Lohnkostenzuschuss bei Schwerbehinderung: Eingliederungszuschuss & Förderungen 2026
Welche Lohnkostenzuschüsse gibt es bei einem GdB von 50 oder mehr? Dieser Ratgeber erklärt Eingliederungszuschuss, Förderungen des Integrationsamts und der Agentur für Arbeit – und was schwerbehinderte Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber 2026 wissen müssen.
Die Einstellung schwerbehinderter Menschen wird in Deutschland umfangreich finanziell gefördert. Der wichtigste Hebel ist der Lohnkostenzuschuss – allen voran der Eingliederungszuschuss der Agentur für Arbeit sowie Leistungen des Integrationsamts. Wer diese Fördermöglichkeiten kennt, hat als Bewerberin oder Bewerber ein starkes Argument in der Hand und als Arbeitgeber einen handfesten wirtschaftlichen Vorteil. Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Zuschüsse, ihre Höhe und wie sie 2026 beantragt werden.
Was ist ein Lohnkostenzuschuss?
Ein Lohnkostenzuschuss ist eine staatliche Förderung, mit der ein Teil des Arbeitsentgelts eines Beschäftigten vom Arbeitgeber auf einen Kostenträger – meist die Agentur für Arbeit oder das Integrationsamt – verlagert wird. Ziel ist es, mögliche Nachteile in der Produktivität auszugleichen, die zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses oder aufgrund einer Behinderung entstehen können. Der Arbeitgeber zahlt also faktisch weniger, der Arbeitnehmer erhält trotzdem sein volles Gehalt.
Der Eingliederungszuschuss der Agentur für Arbeit
Der Eingliederungszuschuss (EGZ) nach §§ 88 ff. SGB III ist die bekannteste Förderung. Arbeitgeber können ihn erhalten, wenn sie eine Person einstellen, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe – etwa einer Behinderung – erschwert ist.
- Höhe: in der Regel bis zu 50 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts.
- Dauer: grundsätzlich bis zu 12 Monate.
- Bei schwerbehinderten Menschen: bis zu 70 % und bis zu 24 Monate.
- Bei älteren oder besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen: Förderung bis zu 36 Monate, in Ausnahmefällen sogar länger.
Der Zuschuss wird vor der Einstellung beantragt und individuell ausgehandelt. Entscheidend ist, dass der Antrag vor Abschluss des Arbeitsvertrags bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt wird.
Förderungen des Integrationsamts
Neben der Agentur für Arbeit ist das Integrationsamt (teils Inklusionsamt genannt) ein zentraler Förderer. Es finanziert sich aus der Ausgleichsabgabe, die Arbeitgeber zahlen, wenn sie ihre Beschäftigungspflicht für schwerbehinderte Menschen nicht erfüllen. Wichtige Leistungen sind:
- Behinderungsbedingter Minderleistungsausgleich: laufende Zuschüsse, wenn die Behinderung dauerhaft zu einer geringeren Arbeitsleistung führt.
- Zuschüsse zur Arbeitsplatzausstattung: für barrierefreie und behinderungsgerechte technische Hilfsmittel.
- Arbeitsassistenz: Übernahme der Kosten für eine notwendige personelle Unterstützung am Arbeitsplatz.
- Zuschüsse zu Aus- und Weiterbildung schwerbehinderter Beschäftigter.
Welche Zuschüsse gibt es noch?
Je nach Situation kommen weitere Förderungen in Betracht – etwa Probebeschäftigungen (die Agentur für Arbeit übernimmt bis zu drei Monate die Lohnkosten), Zuschüsse für die Schaffung neuer Ausbildungs- und Arbeitsplätze sowie das Budget für Arbeit nach § 61 SGB IX, das einen dauerhaften Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 % für Menschen ermöglicht, die sonst Anspruch auf einen Werkstattplatz hätten.
So gehen Sie als Bewerber vor
Sprechen Sie Fördermöglichkeiten aktiv im Bewerbungsgespräch an. Viele kleinere Unternehmen wissen gar nicht, welche Zuschüsse möglich sind. Der Hinweis auf den Eingliederungszuschuss und die Leistungen des Integrationsamts kann den Ausschlag für Ihre Einstellung geben.
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Häufige Fragen
Bekomme ich als schwerbehinderter Arbeitnehmer den Zuschuss ausgezahlt?
Nein. Der Lohnkostenzuschuss geht immer an den Arbeitgeber. Ihr Gehalt bleibt davon unberührt – Sie erhalten den vollen vereinbarten Lohn.
Wie hoch ist der Lohnkostenzuschuss bei einem GdB von 50?
Beim Eingliederungszuschuss sind für schwerbehinderte Menschen bis zu 70 % des Arbeitsentgelts über bis zu 24 Monate möglich. Die genaue Höhe legt die Agentur für Arbeit im Einzelfall fest.
Wer zahlt den Zuschuss?
Je nach Leistung die Agentur für Arbeit (Eingliederungszuschuss, Probebeschäftigung) oder das Integrationsamt (Minderleistungsausgleich, Arbeitsplatzausstattung, Arbeitsassistenz).
Mehr zu Ihren Rechten lesen Sie in unserem Ratgeber GdB 50: Alle Rechte und Vorteile im Arbeitsmarkt. Wie Sie den Schwerbehindertenausweis beantragen, erklärt der Leitfaden zum Schwerbehindertenausweis.