Sachbearbeitung
Ausbildungsplätze zur/zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)
📍 Bonn
PLZ: 53113
Region: Deutschland gesamt
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Ausbildung, Studium
Veröffentlicht
30.10.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz mit mehr als 1.400 Beschäftigten in Bonn. Als zentraler Dienstleister der Bundesjustiz bieten wir zum 1. August 2027 mehrere Ausbildungsplätze zur bzw. zum
Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)
an.- Standort: Bonn
- Bewerbungsfrist: 24. Januar 2027
- Vergütung:
1. Ausbildungsjahr
1.368,26 EUR2. Ausbildungsjahr
1.418,20 EUR3. Ausbildungsjahr
1.464,02 EUR
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Das Bundesamt für Justiz in Bonn gilt als attraktiver Arbeitgeber, der die Vielfalt seiner Mitarbeitenden schätzt und fördert. Das Unternehmen setzt sich aktiv für Inklusion und Chancengleichheit ein, insbesondere für Menschen mit Schwerbehinderung. Durch gezielte Maßnahmen und ein unterstützendes Arbeitsumfeld ermöglicht das Bundesamt allen Mitarbeitenden, ihr volles Potenzial zu entfalten. Der Fokus liegt auf individuellen Stärken und der Wertschätzung unterschiedlicher Perspektiven, was ein harmonisches und produktives Arbeitsklima schafft. Das Bundesamt für Justiz bietet nicht nur spannende Karrieremöglichkeiten, sondern auch spezielle Programme, die auf die Bedürfnisse von Menschen mit Schwerbehinderung eingehen. Ein flexibles Arbeitszeitmodell und modern ausgestattete Arbeitsplätze tragen zur Barrierefreiheit und zur beruflichen Zufriedenheit bei. Interessierte Jobsuchende finden hier ein engagiertes Team, das Vielfalt als Stärke betrachtet und jedem Mitarbeitenden die Chance gibt, am gesamten Lebens- und Arbeitsprozess teilzuhaben. Durch die Integration von Menschen mit Schwerbehinderung leistet das Bundesamt einen wichtigen Beitrag zu einer gerechten Gesellschaft und einem respektvollen Miteinander am Arbeitsplatz.
Öffentlicher Arbeitgeber: Einladung zum Vorstellungsgespräch
Öffentliche Arbeitgeber müssen schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen, sofern die fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt (§ 165 SGB IX). Geben Sie Ihre Schwerbehinderung oder Gleichstellung dazu in der Bewerbung an.
Alle Stellen im öffentlichen Dienst →Mehr zum Beruf: Auszubildende
Eine duale Berufsausbildung verbindet das Lernen im Betrieb mit Unterricht an der Berufsschule und führt meist in zwei bis dreieinhalb Jahren zu einem anerkannten Berufsabschluss.
Gehalt mit Berufserfahrung: rund 1.150 € brutto im Monat · in Nordrhein-Westfalen
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Standort: Bonn
📮 PLZ: 53113
🗺️ Region: Deutschland gesamt
📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000
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Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.
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