Aktuelle Stellen: Auszubildende

Was macht man in diesem Beruf?

Auszubildende lernen einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf direkt in der Praxis. Grundlage ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb oder einer Behörde; die Inhalte sind in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegt. Die Stellenanzeigen im Bestand zeigen die Bandbreite: Verwaltungsfachangestellte, Kaufleute im Gesundheitswesen, Elektronikerinnen und Elektroniker für Betriebstechnik, Industriemechaniker, Mechatroniker, Straßenwärter oder Brandmeister im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst. Neben der dualen Ausbildung gibt es schulische Ausbildungen, etwa in Gesundheits- und Sozialberufen, sowie Ausbildungen im Beamtenverhältnis, die als Vorbereitungsdienst organisiert sind.

Arbeitsalltag

Der Alltag wechselt zwischen Betrieb und Berufsschule, entweder tageweise oder in Blöcken von mehreren Wochen. Im Betrieb arbeiten Auszubildende unter Anleitung mit, übernehmen schrittweise eigene Aufgaben und führen einen Ausbildungsnachweis. In größeren Unternehmen und Behörden durchlaufen sie mehrere Abteilungen. Die Arbeitszeiten richten sich nach dem Betrieb; für Minderjährige gelten die Schutzvorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes. In technischen und handwerklichen Berufen gehören körperliche Arbeit, Schutzkleidung und teils Arbeit im Freien dazu, in kaufmännischen und Verwaltungsberufen überwiegend Bildschirmarbeit. Nach etwa der Hälfte der Zeit steht die Zwischenprüfung oder der erste Teil der Abschlussprüfung an, am Ende die Abschlussprüfung vor der zuständigen Kammer oder Stelle.

Perspektiven

Viele Betriebe bilden mit dem Ziel der Übernahme aus; im öffentlichen Dienst ist eine Übernahme nach bestandener Prüfung häufig tariflich geregelt oder üblich. Nach dem Abschluss sind Weiterbildungen zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Verwaltungsfachwirt möglich. Mit Berufserfahrung öffnet sich in vielen Bundesländern auch der Zugang zum Studium ohne Abitur. Weil in zahlreichen Branchen Fachkräfte fehlen, sind die Chancen auf einen Ausbildungsplatz und eine anschließende Anstellung in vielen Berufen gut, regional aber unterschiedlich.

Mit Schwerbehinderung in diesem Beruf

Eine Ausbildung ist mit Behinderung in nahezu allen Berufen möglich, entscheidend sind die konkreten Anforderungen des Berufs und die passende Unterstützung. Die Agentur für Arbeit berät über die Berufsberatung und das Reha-Team, klärt die Eignung und kann Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligen, etwa ausbildungsbegleitende Hilfen, Assistierte Ausbildung oder Zuschüsse an den Betrieb. Wenn eine betriebliche Ausbildung auch mit Hilfen nicht möglich ist, kommen Berufsbildungswerke oder Fachpraktiker-Ausbildungen nach § 66 BBiG bzw. den entsprechenden Regeln der Handwerksordnung in Betracht.

In Prüfungen haben Auszubildende mit Behinderung Anspruch auf Nachteilsausgleich, zum Beispiel mehr Zeit, Pausen, einen eigenen Raum oder Hilfsmittel. Der Antrag wird rechtzeitig bei der zuständigen Kammer gestellt, meist mit ärztlichem Attest. Wer sich bei einem öffentlichen Arbeitgeber bewirbt und die Schwerbehinderung oder Gleichstellung angibt, wird zum Vorstellungsgespräch eingeladen, sofern die fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt. Ob und wann die Behinderung im Betrieb offengelegt wird, entscheiden Bewerberinnen und Bewerber selbst; für Zuschüsse und Anpassungen ist die Offenlegung meist Voraussetzung.