Justiziariat, Rechtsabteilung

Jurist:in als Referent:in für Rechtsangelegenheiten in Studium und Lehre

Universität Hamburg

📍 Hamburg

Region: D-PLZ 20

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

14.09.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

Das Referat Qualität und Recht ist die zentrale Service­stelle der Universität Hamburg bei der Umsetzung der Studien­reform, der Einführung und Weiterent­wicklung von Verfahren und Instrumenten der Qualitäts­sicherung und allen Rechtsangelegenheiten in Studium und Lehre.

Das Team Recht des Referats ist zuständig für die rechtlichen Angelegenheiten in Studium und Lehre der Universität. Das Team berät die Fakultäten und Gremien der Universität in studiengangs­bezogenen rechtlichen Belangen, wie der Erstellung von Satzungen, verhandelt, entwirft oder prüft Verträge und führt die Widerspruchs­verfahren und Gerichtsprozesse für die Universität. Das Team Recht versteht sich als dienstleistende Service­einheit, die in kollegialer und vertrauensvoller Zusammen­arbeit die rechtlichen Spielräume für die Aufgaben­erfüllung der Universität auslotet.

Jurist:in als Referent:in für Rechts­angelegen­heiten in Studium und Lehre

Einrichtung: Abteilung Studium und Lehre, Referat Qualität und Recht
Wertigkeit: EGR. 13 TV-L
Arbeitsbeginn: schnellstmöglich, unbefristet
Bewerbungs­schluss: 09.10.2026
Arbeitsumfang: teilzeit­geeignete Vollzeit­stelle

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Über das Unternehmen

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Universität Hamburg

Die Universität Hamburg ist ein herausragender Arbeitgeber, der Chancengleichheit und Inklusion für Menschen mit Schwerbehinderung aktiv fördert. Mit ihrem klaren Bekenntnis zu Diversity schafft die Universität ein einladendes und unterstützendes Arbeitsumfeld, in dem jeder Mitarbeitende sein volles Potenzial entfalten kann. Durch vielfältige Unterstützungsmaßnahmen und barrierefreie Zugänge sorgt die Universität dafür, dass Mitarbeitende mit Schwerbehinderung die gleichen Entwicklungschancen erhalten wie ihre Kolleginnen und Kollegen. Als bedeutendes Bildungsinstitut ist die Universität Hamburg nicht nur akademisch innovativ, sondern auch in ihrer Personalpolitik vorbildlich. Sie setzt auf ein respektvolles Miteinander und bietet individuelle Lösungen, um die Arbeitsbedingungen für alle zu optimieren. Für Jobsuchende mit Schwerbehinderung ist die Universität Hamburg somit ein attraktiver Arbeitgeber, der Talent und Vielfalt wertschätzt und dazu beiträgt, eine inklusive Arbeitswelt zu gestalten. Wer Teil eines solch progressiven und offenen Teams werden möchte, findet hier ideale Rahmenbedingungen für eine erfüllende Karriere.

Standort: Hamburg

🗺️ Region: D-PLZ 20

📍 Koordinaten: 53.5600204, 9.9934492

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.