 03.09.2026
  • vor 1 Stunde

Handwerk, Dienstleistung und Fertigung

Maschinenführer Drucker (m/w/d)

  • Piening GmbH
  • Gmund
  • 03.09.2026
  • vor 1 Stunde
Zurück Weiter

Zeige 1 bis 20 von 1344 Ergebnissen

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 ... 67 68

Wer gilt als schwerbehindert – und was ändert das im Job?

Als schwerbehindert gilt nach dem Sozialgesetzbuch IX, wer einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 hat. Der GdB wird nicht von der Krankenkasse und nicht vom Arbeitgeber vergeben, sondern auf Antrag vom zuständigen Versorgungsamt beziehungsweise der jeweils zuständigen Landesbehörde festgestellt. Grundlage sind ärztliche Befunde und die Versorgungsmedizinischen Grundsätze; der GdB wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 angegeben und beschreibt die Auswirkungen einer Beeinträchtigung auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft – nicht die Schwere einer Diagnose und erst recht nicht Ihre Leistungsfähigkeit im Beruf.

Mit der Feststellung ab GdB 50 erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis. Er ist der Schlüssel zu einem ganzen Bündel arbeitsrechtlicher Ansprüche, die sonst nicht greifen: besonderer Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, Freistellung von Mehrarbeit, ein Anspruch auf einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz und im öffentlichen Dienst der Anspruch, zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden. Wer noch keinen Antrag gestellt hat, findet den kompletten Ablauf in unserem Ratgeber Schwerbehindertenausweis beantragen; welche Erkrankungen typischerweise wie bewertet werden, zeigt die GdB-Tabelle nach Krankheiten.

Auf dieser Seite finden Sie oben aktuelle Stellenangebote für schwerbehinderte Menschen bei Arbeitgebern, die Bewerbungen ausdrücklich begrüßen. Der folgende Ratgeber erklärt, welche Rechte dahinterstehen, wie Sie sie im Bewerbungsverfahren einsetzen und was Sie tun können, wenn es doch einmal nicht fair zugeht.

Wichtig: Die besonderen Rechte gelten ab dem Tag, an dem die Schwerbehinderung festgestellt ist – rückwirkend zum Antragsdatum. Ein noch laufendes Verfahren hindert Sie nicht daran, sich zu bewerben. Sie können im Bewerbungsverfahren angeben, dass der Antrag gestellt und noch nicht beschieden ist.

Beschäftigungspflicht: Warum Arbeitgeber Sie aktiv suchen

Der wohl am meisten unterschätzte Vorteil einer anerkannten Schwerbehinderung auf dem Arbeitsmarkt ist die gesetzliche Beschäftigungspflicht. Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen nach dem SGB IX mindestens fünf Prozent dieser Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Das gilt für Unternehmen der Privatwirtschaft ebenso wie für Behörden, Kliniken, Hochschulen und kommunale Betriebe.

Wer diese Quote nicht erfüllt, zahlt für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine monatliche Ausgleichsabgabe. Deren Höhe ist gestaffelt: Je weiter ein Betrieb von der Fünf-Prozent-Marke entfernt ist, desto höher fällt sie je unbesetztem Platz aus. Für Arbeitgeber, die überhaupt keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, gibt es eine besonders hohe Stufe. Die Ausgleichsabgabe ist keine Strafe im engeren Sinne, sondern ein wirtschaftlicher Anreiz – und für Sie ein Argument: Ihre Einstellung senkt eine laufende Zahlungspflicht des Unternehmens.

Praktisch heißt das: In vielen Personalabteilungen gibt es eine konkrete Zielvorgabe, wie viele Pflichtarbeitsplätze im laufenden Jahr noch besetzt werden sollen. Wenn Sie Ihre Schwerbehinderung offen benennen, machen Sie sichtbar, dass Ihre Einstellung auf diese Quote angerechnet wird. Das ist kein Almosen und keine Bevorzugung – Ihre fachliche Eignung entscheidet weiterhin – aber es ist ein sachlicher Grund, warum Ihre Bewerbung Aufmerksamkeit bekommt.

Mehrfachanrechnung: Unter bestimmten Voraussetzungen zählt ein Arbeitsplatz doppelt oder dreifach auf die Pflichtquote – etwa bei besonders betroffenen Personen oder bei Ausbildungsplätzen. Fragen Sie im Gespräch ruhig nach, ob Ihre Stelle mehrfach angerechnet werden kann; das erhöht Ihren Wert für den Betrieb zusätzlich.

Ihre Rechte im bestehenden Arbeitsverhältnis

Die folgenden Ansprüche gelten für schwerbehinderte und – mit einer wichtigen Ausnahme beim Zusatzurlaub – auch für gleichgestellte Beschäftigte. Sie sind gesetzlich verankert und können weder durch einen Arbeitsvertrag noch durch eine Betriebsvereinbarung ausgeschlossen werden.

Besonderer Kündigungsschutz nach § 168 SGB IX

Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist nur wirksam, wenn das Integrationsamt vorher zugestimmt hat. Der Schutz greift, sobald das Arbeitsverhältnis ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat. Das Integrationsamt prüft, ob die Kündigungsgründe mit der Behinderung zusammenhängen und ob sich der Arbeitsplatz durch technische Hilfen, eine andere Aufgabenverteilung oder eine Versetzung erhalten ließe. Fehlt die Zustimmung, ist die Kündigung unwirksam – unabhängig davon, wie gut der Kündigungsgrund im Übrigen wäre. Wie das Verfahren abläuft und welche Fristen Sie einhalten müssen, lesen Sie im Ratgeber Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung.

Zusatzurlaub nach § 208 SGB IX

Schwerbehinderte Beschäftigte haben Anspruch auf eine zusätzliche bezahlte Urlaubswoche pro Kalenderjahr – bei einer Fünf-Tage-Woche also fünf Arbeitstage. Arbeiten Sie an weniger Tagen in der Woche, verringert sich der Anspruch entsprechend anteilig. Der Zusatzurlaub kommt zum tariflichen oder vertraglichen Urlaub hinzu und ist unabhängig von der Art der Behinderung. Beginnt oder endet die Schwerbehinderteneigenschaft im Laufe des Jahres, wird anteilig gerechnet. Gleichgestellte Beschäftigte erhalten diesen Zusatzurlaub nicht.

Freistellung von Mehrarbeit nach § 207 SGB IX

Auf Ihr Verlangen sind Sie von Mehrarbeit freizustellen. Als Mehrarbeit gilt dabei die Arbeitszeit, die über acht Stunden werktäglich hinausgeht. Sie müssen den Wunsch aussprechen – automatisch greift die Regelung nicht, und sie hindert Sie umgekehrt auch nicht daran, freiwillig Überstunden zu leisten. Wer regelmäßig an Belastungsgrenzen stößt, sollte den Anspruch schriftlich geltend machen und im Team offen ansprechen. Eine ausführliche Darstellung zu Arbeitszeit, Mehrarbeit und Urlaub finden Sie in unserem Beitrag Arbeitszeit, Mehrarbeit und Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung.

Behinderungsgerechter Arbeitsplatz nach § 164 Absatz 4 SGB IX

Arbeitgeber müssen Arbeitsplätze, Arbeitsorganisation, Arbeitszeit und die Arbeitsumgebung so gestalten, dass schwerbehinderte Beschäftigte ihre Fähigkeiten möglichst vollständig einsetzen können. Dazu gehören technische Arbeitshilfen ebenso wie eine angepasste Aufgabenverteilung, ein anderer Raum, veränderte Schichtmodelle oder ein barrierefreier Zugang. Der Anspruch endet erst dort, wo die Umsetzung dem Betrieb unzumutbar wäre oder gegen staatliche Arbeitsschutzvorschriften verstößt – und die Zumutbarkeitsschwelle liegt hoch, weil die Kosten in aller Regel nicht der Betrieb trägt. Welche Hilfsmittel es gibt und wer sie finanziert, zeigt der Ratgeber Barrierefreier Arbeitsplatz: Hilfsmittel und Förderung.

Anspruch auf Teilzeit nach § 164 Absatz 5 SGB IX

Schwerbehinderte Menschen haben einen eigenständigen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen Art oder Schwere der Behinderung notwendig ist. Dieser Anspruch ist weitreichender als der allgemeine Teilzeitanspruch aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz, weil er nicht an eine Mindestbetriebsgröße oder eine Mindestbeschäftigungsdauer gebunden ist. Für viele Menschen mit einer schwankenden Belastbarkeit ist er der entscheidende Baustein, um dauerhaft im Beruf zu bleiben. Wie sich reduzierte Stunden auf Einkommen und Absicherung auswirken, beschreibt der Beitrag Minijob und Teilzeit mit Schwerbehinderung.

Der Einladungsanspruch im öffentlichen Dienst

Für Bewerbungen bei öffentlichen Arbeitgebern gilt eine Regel, die es in der Privatwirtschaft nicht gibt: Nach § 165 SGB IX müssen schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Die Einladung darf nur unterbleiben, wenn die fachliche Eignung offensichtlich fehlt – wenn also eine formale Voraussetzung wie ein zwingend gefordertes Examen fehlt. Ein „passt nicht ganz ins Profil" reicht dafür nicht aus.

Damit die Regel greift, müssen zwei Dinge zusammenkommen: Der Arbeitgeber muss ein öffentlicher sein, und Ihre Schwerbehinderung muss ihm bekannt sein. Deshalb gilt hier eine klare Empfehlung: Geben Sie die Schwerbehinderung bei Bewerbungen im öffentlichen Dienst gut sichtbar an – im Anschreiben und im Lebenslauf, nicht versteckt in einem Anhang. Bewerben Sie sich über ein Online-Portal, kreuzen Sie das entsprechende Feld an und laden Sie den Ausweis oder den Feststellungsbescheid hoch, wenn das möglich ist. Warum sich Behörden, Kliniken und Hochschulen für viele Menschen besonders lohnen, lesen Sie im Ratgeber Jobs im öffentlichen Dienst mit Schwerbehinderung.

Branchen und Tätigkeiten mit besonders guten Chancen

Eine Schwerbehinderung schließt keinen Beruf pauschal aus. Es gibt jedoch Felder, in denen der Zugang erfahrungsgemäß leichter fällt – weil dort größere Arbeitgeber mit Beschäftigungspflicht tätig sind, weil die Arbeitsplätze gut anpassbar sind oder weil Fachkräfte knapp sind:

  • Öffentliche Verwaltung und Behörden – Einladungsanspruch, tarifliche Sicherheit, strukturierte Prozesse und meist eine aktive Schwerbehindertenvertretung.
  • IT, Softwareentwicklung und Datenverarbeitung – ortsunabhängig, gut ausstattbar, hoher Fachkräftebedarf.
  • Kaufmännische Berufe, Buchhaltung und Controlling – planbare Arbeitszeiten, sitzende Tätigkeit, geringe körperliche Anforderungen.
  • Kundenservice, Sachbearbeitung und Back Office – häufig auch in Teilzeit und als Homeoffice-Stelle ausgeschrieben.
  • Gesundheits- und Sozialwesen in Verwaltung, Dokumentation und Beratung – große Träger mit ausgebauter Inklusionsstruktur.
  • Technik, Qualitätssicherung, Labor und Prüfwesen – klar abgegrenzte Aufgaben, oft an einem festen Arbeitsplatz.
  • Bildung, Weiterbildung und Wissenschaftsmanagement – Hochschulen und Forschungseinrichtungen zählen zum öffentlichen Dienst.

Wenn Ihre Belastbarkeit schwankt oder der Arbeitsweg eine Hürde darstellt, lohnt sich der Blick auf ortsunabhängige Stellen: Unsere Übersicht Homeoffice-Jobs für schwerbehinderte Menschen bündelt Angebote, die ganz oder teilweise von zu Hause erledigt werden können. Wer sich fachlich neu aufstellen möchte, findet unter KI-Weiterbildung für Arbeitsuchende geförderte Qualifizierungsangebote.

Die Bewerbung aufbauen: Wo die Schwerbehinderung hingehört

Eine Bewerbung mit Schwerbehinderung unterscheidet sich in Aufbau und Anspruch nicht von jeder anderen: Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse. Die eine zusätzliche Entscheidung, die Sie treffen müssen, ist die Frage der Offenlegung. Rechtlich sind Sie außerhalb sehr enger Ausnahmen nicht verpflichtet, eine Behinderung von sich aus zu offenbaren – nach einer bestehenden Schwerbehinderung darf im Bewerbungsgespräch grundsätzlich auch nicht gefragt werden. Praktisch ist die Offenlegung in vielen Fällen trotzdem die bessere Wahl.

Wann die Angabe klar sinnvoll ist

Bei öffentlichen Arbeitgebern ist die Angabe fast immer richtig, weil sie den Einladungsanspruch überhaupt erst auslöst. Auch dann, wenn Sie am Arbeitsplatz Anpassungen benötigen – eine bestimmte Ausstattung, feste Arbeitszeiten, eine barrierefreie Zufahrt –, ist Offenheit sinnvoll: Diese Punkte müssen ohnehin vor dem ersten Arbeitstag geklärt werden, und je früher sie auf dem Tisch liegen, desto reibungsloser läuft der Start. Und schließlich hilft die Angabe dort, wo der Arbeitgeber seine Pflichtquote erfüllen will oder Fördermittel beantragen möchte.

Wie Sie es formulieren

Die Wirkung hängt fast vollständig von der Formulierung ab. Nennen Sie die Schwerbehinderung nicht isoliert als Einschränkung, sondern zusammen mit der Lösung. Ein Satz am Ende des Anschreibens genügt, zum Beispiel: „Ich bin mit einem GdB von 50 anerkannt schwerbehindert. Auf meine Arbeitsleistung im ausgeschriebenen Aufgabenbereich hat das keine Auswirkungen; ein höhenverstellbarer Schreibtisch wird bei Bedarf vom Integrationsamt finanziert." Der Blick des Lesenden bleibt so auf der Aufgabe, nicht auf der Diagnose. Ihre Diagnose selbst gehört übrigens nirgendwohin – weder ins Anschreiben noch ins Gespräch. Es genügt der GdB und, falls relevant, die konkrete Anpassung. Fertige Textbausteine für unterschiedliche Situationen finden Sie unter Formulierungen und Muster für die Bewerbung.

Lebenslauf, Anlagen und Online-Portale

Im Lebenslauf reicht eine kurze Zeile unter „Persönliche Angaben" oder am Ende: „Schwerbehinderung, GdB 50". Eine Kopie des Ausweises legen Sie nur bei, wenn sie ausdrücklich gefordert wird oder Sie im öffentlichen Dienst den Einladungsanspruch belegen wollen. In Online-Bewerbungsportalen gibt es fast immer ein optionales Feld zur Schwerbehinderung – dieses Feld ist der sauberste Ort für die Angabe, weil es direkt in die Auswertung des Arbeitgebers einfließt. Den gesamten Ablauf von der Stellensuche bis zur Zusage beschreibt unser Leitfaden zur Bewerbung mit Schwerbehinderung.

Das Vorstellungsgespräch

Bereiten Sie zwei bis drei Sätze vor, mit denen Sie das Thema selbst ansprechen können, falls es passt – und lassen Sie es liegen, wenn es nicht passt. Wichtig ist, dass Sie eventuelle Anpassungen konkret und lösungsorientiert benennen: welche Ausstattung, wer sie bezahlt, wie lange die Beschaffung dauert. Sie können außerdem darum bitten, dass die Schwerbehindertenvertretung am Gespräch teilnimmt. Praktische Vorbereitung, typische Fragen und Ihre Rechte im Gespräch finden Sie unter Vorstellungsgespräch mit Behinderung vorbereiten.

Förderungen als Argument in eigener Sache

Viele Arbeitgeber kennen die Fördermöglichkeiten nur vage. Wenn Sie sie kennen, können Sie einen Einwand entkräften, bevor er ausgesprochen wird. Die wichtigsten Instrumente:

  • Eingliederungszuschuss der Agentur für Arbeit: Bei einer Einstellung schwerbehinderter Menschen kann ein Teil des Arbeitsentgelts über einen befristeten Zeitraum bezuschusst werden. Für schwerbehinderte und besonders betroffene Personen sind längere Förderdauern und höhere Sätze vorgesehen als bei anderen Geförderten. Der Antrag muss vor Beginn der Beschäftigung gestellt werden.
  • Zuschüsse des Integrationsamts: Sie finanzieren die behinderungsgerechte Einrichtung des Arbeitsplatzes, technische Arbeitshilfen, in bestimmten Fällen auch einen Ausgleich für außergewöhnliche Belastungen des Betriebs.
  • Arbeitsassistenz nach § 185 SGB IX: Wenn Sie für Ihre Tätigkeit regelmäßige personelle Unterstützung benötigen, übernimmt das Integrationsamt die Kosten – für den Betrieb entsteht kein zusätzlicher Aufwand.

Der entscheidende Hinweis, den Sie im Gespräch geben können: Fast alle Leistungen müssen vor Arbeitsbeginn beantragt werden. Wer das weiß und rechtzeitig anspricht, wirkt vorbereitet und nimmt der Personalabteilung Arbeit ab. Eine detaillierte Übersicht über Sätze, Laufzeiten und Antragswege bietet der Ratgeber Lohnkostenzuschuss und Eingliederungszuschuss.

Tipp für das Gespräch: Sagen Sie nicht „Ich bin schwerbehindert, aber das ist kein Problem." Sagen Sie: „Meine Einstellung wird auf Ihre Pflichtquote angerechnet, die Arbeitsplatzausstattung finanziert das Integrationsamt, und für die Einarbeitung kommt ein Eingliederungszuschuss in Betracht." Das ist derselbe Sachverhalt – aber ein völlig anderer Eindruck.

Anlaufstellen, die Ihnen konkret weiterhelfen

Sie müssen die Suche nicht allein bestreiten. Diese Stellen beraten kostenlos und sind für unterschiedliche Phasen zuständig:

  • Integrationsfachdienst (IFD): begleitet Sie bei der Suche, spricht Arbeitgeber an, klärt Anpassungen am Arbeitsplatz und bleibt auch nach der Einstellung Ansprechpartner. Der IFD wird von den Integrationsämtern beauftragt und ist für Sie kostenfrei.
  • Reha- und SB-Vermittlung der Agentur für Arbeit: eine eigene Vermittlungseinheit für schwerbehinderte und rehabilitationsbedürftige Menschen mit kleineren Fallzahlen als die allgemeine Vermittlung. Hier laufen auch Eingliederungszuschüsse, Qualifizierungen und Bewerbungskosten zusammen.
  • Integrationsämter: zuständig für Kündigungsschutzverfahren, Arbeitsassistenz, technische Arbeitshilfen und die begleitende Hilfe im Arbeitsleben.
  • Schwerbehindertenvertretung (SBV) im Betrieb: gewählt in Betrieben mit mindestens fünf schwerbehinderten Beschäftigten. Sie ist bei Einstellungen zu beteiligen, berät vertraulich und muss vor jeder Kündigung angehört werden.
  • Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB): träger- und leistungsunabhängige Beratung zu allen Teilhabefragen, häufig von Menschen mit eigener Behinderungserfahrung.

Bereits im Job und mit einer Verschlechterung Ihres Gesundheitszustands konfrontiert? Dann kann eine Neubewertung des GdB sinnvoll sein – wie das geht, erklärt der Beitrag Verschlimmerungsantrag: GdB erhöhen lassen. Welche weiteren Vergünstigungen mit dem Ausweis verbunden sind, fasst der Überblick zu Nachteilsausgleichen bei Schwerbehinderung zusammen.

Absagen, Benachteiligung und das AGG

Absagen gehören zu jeder Bewerbungsphase, und die allermeisten haben nichts mit einer Behinderung zu tun. Entscheidend ist, nicht jede Absage persönlich zu nehmen, aber Muster zu erkennen. Ein typisches Warnsignal ist die Absage im öffentlichen Dienst ohne Einladung, obwohl Sie die formalen Anforderungen erfüllen und Ihre Schwerbehinderung angegeben haben. Genau dieser Fall ist rechtlich relevant.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet eine Benachteiligung wegen einer Behinderung im gesamten Bewerbungsverfahren und im laufenden Arbeitsverhältnis. Wer benachteiligt wurde, kann eine Entschädigung verlangen, ohne einen Anspruch auf die Stelle selbst zu haben. Vor Gericht müssen Sie die Benachteiligung nicht beweisen, sondern nur Indizien vortragen, die sie vermuten lassen; danach muss der Arbeitgeber darlegen, dass ausschließlich sachliche Gründe entschieden haben. Die unterbliebene Einladung eines fachlich geeigneten schwerbehinderten Menschen durch einen öffentlichen Arbeitgeber kann ein solches Indiz sein.

Kritisch ist die Frist: Nach § 15 Absatz 4 AGG müssen Sie den Anspruch innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt in der Regel mit dem Zugang der Absage. Wer sie versäumt, verliert den Anspruch, selbst wenn die Benachteiligung offensichtlich war. Bewahren Sie deshalb Stellenausschreibung, Bewerbung, Eingangsbestätigung und Absage auf, notieren Sie die Daten, und holen Sie sich im Zweifel früh Rat – bei einer Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht, einer Gewerkschaft, der Antidiskriminierungsstelle oder einer Beratungsstelle. Eine schriftliche Geltendmachung ist kein Prozess und verpflichtet Sie zu nichts Weiterem; sie hält lediglich die Tür offen.

Regional suchen und die Trefferliste erweitern

Nutzen Sie die Suchfelder oben, um nach Stichwort und Ort zu filtern. Wenn Sie in einer der großen Regionen suchen, führen die folgenden Seiten direkt zu den dortigen Angeboten: Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Stuttgart, Düsseldorf und Hannover.

Sie haben noch keinen festgestellten GdB von 50 oder suchen bewusst breiter? Dann sind die Übersichten Jobs für Menschen mit Behinderung und Stellenangebote für behinderte Menschen der passende Einstieg. Für Menschen mit einer Hörbeeinträchtigung gibt es zusätzlich die Spezialseite Jobs für schwerhörige und gehörlose Menschen.

Jetzt passende Stelle finden

Geprüfte Stellenangebote bei Arbeitgebern, die Bewerbungen schwerbehinderter Menschen ausdrücklich wünschen – filtern Sie nach Beruf und Ort und bewerben Sie sich direkt.

Stellenangebote ansehen

Häufige Fragen

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Eine Pflicht dazu gibt es nicht. Im öffentlichen Dienst ist die Angabe aber fast immer sinnvoll, weil erst dadurch der Anspruch auf eine Einladung zum Vorstellungsgespräch nach § 165 SGB IX entsteht. Auch in der Privatwirtschaft kann sie helfen, weil Sie auf die Beschäftigungspflicht angerechnet werden und Förderungen möglich werden.

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Arbeitnehmer?

Ab einem GdB von 50 gelten unter anderem der besondere Kündigungsschutz mit Zustimmung des Integrationsamts, fünf Tage Zusatzurlaub im Jahr, die Freistellung von Mehrarbeit auf Verlangen sowie der Anspruch auf einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz.

Sind die Stellenangebote hier auf schwerbehinderte Menschen zugeschnitten?

Wir bündeln Angebote von Arbeitgebern, die Bewerbungen schwerbehinderter Menschen ausdrücklich wünschen – darunter viele Behörden, Kliniken und Unternehmen mit eigener Schwerbehindertenvertretung. Die fachlichen Anforderungen entsprechen dabei regulären Stellen.

Was bringt meine Schwerbehinderung dem Arbeitgeber?

Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten müssen 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen, sonst wird die Ausgleichsabgabe fällig. Zusätzlich sind Lohnkostenzuschüsse und Zuschüsse zur Arbeitsplatzausstattung möglich.

Jobs für schwerbehinderte Menschen

  • Jobs für Menschen mit Behinderung
  • Stellenangebote für behinderte Menschen
  • Homeoffice-Jobs für schwerbehinderte Menschen
  • Jobs für schwerhörige & gehörlose Menschen
  • Alle aktuellen Jobs

Jobs nach Stadt

  • Berlin
  • Hamburg
  • München
  • Köln
  • Frankfurt am Main
  • Stuttgart
  • Düsseldorf
  • Hannover

Beliebte Kategorien

  • Feste Anstellung
  • Befristeter Vertrag
  • Ausbildung, Studium
  • Studentenjobs, Werkstudent
  • Praktikum
  • Bauwesen
  • Ingenieure und technische Berufe
  • IT

Ratgeber & Weiterbildung

  • KI-Weiterbildung für Arbeitslose
  • Bildungsgutschein für KI-Kurse
  • GdB 50: Rechte & Vorteile im Job
  • Öffentlicher Dienst: Einladungsanspruch
  • Nachteilsausgleiche im Überblick
  • Lohnkostenzuschuss & Eingliederungszuschuss
  • Kostenloses E-Book: Tipps für Schwerbehinderte
  • Alle Ratgeber-Artikel
Zum Hauptinhalt springen
  • Für Unternehmen
  • Für Arbeitssuchende
  • Job-Videos
  • KI-Weiterbildung
  • Ratgeber
  • Stellenanzeige veröffentlichen

Schwerbehindert.org

Aktuelle Stellenangebote für Menschen mit Schwerbehinderung

Gratis-Tipp

Kostenloses E-Book: Tipps für schwerbehinderte Menschen

Rechte, Nachteilsausgleiche & Job-Tipps kompakt als PDF – jetzt gratis sichern.

E-Book gratis holen

Schwerbehindert.org

Ist ein Projekt von

Meng GmbH Logo

Stellenangebote

  • Jobs für schwerbehinderte Menschen
  • Jobs für Menschen mit Behinderung
  • Stellenangebote für behinderte Menschen
  • Homeoffice-Jobs für schwerbehinderte Menschen
  • Jobs für schwerhörige & gehörlose Menschen
  • Jobs für schwerbehinderte Menschen in Berlin
  • Jobs für schwerbehinderte Menschen in Hamburg
  • Jobs für schwerbehinderte Menschen in München
  • Jobs für schwerbehinderte Menschen in Köln
  • Jobs für schwerbehinderte Menschen in Frankfurt am Main
  • Jobs für schwerbehinderte Menschen in Stuttgart
  • Jobs für schwerbehinderte Menschen in Düsseldorf
  • Jobs für schwerbehinderte Menschen in Hannover
  • Alle Jobs ansehen

Beliebte Kategorien

  • Feste Anstellung
  • Befristeter Vertrag
  • Ausbildung, Studium
  • Studentenjobs, Werkstudent
  • Praktikum
  • Bauwesen
  • Ingenieure und technische Berufe
  • IT

Ratgeber & Rechtliches

  • Kostenloses E-Book (PDF)
  • Blog & Ratgeber
  • KI-Weiterbildung für Arbeitslose
  • GdB 50: Rechte & Vorteile
  • Schwerbehindertenausweis beantragen
  • Job-Videos
  • Stellenanzeige schalten (gratis)
  • Firmen-Login
  • Impressum