Ausbildung, Studium

Auszubildende / Auszubildender für den Beruf Fachinformatikerin bzw. Fachinformatiker (w/m/d) (Fachrichtung Systemintegration)

Bundeskartellamt

📍 Bonn

PLZ: 53113

Region: Deutschland gesamt

Anzeige ✓ Jetzt bewerben

Kostenlos & unverbindlich – weiter zur Stellenanzeige beim Arbeitgeber

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Ausbildung, Studium

Veröffentlicht

02.11.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Das Bundes­kartellamt ist eine unabhängige Wettbewerbs­behörde im Geschäfts­bereich des Bundes­ministeriums für Wirtschaft und Energie. Der Dienstort ist Bonn. Wir beschäftigen ca. 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon rd. die Hälfte mit rechts- bzw. wirtschafts­wissen­schaftlicher Ausbil­dung. Unsere Aufgabe ist die Sicherung des Wettbewerbs. Dabei arbeiten wir mit der EU-Kommission, den Landes­kartell­behörden und ausländischen Kartell­behörden zusammen. Näheres unter www.bundes­kartellamt.de.

Wir suchen zum August 2027 eine Auszubildende bzw. einen Auszubildenden für den Beruf

Fachinformatikerin bzw. Fachinformatiker (w/m/d)1 (Fachrichtung Systemintegration)
(Referenznummer: 26-13)

Das Bundes­kartellamt betreibt mit ca. 50 IT-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern eine moderne und leistungs­fähige IT-Infrastruktur. Der IT-Betrieb stellt nicht nur IT-Lösungen für eine zukunfts­orientierte Verwaltung bereit, sondern unterstützt auch nachhaltig und skalierbar interne Geschäfts­prozesse. Die IT des Bundes­kartellamtes arbeitet als interner Dienstleister für die Fachabtei­lungen des Hauses. Die Aufgaben sind abwechslungsreich und umfassen neben der Sicher­stellung des Betriebs auch Planung und Umsetzung aktueller Projekte.

Anzeige

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

✓ Zur vollständigen Stellenanzeige

Jetzt bewerben

Anzeige
✓ Jetzt bewerben

Kostenlos & unverbindlich beim Arbeitgeber bewerben

Öffentlicher Arbeitgeber: Einladung zum Vorstellungsgespräch

Öffentliche Arbeitgeber müssen schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen, sofern die fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt (§ 165 SGB IX). Geben Sie Ihre Schwerbehinderung oder Gleichstellung dazu in der Bewerbung an.

Alle Stellen im öffentlichen Dienst →

Mehr zum Beruf: Auszubildende

Eine duale Berufsausbildung verbindet das Lernen im Betrieb mit Unterricht an der Berufsschule und führt meist in zwei bis dreieinhalb Jahren zu einem anerkannten Berufsabschluss.

Gehalt mit Berufserfahrung: rund 1.150 € brutto im Monat · in Nordrhein-Westfalen

Nicht das Richtige? Passende Jobs finden

Standort: Bonn

📮 PLZ: 53113

🗺️ Region: Deutschland gesamt

📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000

Ähnliche Stellenangebote

Bundesamt für Justiz

Ausbildungsplätze zur/zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)

Bundesamt für Justiz

📍 Bonn

⏰ Homeoffice möglich

🏢 Öffentlicher Dienst & Verbände

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums...

Bundesrechnungshof

Ausbildung zur Fachinformatikerin / zum Fachinformatiker Fachrichtung Systemintegration

Bundesrechnungshof

📍 Bonn

⏰ Vollzeit

🏢 Öffentlicher Dienst & Verbände

Unabhängig. Objektiv. Wirksam. Transparent. Wir schauen genau hin, was mit den Steuergeldern passier...

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)

Fachreferentin / Fachreferent für CBRN-Schutz und Risikoanalyse (w/m/d) im Referat A.I.2 „CBRN-Schutz, Brandschutz“

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)

📍 Bonn

⏰ Vollzeit

🏢 Öffentlicher Dienst & Verbände

Das BBK ist die Leitbehörde des Bundes für nationales Krisenmanagement in Deutschland. Wir sichern d...

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)

Koordinatorin / Koordinator (w/m/d) für das Referat S.2 „Strategische Kommunikation/Presse“ im Leitungsstab

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)

📍 Bonn

⏰ Vollzeit

🏢 Öffentlicher Dienst & Verbände

Das BBK ist die Leitbehörde des Bundes für nationales Krisenmanagement in Deutschland. Wir sichern d...

CTC gGmbH – Center for the Transformation of Chemistry

Chemisch-Technische Assistenz (CTA) / Chemielaborant/in (m/w/d) für die Ausbildungsbetreuung

CTC gGmbH – Center for the Transformation of Chemistry

📍 Delitzsch

⏰ Vollzeit

🏢 Wissenschaft & Forschung

Das Center for the Transformation of Chemistry (CTC) ist ein neu entstehendes Großforschungszentrum...

BG Klinikum Hamburg gGmbH

Auszubildender (m/w/d) Pflegefachkraft - Start August 2027

BG Klinikum Hamburg gGmbH

📍 Hamburg

⏰ Vollzeit

🏢 Gesundheit & soziale Dienste

Das BG Klinikum Hamburg ist spezialisiert auf die Akutversorgung und Rehabilitation schwerverletzt...

Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.

Anzeige

Auszubildende / Auszubildender für den Beruf Fachinformatikerin bzw. Fachinformatiker (w/m/d) (Fachrichtung Systemintegration)

✓ Jetzt bewerben