Feste Anstellung

W2-Professur für Strömungsmaschinen

Universität Rostock

📍 Rostock

PLZ: 18057

Region: D-PLZ 18

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Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

05.11.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

Die im Jahr 1419 gegründete Universität Rostock ist die älteste im Ostseeraum. Unsere 600 Jahre an Wissen und Erfahrung sind ein sicheres Fundament für die Themen und Herausforderungen der Zukunft.

An der Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt – vorbehaltlich haushalts­rechtlicher Regelungen – die

W2-Professur für Strömungsmaschinen

zu besetzen.

Die Professur vertritt an der Fakultät das Fach Strömungsmaschinen in Forschung und Lehre. Sie vermittelt u.a. in den Studiengängen Maschinenbau, Wirtschaftsingenieurwesen, Mechatronik, Berufspädagogik, Betriebswirtschaftslehre der Dienstleistungen, Dienstleistungsmanagement, Sustainable Maritime Engineering und Biomedizinische Technik die Grundlagen und Vertiefungen des Fachgebietes.

Die Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik hat vier thematische Schwerpunkte für ihre inhaltliche Ausrichtung definiert: Erneuerbare Energien und Energieeffizienz, Biomedizintechnik, Maritime Technik und Industrie 5.0. Die vier Schwerpunkte ordnen sich unter dem Leitthema Sustainable Engineering ein. Wesentlicher Bestandteil der Bewerbung ist die Darlegung, wie die Bewerberin oder der Bewerber das eigene Forschungsprofil im Fachgebiet Strömungs­maschinen in die vier Schwerpunkte und das Leitthema „Sustainable Engineering“ der Fakultät einordnet und welche konkreten Schnittstellen zu bestehenden Lehrstühlen und deren Forschungsaktivitäten bestehen.

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Öffentlicher Arbeitgeber: Einladung zum Vorstellungsgespräch

Öffentliche Arbeitgeber müssen schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen, sofern die fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt (§ 165 SGB IX). Geben Sie Ihre Schwerbehinderung oder Gleichstellung dazu in der Bewerbung an.

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Professorinnen und Professoren lehren und forschen an Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften in einem Fachgebiet, betreuen Studierende und Promovierende und wirken in der Selbstverwaltung der Hochschule mit.

Gehalt mit Berufserfahrung: rund 7.800 € brutto im Monat · in Mecklenburg-Vorpommern

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.

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