Menschen mit Behinderung bringen wertvolle Fähigkeiten und Perspektiven in jedes Team. Auf dieser Seite finden Sie Arbeit für Menschen mit Behinderung bei Unternehmen und Behörden, die echte Teilhabe leben – von der barrierefreien Bewerbung bis zum inklusiven Arbeitsalltag.

Wir prüfen, dass die hier gelisteten Arbeitgeber offen für Bewerbungen von Menschen mit Behinderung sind. Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten sind gesetzlich verpflichtet, einen Anteil schwerbehinderter Menschen zu beschäftigen – Ihre Bewerbung ist also ausdrücklich erwünscht. Filtern Sie nach Ort und Stichwort und finden Sie die Stelle, die zu Ihnen passt.

Aktuelle Jobs für Menschen mit Behinderung

Einkauf, Materialwirtschaft und Logistik

Staplerfahrer (m/w/d) - 16,39 € - Direktvermittlung

  • Piening GmbH
  • Salzgitter
  • 01.09.2026
  • Vollzeit
  • vor 1 Stunde

Handwerk, Dienstleistung und Fertigung

Industriemechaniker Siebherstellung (m/w/d)

  • Piening GmbH
  • Gmund
  • 03.09.2026
  • vor 1 Stunde

Sonstige

Logistics Service Manager (m/w/d)

  • Randstad Deutschland GmbH & Co. KG
  • Hamburg
  • 03.09.2026
  • vor 1 Stunde

Befristeter Vertrag

Praktikant*in Logistic Engineering | Technologies & Advanced Logistic

  • Mercedes-Benz AG
  • Sindelfingen
  • 03.09.2026
  • Vollzeit
  • vor 1 Stunde

Handwerk, Dienstleistung und Fertigung

Maschinenführer Veredelung (m/w/d)

  • Piening GmbH
  • Gmund
  • 03.09.2026
  • vor 1 Stunde

Ingenieure und technische Berufe

Elektroniker / Löter (m/w/d)

  • Piening GmbH
  • Ulm
  • 03.09.2026
  • vor 1 Stunde

Befristeter Vertrag

Projektmanager:in Internationalisierung GreenTech (Teilzeit/Vollzeit; w/m/d)

  • Umwelttechnik BW GmbH
  • Stuttgart
  • 03.09.2026
  • Homeoffice möglich
  • vor 1 Stunde

Bildung und Soziales

Fachreferent:in Training und Awareness (w/m/d)

  • DB Zeitarbeit GmbH
  • Berlin
  • 03.09.2026
  • Homeoffice möglich
  • vor 1 Stunde

Ingenieure und technische Berufe

Elektroniker für die Instandhaltung (m/w/d) 22,00 - 26,00 €/Std.

  • Piening GmbH
  • Lenggries
  • 03.09.2026
  • vor 1 Stunde

Befristeter Vertrag

Praktikant*in Operative Abwicklung GER Klein- & Mittelteile (Pflicht-Praktikum)

  • Mercedes-Benz AG
  • Germersheim
  • 03.09.2026
  • Vollzeit
  • vor 1 Stunde

Ingenieure und technische Berufe

Elektroniker für die Instandhaltung (m/w/d) 22,00 - 26,00 €/Std.

  • Piening GmbH
  • Augsburg
  • 03.09.2026
  • vor 1 Stunde

Befristeter Vertrag

Werkstudent*in 12V Bordnetzentwicklung

  • Mercedes-Benz AG
  • Sindelfingen
  • 03.09.2026
  • Teilzeit
  • vor 1 Stunde

Ingenieure und technische Berufe

Elektroniker für Geräte und Systeme (m/w/d)

  • Piening GmbH
  • Ulm
  • 03.09.2026
  • vor 1 Stunde

Feste Anstellung

Gärtner (m/w/d) Garten und Landschaftspflege | Toitenwinkel

  • WISAG Garten- und Landschaftspflege Nord GmbH & Co. KG c/o WISAG
  • Rostock
  • 03.09.2026
  • Vollzeit
  • vor 1 Stunde

Ingenieure und technische Berufe

Mobiler Elektroniker (m/w/d) 22,00 - 26,00 €/Std.

  • Piening GmbH
  • Rosenheim
  • 03.09.2026
  • vor 1 Stunde

Befristeter Vertrag

Praktikant*in International Rental Sales Mercedes-Benz PKW (Pflicht-Praktikum)

  • Mercedes-Benz AG
  • Stuttgart
  • 03.09.2026
  • Vollzeit
  • vor 1 Stunde

Feste Anstellung

Mietberater LKW (m/w/d) bei der Daimler Truck AG, Nutzfahrzeugzentrum Mercedes-Benz Frankfurt

  • Daimler Truck AG
  • Frankfurt am Main
  • 03.09.2026
  • Vollzeit
  • vor 1 Stunde

Vorstand, Geschäftsführung

Referent (m/w/d) Geschäfts­führung Finanzen und IT

  • Die Autobahn GmbH des Bundes
  • Berlin
  • 03.09.2026
  • Vollzeit
  • vor 1 Stunde

Ingenieure und technische Berufe

Prüffeldtechniker (m/w/d)

  • Piening GmbH
  • Laichingen
  • 03.09.2026
  • vor 1 Stunde

Handwerk, Dienstleistung und Fertigung

Maschinenführer Drucker (m/w/d)

  • Piening GmbH
  • Gmund
  • 03.09.2026
  • vor 1 Stunde
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Arbeit mit Behinderung: Es gibt mehr als einen Weg

Diese Seite richtet sich bewusst an alle: an Menschen mit einem anerkannten Grad der Behinderung ebenso wie an Menschen, die nie einen Antrag gestellt haben, an Gleichgestellte mit einem GdB von 30 oder 40, an Menschen mit einer chronischen oder psychischen Erkrankung und an alle, die nach einer Erkrankung oder einem Unfall wieder in den Beruf zurückfinden möchten. Für die Bewerbung auf die oben gelisteten Stellen brauchen Sie keinen Ausweis – Sie brauchen ein Profil, das zur Aufgabe passt, und einen Arbeitgeber, der Vielfalt nicht nur im Leitbild stehen hat.

Was sich unterscheidet, ist der Weg dorthin. Manche Menschen suchen eine ganz normale Stelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und benötigen dafür nur eine kleine Anpassung. Andere kommen über eine berufliche Rehabilitation, über einen Inklusionsbetrieb, über das Budget für Arbeit oder aus einer Werkstatt heraus. Dieser Ratgeber ordnet die Wege, benennt die zuständigen Stellen und zeigt, woran Sie im Vorfeld erkennen, ob ein Arbeitgeber es ernst meint.

Was Behinderung rechtlich bedeutet

Nach § 2 SGB IX haben Menschen eine Behinderung, wenn sie körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können – und zwar mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate. Diese Formulierung ist wichtiger, als sie zunächst klingt: Behinderung entsteht danach nicht allein im Menschen, sondern erst im Zusammenspiel mit der Umgebung. Eine Treppe macht eine Gehbehinderung zur Barriere, ein Aufzug nicht.

Dieses Verständnis stammt aus der UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland ratifiziert hat und die seither geltendes Recht ist. Ihr Artikel 27 verpflichtet die Vertragsstaaten, das gleiche Recht auf Arbeit anzuerkennen – einschließlich des Rechts, den Lebensunterhalt durch frei gewählte Arbeit in einem offenen, integrativen und zugänglichen Arbeitsmarkt zu verdienen. Daraus folgt der Vorrang der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vor Sonderformen und der Anspruch auf angemessene Vorkehrungen am Arbeitsplatz. Wer sich also fragt, ob eine bestimmte Anpassung „zu viel verlangt" ist, darf getrost davon ausgehen: Sie ist der Regelfall, nicht die Ausnahme.

Rechtlich unerheblich ist übrigens, ob eine Beeinträchtigung von außen sichtbar ist. Die große Mehrheit der Behinderungen in Deutschland ist nicht angeboren, sondern im Laufe des Lebens durch Krankheit entstanden – und in vielen Fällen sieht man ihr nichts an.

Lohnt sich ein Antrag auf Feststellung?

Viele Menschen mit einer dauerhaften gesundheitlichen Einschränkung haben nie einen Antrag beim Versorgungsamt gestellt – aus Sorge vor Nachteilen im Job, aus Unkenntnis oder weil sie sich schlicht nicht als „behindert" verstehen. Diese Zurückhaltung ist verständlich, kostet aber häufig Ansprüche.

Der Antrag ist kostenlos, formlos möglich und mit keinerlei Verpflichtung verbunden. Sie müssen einen festgestellten GdB niemandem mitteilen – auch nicht dem Arbeitgeber. Umgekehrt eröffnet er Ihnen ab GdB 50 den vollen Schutz des Schwerbehindertenrechts, ab GdB 30 die Möglichkeit der Gleichstellung und in beiden Fällen den Zugang zu Förderleistungen für die Arbeitsplatzausstattung. Wie Sie den Antrag stellen, welche Unterlagen sinnvoll sind und wie lange die Bearbeitung dauert, erklären die Ratgeber Schwerbehindertenausweis beantragen und Bearbeitungsdauer und Status des Antrags.

Fällt der Bescheid niedriger aus als erwartet, ist das nicht das Ende: Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Worauf es dabei ankommt, steht im Beitrag Widerspruch gegen den GdB-Bescheid. Welche Merkzeichen zusätzlich in Betracht kommen und was sie bewirken, klärt der Überblick zu Merkzeichen und Wertmarke.

Gleichstellung bei einem GdB von 30 oder 40

Zwischen „kein GdB" und „schwerbehindert" liegt eine Stufe, die viel zu selten genutzt wird. Wer einen GdB von 30 oder 40 hat, kann bei der Agentur für Arbeit die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen beantragen. Voraussetzung ist, dass Sie ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können – der Bezug zur konkreten beruflichen Situation ist also entscheidend.

Die Gleichstellung wirkt ab dem Tag der Antragstellung und bringt insbesondere den besonderen Kündigungsschutz über das Integrationsamt, die Anrechnung auf die Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers sowie den Zugang zu Förderleistungen und zur Betreuung durch den Integrationsfachdienst. Nicht enthalten sind der Zusatzurlaub, die Freistellung von Mehrarbeit und die vorgezogene Altersrente. Für Beschäftigte, deren Arbeitsplatz wackelt, ist sie oft das wirksamste kurzfristig verfügbare Instrument. Antrag, Nachweise und typische Fallstricke beschreibt der Ratgeber Gleichstellung bei GdB 30 oder 40; welche Rechte oberhalb der Schwelle dazukommen, zeigt GdB 50: Rechte und Vorteile am Arbeitsmarkt.

Reihenfolge beachten: Die Gleichstellung setzt einen bereits festgestellten GdB von mindestens 30 voraus. Der Weg führt also immer zuerst über das Versorgungsamt und erst danach über die Agentur für Arbeit. Wer beides gleichzeitig braucht, sollte den Feststellungsantrag früh stellen.

Unterschiedliche Beeinträchtigungen, unterschiedliche Arbeitsformen

„Menschen mit Behinderung" ist keine homogene Gruppe. Welche Tätigkeit und welche Arbeitsform passt, hängt von der konkreten Beeinträchtigung, vom Beruf und vor allem von Ihren eigenen Zielen ab. Die folgenden Beispiele sind Orientierung, keine Zuordnung.

Eingeschränkte Bewegung und Mobilität

Bei Gehbehinderungen, Rollstuhlnutzung oder Einschränkungen der Arme und Hände ist meist nicht die Aufgabe das Problem, sondern der Weg dorthin und die Möblierung. Stufenlose Zugänge, ausreichend breite Türen, ein unterfahrbarer Schreibtisch, angepasste Eingabegeräte und ein Parkplatz in der Nähe lösen sehr viel. Ein wohnortnaher Arbeitsplatz oder ein hoher Homeoffice-Anteil reduziert die tägliche Belastung zusätzlich. Konkrete Berufsbeispiele finden Sie unter Jobs für Rollstuhlfahrer und Menschen mit körperlicher Einschränkung.

Sehen und Hören

Bei Sehbeeinträchtigungen sind Screenreader, Vergrößerungssoftware, Braillezeilen und barrierefreie Fachanwendungen die entscheidenden Werkzeuge – die IT-Umgebung des Arbeitgebers ist hier wichtiger als die Branche. Bei Hörbeeinträchtigungen geht es um Kommunikation: Untertitel in Videokonferenzen, schriftliche Absprachen, Höranlagen, bei Bedarf Gebärdensprach- oder Schriftdolmetscher. Für diesen Bereich haben wir eine eigene Seite: Jobs für schwerhörige und gehörlose Menschen, ergänzt durch den Ratgeber Berufe für gehörlose und schwerhörige Menschen.

Chronische Erkrankungen

Diabetes, Rheuma, Multiple Sklerose, entzündliche Darmerkrankungen, Krebserkrankungen in Nachsorge, Long Covid: Hier ist selten die Leistungsfähigkeit an sich das Thema, sondern ihre Schwankung. Was hilft, sind planbare Arbeitszeiten ohne Nachtschicht, ein Gleitzeit- oder Vertrauensarbeitszeitmodell, Rückzugsmöglichkeiten, verlässliche Pausen, die Möglichkeit kurzfristig ins Homeoffice zu wechseln, und ein Arbeitgeber, der mit Fehlzeiten sachlich umgeht. Eine ausführliche Einordnung bietet der Beitrag Jobs für chronisch kranke Menschen.

Psychische Erkrankungen

Depressionen, Angsterkrankungen, bipolare Störungen oder Traumafolgestörungen gehören zu den häufigsten Gründen für eine Behinderung im erwerbsfähigen Alter. Günstig sind klar abgegrenzte Aufgaben, ein verlässlicher Rahmen, ein reizarmer Arbeitsplatz, eine schrittweise Steigerung der Stunden zu Beginn und eine Führungskraft, die Erwartungen ausspricht statt sie vorauszusetzen. Für den Wiedereinstieg nach einer längeren Erkrankung ist die stufenweise Wiedereingliederung ein bewährtes Instrument, oft kombiniert mit einer Begleitung durch den Integrationsfachdienst.

Lernbeeinträchtigung und kognitive Einschränkungen

Wenn das Erfassen komplexer schriftlicher Vorgaben oder das gleichzeitige Bearbeiten mehrerer Aufgaben schwerfällt, sind wiederkehrende, klar strukturierte Tätigkeiten mit gründlicher Einarbeitung der richtige Rahmen – etwa in Logistik, Lager, Hauswirtschaft, Gastronomie, Garten- und Landschaftspflege, Montage oder Serviceberufen. Entscheidend ist weniger die Aufgabe als die Einarbeitung: Anleitung in leichter Sprache, feste Ansprechpersonen und eine Job-Coach-Begleitung machen den Unterschied. Genau dafür gibt es die Unterstützte Beschäftigung und das Budget für Arbeit.

Barrierefreie Arbeitsplätze – und wer sie bezahlt

Die häufigste Sorge auf beiden Seiten des Tisches ist die Kostenfrage. Sie ist fast immer unbegründet, weil weder Sie noch der Betrieb die Anpassung in der Regel selbst tragen. Zuständig sind je nach Situation:

  • Das Integrationsamt: finanziert aus Mitteln der Ausgleichsabgabe die behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeitsplätzen, technische Arbeitshilfen und die Arbeitsassistenz für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen.
  • Die Agentur für Arbeit: fördert die Aufnahme einer Beschäftigung, Qualifizierungen, Bewerbungs- und Reisekosten sowie Zuschüsse an den Arbeitgeber.
  • Die Deutsche Rentenversicherung: trägt Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind – typischerweise nach längerer Erwerbstätigkeit.
  • Die gesetzliche Unfallversicherung: zuständig, wenn die Beeinträchtigung Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ist; sie leistet umfassend nach dem Grundsatz „mit allen geeigneten Mitteln".
  • Die Krankenkasse: übernimmt Hilfsmittel, die den Alltag insgesamt betreffen, etwa Prothesen, Hörgeräte oder Rollstühle für die Grundversorgung.

Wenn Sie nicht wissen, wer zuständig ist, stellen Sie den Antrag einfach bei einem der Träger. Nach dem SGB IX muss dieser innerhalb von zwei Wochen prüfen, ob er zuständig ist, und den Antrag andernfalls weiterleiten – Sie dürfen zwischen den Behörden nicht hin und her geschickt werden. Welche Ausstattung überhaupt in Frage kommt, zeigt der Ratgeber Barrierefreier Arbeitsplatz: Hilfsmittel und Förderung.

Die Wege in Arbeit im Überblick

Der allgemeine Arbeitsmarkt

Der reguläre Weg – eine ganz normale sozialversicherungspflichtige Stelle in einem Betrieb oder einer Behörde – ist der mit Abstand häufigste und rechtlich der vorrangige. Alle Stellen auf dieser Seite gehören dazu. Unterstützung bekommen Sie hier durch Vermittlung, Förderung und begleitende Hilfen, ohne dass ein Sonderarbeitsverhältnis entsteht. Wenn Ihnen ein ortsunabhängiger Arbeitsplatz die Teilhabe erleichtert, lohnt der Blick in unsere Übersicht Homeoffice-Jobs sowie in den Beitrag Homeoffice mit Schwerbehinderung: Anspruch und Ausstattung.

Inklusionsbetriebe nach §§ 215 ff. SGB IX

Inklusionsbetriebe sind Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes – Gastronomie, Handwerk, Gärtnereien, Hotels, Dienstleister, Handel – die einen besonders hohen Anteil schwerbehinderter Menschen beschäftigen. Vorgeschrieben ist ein Anteil von mindestens 30 Prozent; in der Regel soll er 50 Prozent nicht übersteigen, damit der Charakter eines regulären Betriebs erhalten bleibt. Sie zahlen tarifliche oder ortsübliche Löhne, schließen normale Arbeitsverträge und erhalten für den Mehraufwand Leistungen des Integrationsamts. Für viele Menschen sind sie der ideale Mittelweg: reguläre Beschäftigung mit einem Arbeitsumfeld, das auf Unterstützungsbedarf eingestellt ist.

Budget für Arbeit nach § 61 SGB IX

Das Budget für Arbeit richtet sich an Menschen, die Anspruch auf einen Platz im Arbeitsbereich einer Werkstatt haben, aber ein reguläres Arbeitsverhältnis eingehen möchten. Der Arbeitgeber erhält einen dauerhaften Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent des Arbeitsentgelts, und die notwendige Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz wird ebenfalls finanziert. Sie schließen einen regulären, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsvertrag. Wichtig für die Entscheidung: Das Rückkehrrecht in die Werkstatt bleibt bestehen, falls es doch nicht passt. Parallel gibt es das Budget für Ausbildung für den Weg in eine reguläre Berufsausbildung.

Werkstatt und Übergang

Werkstätten für behinderte Menschen bieten Beschäftigung für Personen, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung derzeit nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Der Weg beginnt mit einem Eingangsverfahren, gefolgt vom Berufsbildungsbereich und dem Arbeitsbereich. Gesetzlich ist die Werkstatt ausdrücklich als Durchgangsstation angelegt: Sie muss den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt fördern. Praktika in Betrieben, ausgelagerte Arbeitsplätze, das Budget für Arbeit und die Unterstützte Beschäftigung sind die Instrumente dafür – und der beste Zeitpunkt, sie anzusprechen, ist früh.

Ausbildung, Umschulung und berufliche Reha

Wer noch keinen Berufsabschluss hat oder den erlernten Beruf gesundheitlich nicht mehr ausüben kann, findet in den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ein gut ausgebautes System. Zuständig ist meist die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung – wer eingezahlt hat und bestimmte Wartezeiten erfüllt, wird in der Regel von der Rentenversicherung betreut.

Zur Auswahl stehen betriebliche Ausbildungen mit begleitenden Hilfen, Ausbildungen in Berufsbildungswerken, Umschulungen in Berufsförderungswerken, Teilqualifizierungen und einzelne Weiterbildungsmodule. In der Regel werden nicht nur die Lehrgangskosten übernommen, sondern auch der Lebensunterhalt über ein Übergangsgeld gesichert. Wie Antrag und Ablauf aussehen, beschreibt der Ratgeber Berufliche Reha und Teilhabe am Arbeitsleben. Für den ersten Kontakt mit dem Arbeitsleben ist ein Praktikum oft der beste Türöffner – Hinweise dazu gibt der Beitrag Praktikum mit Behinderung.

Erst beraten lassen, dann beantragen: Fast alle Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben müssen vor Beginn einer Maßnahme oder Beschäftigung beantragt werden. Ein einziges Beratungsgespräch bei der Reha-Beratung oder einer EUTB-Stelle verhindert die häufigsten Fehler.

Inklusive Arbeitgeber an der Stellenanzeige erkennen

Fast jede Ausschreibung endet heute mit einem Satz zur Schwerbehinderung. Der Satz allein sagt nichts – wie er formuliert ist und was sonst noch in der Anzeige steht, schon. Achten Sie auf diese Signale:

  • Eine benannte Ansprechperson für Barrierefreiheit oder ein Hinweis auf die Schwerbehindertenvertretung – das gibt es nur, wenn im Haus tatsächlich jemand zuständig ist.
  • Ein aktiver Satz statt einer Floskel: „Wir freuen uns ausdrücklich über Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und richten den Arbeitsplatz gemeinsam mit Ihnen ein" ist etwas anderes als „Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt".
  • Ein Hinweis auf das Bewerbungsverfahren selbst – etwa das Angebot, Unterlagen in einem anderen Format einzureichen oder Unterstützung beim Gespräch zu erhalten.
  • Konkrete Arbeitsbedingungen statt Schlagworten: benannte Gleitzeitregelungen, ein bezifferter Homeoffice-Anteil, Teilzeitmodelle, barrierefreie Standorte.
  • Eine erreichbare Karriereseite mit gutem Kontrast, funktionierender Tastaturbedienung und einem Bewerbungsformular, das ohne Maus ausfüllbar ist – wer hier investiert, meint es meist auch sonst ernst.

Ein einfacher Test vor der Bewerbung: Rufen Sie an und fragen Sie eine konkrete Anpassung ab, die Sie benötigen. An der Reaktion – Routine oder Ratlosigkeit – erkennen Sie mehr als an jeder Anzeige. Eine ausführliche Checkliste finden Sie unter Inklusive Arbeitgeber an Stellenanzeigen erkennen.

Beratung, Begleitung und die nächsten Schritte

Unabhängige Beratung erhalten Sie bei den Stellen der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB), die bundesweit und kostenlos arbeiten und keinem Leistungsträger verpflichtet sind. Für die Suche und Begleitung am Arbeitsplatz ist der Integrationsfachdienst zuständig, für Förderleistungen und den Kündigungsschutz das Integrationsamt, für Vermittlung und Qualifizierung die Reha- und SB-Vermittlung der Agentur für Arbeit. Wenn Sie bereits beschäftigt sind, ist die Schwerbehindertenvertretung im Betrieb die erste und vertraulichste Adresse.

Nutzen Sie die Suchfelder oben, um nach Beruf und Ort zu filtern. Wenn Sie in einer Großstadtregion suchen, führen diese Seiten direkt zu den Angeboten vor Ort: Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Stuttgart, Düsseldorf und Hannover.

Ist Ihre Schwerbehinderung bereits festgestellt und interessieren Sie vor allem Ihre Rechte im Arbeitsverhältnis, wechseln Sie zur Übersicht Jobs für schwerbehinderte Menschen. Das gesamte tagesaktuelle Angebot finden Sie unter Stellenangebote für behinderte Menschen. Wer eine Qualifizierung sucht, findet unter KI-Weiterbildung für Arbeitsuchende geförderte Angebote. Und wenn Sie perspektivisch über den Ausstieg aus dem Berufsleben nachdenken, lohnt der Blick auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Ihren Weg in Arbeit starten

Ob mit oder ohne festgestellten Grad der Behinderung: Hier finden Sie Stellen bei Arbeitgebern, die Vielfalt schätzen und Anpassungen als Selbstverständlichkeit behandeln.

Stellenangebote ansehen

Häufige Fragen

Brauche ich einen Schwerbehindertenausweis, um mich hier zu bewerben?

Nein. Sie können sich auf alle Angebote unabhängig von einem festgestellten Grad der Behinderung bewerben. Ein Ausweis ab GdB 50 oder eine Gleichstellung ab GdB 30 eröffnet Ihnen zusätzlich besondere Rechte im Bewerbungsverfahren.

Was ist eine Gleichstellung und wann lohnt sie sich?

Menschen mit einem GdB von 30 oder 40 können sich bei der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen, wenn sie ohne die Gleichstellung keinen geeigneten Arbeitsplatz erlangen oder behalten können. Sie bringt Kündigungsschutz und Förderleistungen, aber keinen Zusatzurlaub.

Welche Unterstützung gibt es bei der Jobsuche?

Kostenlos beraten die Integrationsfachdienste, die Reha- und SB-Vermittlung der Agentur für Arbeit sowie die Integrationsämter. Sie vermitteln Kontakte zu Arbeitgebern, begleiten Bewerbungsverfahren und organisieren Hilfsmittel oder eine Arbeitsassistenz.

Werden Arbeitsplätze an meine Behinderung angepasst?

Ja. Nach § 164 Absatz 4 SGB IX haben Sie Anspruch auf eine behinderungsgerechte Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsorganisation und Arbeitszeit. Die Kosten übernimmt in der Regel das Integrationsamt oder ein Reha-Träger, nicht der Betrieb.

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