Aktuelle Stellen: Duales Studium

Was macht man in diesem Beruf?

Dual Studierende absolvieren ein Hochschulstudium und sammeln parallel Berufserfahrung bei einem Kooperationspartner. Es gibt ausbildungsintegrierende Modelle, die zusätzlich einen Berufsabschluss vermitteln, und praxisintegrierende Modelle mit längeren Praxisphasen ohne Kammerprüfung. Die Anzeigen im Bestand reichen von Informatik, Wirtschaftsinformatik und IT-Automotive über Pflege bis zu Studiengängen der öffentlichen Verwaltung, etwa Soziale Sicherung, Öffentliche Wirtschaft oder gesetzliche Unfallversicherung. Im öffentlichen Dienst ist das duale Studium häufig ein Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst, bei dem Studierende als Beamtinnen und Beamte auf Widerruf eingestellt werden.

Arbeitsalltag

Theorie- und Praxisphasen wechseln im Rhythmus von einigen Wochen bis drei Monaten. In der Hochschulphase stehen Vorlesungen, Übungen, Hausarbeiten und Klausuren auf dem Plan, in der Praxisphase arbeiten Studierende in Fachabteilungen mit, übernehmen Projekte und schreiben Praxisberichte. Semesterferien im üblichen Sinn gibt es nicht, stattdessen gilt der vertragliche Urlaubsanspruch. Die Doppelbelastung aus Studium und Arbeit ist hoch, besonders in Prüfungszeiten. Viele Unternehmen und Behörden betreuen Studierende über feste Ansprechpersonen und planen den Einsatz über die gesamte Studienzeit.

Perspektiven

Nach drei bis vier Jahren stehen ein Bachelorabschluss und Berufserfahrung zur Verfügung. Viele Arbeitgeber bieten eine Übernahme an, teils ist eine Bindungsfrist vertraglich vereinbart, die bei vorzeitigem Wechsel eine Rückzahlung von Studienkosten vorsehen kann. In der Verwaltung führt der Abschluss in die Laufbahn des gehobenen Dienstes. Ein Masterstudium, berufsbegleitend oder in Vollzeit, ist später möglich. Informatik, Wirtschaftsinformatik und Pflege gelten derzeit als Bereiche mit hohem Personalbedarf.

Mit Schwerbehinderung in diesem Beruf

Das duale Studium ist mit Behinderung gut planbar, wenn Hochschule und Arbeitgeber früh eingebunden werden. An der Hochschule gibt es Beauftragte für Studierende mit Behinderung und einen Anspruch auf Nachteilsausgleich in Prüfungen, zum Beispiel längere Bearbeitungszeit, alternative Prüfungsformen oder technische Hilfsmittel. Im Praxisbetrieb gelten die Regeln des Arbeitslebens: Anpassungen des Arbeitsplatzes und Unterstützung können über das Integrations- bzw. Inklusionsamt oder die Agentur für Arbeit gefördert werden.

Die doppelte Belastung aus Präsenzzeiten, Lernaufwand und Arbeit sollte realistisch eingeschätzt werden. Hilfreich sind eine frühzeitige Klärung von Pausen, Arbeitszeitmodellen und Wegen zwischen Hochschule und Betrieb sowie gegebenenfalls ein Nachteilsausgleich bei der Studiendauer. Bei öffentlichen Arbeitgebern und Verwaltungshochschulen gilt die Einladungspflicht für schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber. Für Beamtenlaufbahnen wird die gesundheitliche Eignung geprüft; für schwerbehinderte Menschen gelten dabei abgesenkte Anforderungen, die in den Laufbahn- und Inklusionsrichtlinien von Bund und Ländern geregelt sind.