GdB-Tabelle 2026: Welche Krankheiten führen zu welchem Grad der Behinderung?
Ratgeber & Antragstellung

GdB-Tabelle 2026: Welche Krankheiten führen zu welchem Grad der Behinderung?

Redaktion schwerbehindert.org 09.10.2026

Welcher GdB wird bei Diabetes, Rheuma, Depression, Krebs oder Schwerhörigkeit anerkannt? Dieser Ratgeber erklärt, wie der Grad der Behinderung nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen ermittelt wird, warum Einzelwerte nicht addiert werden – mit Orientierungswerten für häufige Erkrankungen.

"Wie viel GdB bekomme ich für meine Krankheit?" ist die meistgestellte Frage vor jedem Antrag – und die am schwersten zu beantwortende. Denn bewertet wird nicht die Diagnose, sondern ihre Auswirkung. Dieser Ratgeber erklärt das System hinter der GdB-Bewertung, nennt Orientierungswerte für häufige Erkrankungen und zeigt, warum zwei Menschen mit derselben Diagnose völlig unterschiedliche Bescheide erhalten können.

Die Grundlage: Versorgungsmedizinische Grundsätze

Maßgeblich ist die Versorgungsmedizin-Verordnung mit ihrer Anlage, den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen. Sie enthält für nahezu jedes Organsystem Bewertungsspannen. Bewertet werden dabei drei Dinge:

  • die Funktionsbeeinträchtigung, nicht die Diagnose,
  • der Dauerzustand – Beeinträchtigungen müssen voraussichtlich länger als sechs Monate bestehen,
  • der Zustand unter Behandlung, also mit optimal eingestellter Therapie und genutzten Hilfsmitteln.

Der GdB wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgestellt. Werte unter 20 werden zwar bewertet, führen aber nicht zu einem Feststellungsbescheid mit Ausweis.

Funktionsbeeinträchtigung – der Schlüsselbegriff

Gemeint ist die Abweichung vom für das Lebensalter typischen Zustand und deren Auswirkung auf die Teilhabe. Daraus folgt beides: Eine schwer klingende Diagnose ohne nennenswerte Funktionsstörung – etwa ein gut eingestellter Bluthochdruck – führt zu einem niedrigen GdB. Eine unspektakuläre Diagnose kann hoch bewertet werden, wenn sie den Alltag massiv einschränkt. Wer nur Diagnosen aufzählt, liefert dem Amt genau die entscheidende Information nicht.

Der wichtigste Merksatz: Einzelwerte werden niemals addiert. GdB 30 plus GdB 20 ergibt nicht 50. Gebildet wird ein Gesamt-GdB, der danach fragt, wie stark sich die Beeinträchtigungen gegenseitig verstärken. Betreffen zwei Leiden dieselbe Funktion, erhöht das zweite den Gesamtwert oft gar nicht. Ein Einzel-GdB von 10 bleibt in der Regel unberücksichtigt.

Wie der Gesamt-GdB gebildet wird

Ausgangspunkt ist stets die Beeinträchtigung mit dem höchsten Einzel-GdB. Danach wird geprüft, ob die weiteren Beeinträchtigungen das Ausmaß der Behinderung zusätzlich vergrößern; Erhöhungen erfolgen in Zehnerschritten. Drei Regeln bestimmen das Ergebnis:

  • Keine Addition: Der Gesamt-GdB wird gebildet, nicht errechnet.
  • Überschneidungen mindern: Wirken zwei Leiden auf dieselbe Funktion – Hüft- und Kniearthrose auf das Gehvermögen –, erhöht das zweite kaum.
  • Unabhängige Leiden erhöhen eher: Betreffen sie verschiedene Lebensbereiche, etwa Rücken und Psyche, ist eine Erhöhung wahrscheinlich.

Drei Rechenbeispiele

  • Wirbelsäulenleiden 30 und Kniearthrose 20: beide belasten Gehen, Stehen, Heben. Häufiges Ergebnis: Gesamt-GdB 40, nicht 50.
  • Depression 30 und Diabetes mit intensivierter Insulintherapie 40: unabhängige Bereiche. Häufiges Ergebnis: Gesamt-GdB 50.
  • Ein Einzelwert 50 und drei Werte von je 10: Die kleinen Werte bleiben außer Betracht. Ergebnis: 50.

Nicht die Menge der Diagnosen entscheidet also, sondern ihr Zusammenwirken – erklären Sie es im Antrag ausdrücklich.

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Orientierungswerte für häufige Erkrankungen

Die folgenden Werte sind Anhaltspunkte aus den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen. Der tatsächliche GdB hängt immer vom Einzelfall ab.

Bewegungsapparat und Wirbelsäule

  • Wirbelsäulenschäden ohne Bewegungseinschränkung 0, mit geringen funktionellen Auswirkungen 10.
  • Mittelgradige Auswirkungen in einem Abschnitt 20, schwere Auswirkungen in einem Abschnitt 30.
  • Mittelgradige bis schwere Auswirkungen in zwei oder mehr Abschnitten 30–40; besonders schwere Auswirkungen, etwa Versteifung großer Teile der Wirbelsäule, 50–70.
  • Endoprothese eines Hüftgelenks: mindestens 10–20 je nach Funktion; beidseitig entsprechend höher. Versteifung eines Kniegelenks in günstiger Stellung: 30.
  • Rheumatoide Arthritis je nach Aktivität und Funktionseinschränkung: 20–70 und mehr.

Innere Erkrankungen

  • Diabetes mellitus: ohne Therapie mit Unterzuckerungsrisiko 0–20; bei intensivierter Insulintherapie mit mindestens vier Injektionen täglich, selbstständiger Dosisanpassung und erheblichen Einschnitten in der Lebensführung 50.
  • Bluthochdruck: leicht 0–10, mit Organbeteiligung 20–40, mit schwerer Organschädigung 50–100.
  • Asthma bronchiale und COPD je nach Atemnot und Lungenfunktion: 20–50, bei schwerer Ausprägung höher.
  • Chronisch entzündliche Darmerkrankungen: je nach Aktivität 10–60.

Herz- und Kreislauferkrankungen

Bewertet wird die Leistungsfähigkeit, nicht der Befund am Herzen – maßgeblich ist, ab welcher Belastung Beschwerden auftreten: keine wesentliche Beeinträchtigung 0–10; Beschwerden bei mittelschwerer Belastung 20–40; bereits bei leichter Belastung 50–70; in Ruhe oder bei jeder Belastung 80–100. Ein Herzschrittmacher allein bedingt 10, ein implantierter Defibrillator erreicht regelmäßig den Bereich ab 50.

Nierenerkrankungen und Dialyse

Maßgeblich sind Funktionseinschränkung und Allgemeinzustand. Eine Dauerdialyse führt zu einem hohen Wert im Bereich um 80, weil sie die Lebensführung dauerhaft bestimmt. Nach einer Nierentransplantation gilt eine Heilungsbewährung von zwei Jahren mit einem GdB von 100; danach richtet sich der Wert nach Transplantatfunktion und Immunsuppression.

Krebserkrankungen

Nach einer Krebsbehandlung wird regelmäßig eine Heilungsbewährung von meist fünf Jahren angesetzt, in der ein pauschaler GdB gilt – häufig 50 oder mehr, abhängig von Tumorart und Stadium. Nach Ablauf wird neu bewertet.

Psychische Erkrankungen

  • leichtere psychovegetative oder psychische Störungen: 0–20,
  • stärker behindernde Störungen mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit: 30–40,
  • schwere Störungen mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten: 50–70,
  • schwere Störungen mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten: 80–100.

Der Dreh- und Angelpunkt sind die sozialen Anpassungsschwierigkeiten: Auswirkungen auf Arbeit, Familie und Kontakte. Belege über Therapiefrequenz, Medikation und Klinikaufenthalte wiegen hier schwerer als jede Diagnoseziffer.

ADHS und Autismus-Spektrum

Beide werden nach dem Ausmaß der sozialen Anpassungsschwierigkeiten bewertet. Für autistische Störungen sehen die Grundsätze ausdrücklich hohe Werte vor: bei geringen Anpassungsschwierigkeiten 50, bei mittleren 70–80, bei schweren 90–100. Bei ADHS kommt es darauf an, wie stark Aufmerksamkeit, Impulskontrolle und soziale Anpassung beeinträchtigt sind; gut kompensierte Verläufe bleiben im unteren Bereich.

Neurologische Erkrankungen und Migräne

  • Multiple Sklerose je nach Ausprägung der Ausfälle: 30–100.
  • Epilepsie je nach Anfallshäufigkeit und -art: 40–100; Schlaganfallfolgen je nach verbliebenen Ausfällen: 30–100.
  • Migräne: leichte Verlaufsform mit Anfällen etwa einmal monatlich 0–10; mittelgradige Verlaufsform mit häufigeren, mehrtägigen Anfällen 20–40; schwere Verlaufsform mit lang andauernden Anfällen mehrmals monatlich 50–60.

Sinnesorgane

  • Beidseitige Taubheit: 100 bei angeborener oder früh erworbener Taubheit mit Sprachstörungen, sonst regelmäßig 80.
  • Schwerhörigkeit beidseits: geringgradig 15–20, mittelgradig 30–40, an Taubheit grenzend 80. Einseitige Taubheit bei normalem Hören des anderen Ohrs: 20.
  • Sehbehinderung wird nach der beidäugigen Sehschärfe gestaffelt: bei etwa 0,5 liegt der Wert im Bereich 20, bei etwa 0,25 im Bereich 40, bei etwa 0,1 im Bereich 70. Auch Gesichtsfeldausfälle können den Wert bestimmen.
  • Hochgradige Sehbehinderung (nicht mehr als 1/20) und Blindheit (nicht mehr als 1/50): 100. Verlust eines Auges bei normaler Sehschärfe des anderen: 25.

Adipositas und Schmerzen

Starkes Übergewicht allein begründet keinen GdB, unabhängig vom Body-Mass-Index. Bewertet werden nur die Folge- und Begleitschäden: Gelenkschäden, Diabetes, Bluthochdruck, Herzinsuffizienz, Schlafapnoe. Schmerzen sind in den Bewertungsspannen enthalten; ein außergewöhnliches, dokumentiertes Schmerzsyndrom rechtfertigt aber die Ausschöpfung der Spanne nach oben.

Ab GdB 50 sind Sie schwerbehindert. Damit greifen Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, Steuerpauschbetrag und weitere Nachteilsausgleiche – nachzulesen im Ratgeber Nachteilsausgleiche bei Schwerbehinderung. Bei GdB 30 oder 40 kommt die Gleichstellung in Betracht.

Heilungsbewährung im Detail

Für einen festgelegten Zeitraum gilt ein pauschaler GdB, ohne Prüfung der tatsächlichen Funktionseinschränkung – berücksichtigt werden die Unsicherheit über den Verlauf und die Belastung dieser Phase. Der Zeitraum beginnt mit dem Abschluss der Primärbehandlung nach Operation, Bestrahlung oder Chemotherapie und beträgt bei Krebserkrankungen meist fünf Jahre, bei günstiger Prognose auch zwei oder drei. Nach Transplantationen von Herz, Leber oder Niere sind zwei Jahre mit GdB 100 vorgesehen.

Was nach Ablauf passiert

Das Amt prüft von Amts wegen neu, oft ohne Ihren Antrag. Bewertet werden dann nur noch die verbliebenen Folgen: Operationsfolgen, Lymphödeme, Fatigue, Nebenwirkungen einer Antihormontherapie, psychische Folgen – und alle zwischenzeitlich hinzugekommenen Erkrankungen. Bleibt davon wenig, sinkt der GdB von 50 auf 20 oder 30, und die Schwerbehinderteneigenschaft entfällt. Reichen Sie deshalb rechtzeitig aktuelle Befunde ein. Vor einer Herabsetzung muss die Behörde Sie anhören (§ 24 SGB X); sie setzt eine wesentliche Änderung voraus (§ 48 SGB X). Ein Widerspruch hat aufschiebende Wirkung.

GdB bei Kindern und Jugendlichen

Es gelten dieselben Rechtsgrundlagen, aber ein anderer Maßstab: Verglichen wird mit dem altersüblichen Entwicklungsstand; für Entwicklungs-, Sprach- und Lernstörungen gibt es eigene altersbezogene Bewertungen. Den Antrag stellen die Sorgeberechtigten; hilfreich sind sozialpädiatrische Berichte, Unterlagen aus Frühförderung oder Ergotherapie und schulische Stellungnahmen zum Förderbedarf. Bei Kindern wird häufiger befristet festgestellt. Der GdB ist zudem unabhängig vom Pflegegrad – dieser ersetzt keinen Feststellungsbescheid.

Befristete Feststellung und Nachprüfung

Ist eine wesentliche Änderung zu erwarten, kann das Amt befristet feststellen und eine Nachprüfung vormerken. Unterscheiden Sie dabei zwei Dinge: Die Gültigkeit des Ausweises ist etwas anderes als die Befristung der Feststellung. Läuft nur der Ausweis ab, wird er auf Antrag verlängert, ohne dass der GdB neu geprüft wird. Verschlechtert sich Ihr Zustand, hilft ein Neufeststellungsantrag – siehe Verschlimmerungsantrag; realistische Bearbeitungszeiten ordnet der Ratgeber zur Bearbeitungsdauer ein.

Merkzeichen im Zusammenspiel mit dem GdB

Merkzeichen folgen nicht automatisch aus der GdB-Höhe, sondern sind eigenständige Feststellungen mit eigenen Voraussetzungen, die häufig an Einzelwerte anknüpfen. Für G kommt es auf Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen oder der Wirbelsäule an, die für sich bereits erheblich sind; auch innere Leiden oder Anfallsleiden können G begründen. Gl setzt Gehörlosigkeit voraus, Bl Blindheit, H Hilflosigkeit. Beantragen Sie Merkzeichen ausdrücklich mit: Ein übergangenes Merkzeichen ist ein eigener Widerspruchsgrund. Details im Ratgeber Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis.

Wie Gutachterinnen und Gutachter arbeiten

Eine persönliche Untersuchung findet im Feststellungsverfahren in aller Regel nicht statt – entschieden wird nach Aktenlage. Die Sachbearbeitung fordert bei den benannten Praxen Befundberichte an und entscheidet nach einer Erinnerung auch ohne Antwort. Anschließend erstellt der versorgungsärztliche Dienst eine versorgungsärztliche Stellungnahme, die Funktionsbeeinträchtigungen benennt, Einzel-GdB vorschlägt und den Gesamt-GdB begründet; die Verwaltung folgt ihr fast immer. Daraus folgen zwei Hebel: aktuelle Befunde selbst beilegen – und bei einem unklaren Bescheid Akteneinsicht nach § 25 SGB X beantragen, um die Stellungnahme zu lesen.

Die häufigsten Gründe für zu niedrige Bescheide

  • Fehlende Arztberichte: Eine Praxis antwortet nicht, die Erkrankung taucht im Bescheid gar nicht auf.
  • Befunde ohne Funktionsbeschreibung: Diagnoselisten und Bildbefunde sagen nichts über Gehstrecke oder Konzentration.
  • Zu knappe Antragsangaben, die die Einschätzung ganz der Behörde überlassen.
  • Psychische Erkrankungen ohne Behandlungsnachweis landen regelmäßig im unteren Bereich.
  • Veraltete Unterlagen, die eine fortgeschrittene Erkrankung nicht mehr abbilden.
  • Falsch gebildeter Gesamt-GdB trotz plausibler Einzelwerte.

So verbessern Sie Ihre Chancen im Antrag

  1. Funktionen beschreiben, nicht Diagnosen aufzählen: Wie weit können Sie gehen, wie lange sitzen, was heben, wie lange konzentriert arbeiten?
  2. Alle Erkrankungen angeben – auch scheinbar kleine. Sie können den Gesamt-GdB anheben.
  3. Aktuelle Befunde beilegen statt nur Ärzte zu benennen.
  4. Behandlungsintensität dokumentieren: Medikamentenplan, Therapiefrequenz, Klinikaufenthalte, Hilfsmittel.
  5. Wechselwirkungen erklären – die Grundlage für einen höheren Gesamt-GdB.
  6. Merkzeichen mitbeantragen, wenn Mobilität, Begleitung oder Hilflosigkeit betroffen sind.

Anerkannt – und jetzt?

Ein festgestellter GdB entfaltet seine Wirkung vor allem im Arbeitsleben. Auf schwerbehindert.org finden Sie Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen gezielt einstellen.

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Häufige Fragen (FAQ)

Gibt es eine offizielle GdB-Tabelle mit allen Krankheiten?

Ja, die Anlage zur Versorgungsmedizin-Verordnung ("Versorgungsmedizinische Grundsätze"). Sie enthält Bewertungsspannen für alle Organsysteme – aber keine Zuordnung "Krankheit gleich GdB".

Warum bekommt jemand mit derselben Diagnose einen höheren GdB?

Weil die Auswirkungen unterschiedlich sind – und weil die Qualität der eingereichten Befunde stark variiert. Wer Funktionseinschränkungen konkret belegt, wird oft höher bewertet.

Werden zwei Erkrankungen mit GdB 30 zu einem GdB 60?

Nein. Ausgangspunkt ist der höchste Einzelwert, hier 30. Ob er sich erhöht, hängt davon ab, wie stark sich beide Beeinträchtigungen im Alltag ergänzen. Betreffen sie dieselbe Funktion, bleibt es häufig bei 30 oder 40.

Zählt eine Krankheit mit, die noch nicht lange besteht?

Nur, wenn die Beeinträchtigung voraussichtlich länger als sechs Monate anhält. Vorübergehende Zustände bleiben außer Betracht.

Kann der GdB wieder sinken?

Ja, etwa nach Ablauf einer Heilungsbewährung. Die Herabsetzung setzt eine Anhörung nach § 24 SGB X und eine wesentliche Änderung nach § 48 SGB X voraus; Widerspruch ist möglich.

Wie beantrage ich eine Erhöhung?

Mit einem Neufeststellungsantrag – erklärt im Ratgeber Verschlimmerungsantrag: GdB erhöhen lassen.

Fazit

Die GdB-Bewertung folgt klaren Regeln, ist aber kein Rechenwerk: Nicht die Zahl der Diagnosen entscheidet, sondern wie stark Ihre Teilhabe eingeschränkt ist und wie sich mehrere Beeinträchtigungen verstärken. Wer das belegt beschreibt, aktuelle Befunde beilegt und Merkzeichen mitbeantragt, erhält die Bewertung, die seiner Situation entspricht – und kann eine zu niedrige Einstufung mit Widerspruch korrigieren lassen.

Weiterlesen: Schwerbehindertenausweis beantragen und Widerspruch gegen den GdB-Bescheid.

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