Bildung und Soziales
Duales Studium Pflege 2027
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
01.08.2026
Branche
Gesundheit & soziale Dienste
Unsere duale Studiengänge Pflege bieten akademisches Wissen und die Berufszulassung als Pflegefachmann/ frau in Zusammenarbeit mit der Beruflichen Hochschule Hamburg (BHH) oder mit der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW).
Der Ausbildungsschwerpunkt liegt auf der stationären Akutpflege.
Wir suchen zum 01.08. (BHH) und zum 01.10. (HAW) einen
Dualen Studenten (m/w/d) Pflege
in Vollzeit mit 38,5 Std/Woche, zunächst befristet für die Dauer der Ausbildung.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeWeitere Jobs bei BG Klinikum Hamburg gGmbH
Koordinator (m/w/d) Wareneingang - INTERN
MTA - F /MFA / Pflegefachkraft (m/w/d) mit Erfahrung als Funktionsassistenz in der Neurologie
Auszubildender (m/w/d) Anästhesietechnische Assistenz - Start März 2027
Standort: Hamburg
🗺️ Region: D-PLZ 22
📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000
Ähnliche Stellenangebote
CWE Operator (m/w/d)
Nordex Group
📍 Hamburg
⏰ Homeoffice möglich
🏢 Bergbau
Auszubildender (m/w/d) Anästhesietechnische Assistenz - Start März 2027
BG Klinikum Hamburg gGmbH
📍 Hamburg
⏰ Vollzeit
🏢 Gesundheit & soziale Dienste
Das BG Klinikum Hamburg ist spezialisiert auf die Akutversorgung und Rehabilitation schwerverletzt...
Details ansehen →
Auszubildender (m/w/d) Operationstechnische Assistenz / OTA - Start März 2027
BG Klinikum Hamburg gGmbH
📍 Hamburg
⏰ Vollzeit
🏢 Gesundheit & soziale Dienste
Das BG Klinikum Hamburg ist spezialisiert auf die Akutversorgung und Rehabilitation schwerverletzt...
Details ansehen →
MTA - F /MFA / Pflegefachkraft (m/w/d) mit Erfahrung als Funktionsassistenz in der Neurologie
BG Klinikum Hamburg gGmbH
📍 Hamburg
⏰ Teilzeit
🏢 Gesundheit & soziale Dienste
Das BG Klinikum Hamburg ist spezialisiert auf die Akutversorgung und Rehabilitation schwerverletzt...
Details ansehen →
Facharzt (m/w/d) Orthopädie & Unfallchirurgie in Hamburg
Schön Klinik Gruppe
📍 Hamburg
⏰ Vollzeit
🏢 Gesundheit & soziale Dienste
Bereit für den nächsten Entwicklungsschritt in der Orthopädie & Unfallchirurgie? Bei uns vertiefen S...
Details ansehen →
Koordinator (m/w/d) Wareneingang - INTERN
BG Klinikum Hamburg gGmbH
📍 Hamburg
⏰ Vollzeit
🏢 Maschinen- und Anlagenbau
Das BG Klinikum Hamburg ist spezialisiert auf die Akutversorgung und Rehabilitation schwerverletzt...
Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.