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- 12.10.2026
- Homeoffice möglich
- vor 2 Wochen
Aktuelle Stellenangebote für Menschen mit Schwerbehinderung
Beliebte Orte: Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
Arbeiten von zu Hause ist für viele schwerbehinderte Menschen ein echter Gewinn: kein anstrengender Arbeitsweg, eine vertraute, barrierearme Umgebung und mehr Flexibilität für Therapie- oder Ruhezeiten. Hier finden Sie Homeoffice- und Remote-Jobs, die sich besonders gut mit einer Behinderung vereinbaren lassen.
Viele Arbeitgeber unterstützen den heimischen Arbeitsplatz zusätzlich – etwa über Leistungen des Integrationsamts für eine barrierefreie technische Ausstattung. Entdecken Sie aktuelle Angebote für mobiles Arbeiten und bewerben Sie sich bequem online.
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Für einen erheblichen Teil der schwerbehinderten Beschäftigten ist nicht die Arbeit selbst die Hürde, sondern alles, was um sie herum passiert. Der Arbeitsweg kostet Kraft, bevor der erste Handgriff getan ist. Das Bürogebäude hat zwar einen Aufzug, aber keine barrierefreie Toilette im richtigen Stockwerk. Das Großraumbüro ist zu laut, zu hell oder zu weit vom Parkplatz entfernt. Genau an diesen Punkten setzt mobiles Arbeiten an – und deshalb ist es für viele Menschen mit Behinderung kein Komfortthema, sondern die Voraussetzung dafür, überhaupt regelmäßig arbeiten zu können.
Vier Wirkungen sind dabei besonders häufig entscheidend. Erstens fällt der Arbeitsweg weg: keine Umsteigewege, keine überfüllten Bahnen, kein Schnee auf ungeräumten Wegen, keine Fahrdienstplanung. Zweitens ist die eigene Wohnung meist bereits an die eigenen Bedürfnisse angepasst – vom Bad über die Türbreiten bis zur Beleuchtung. Drittens lässt sich die Energie besser einteilen: Wer sich mittags zwanzig Minuten hinlegen kann, arbeitet nachmittags konzentriert weiter statt auszufallen. Und viertens lassen sich Therapie- und Arztterminen deutlich einfacher in den Tag einbauen, wenn zwei Wegstrecken entfallen.
Diese Seite erklärt, wie Sie Homeoffice arbeitsrechtlich begründen, wer die Ausstattung bezahlt, welche Tätigkeiten tatsächlich remote funktionieren und woran Sie ernst gemeinte Remote-Stellen erkennen. Wenn Sie stattdessen eine Übersicht über die Stellensuche insgesamt suchen, hilft Ihnen die Seite Stellenangebote für behinderte Menschen weiter.
Zunächst die nüchterne Feststellung: Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice gibt es in Deutschland nicht. Ob im Betrieb mobil gearbeitet werden darf, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, aus einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung, aus einem Tarifvertrag oder aus einer freiwilligen Regelung des Arbeitgebers. Wer ohne solche Grundlage einfach zu Hause bleibt, riskiert eine Abmahnung.
Für schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte gibt es allerdings einen zweiten, deutlich stärkeren Weg. Nach § 164 Absatz 4 SGB IX haben sie gegenüber ihrem Arbeitgeber Anspruch auf eine behinderungsgerechte Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsorganisation, Arbeitszeit und Arbeitsumfeld sowie auf Ausstattung mit den erforderlichen technischen Arbeitshilfen. Die Arbeitsorganisation ist dort ausdrücklich genannt – und die Frage, von welchem Ort aus gearbeitet wird, ist eine Frage der Arbeitsorganisation.
Daraus folgt: Ist mobiles Arbeiten im konkreten Fall das geeignete Mittel, um eine behinderungsbedingte Einschränkung auszugleichen, kann sich daraus ein Anspruch ergeben. Entscheidend ist der Zusammenhang zwischen Behinderung und Arbeitsort. Ein allgemeiner Wunsch nach mehr Flexibilität trägt diesen Anspruch nicht; eine ärztlich nachvollziehbare Begründung, warum der tägliche Weg ins Büro oder das Arbeiten vor Ort Sie unverhältnismäßig belastet, trägt ihn sehr wohl.
Der Anspruch ist nicht grenzenlos. Er entfällt, soweit seine Erfüllung für den Arbeitgeber unzumutbar oder mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden wäre – und ebenso, soweit staatliche oder berufsgenossenschaftliche Arbeitsschutzvorschriften entgegenstehen. Praktisch heißt das: Wo die Tätigkeit körperlich an einen Ort gebunden ist, an eine Maschine, an Patientinnen und Patienten, an Publikumsverkehr oder an Daten, die das Haus nicht verlassen dürfen, lässt sich Homeoffice nicht erzwingen. Die Kosten der Ausstattung sind dagegen selten das Argument, das sticht – denn dafür gibt es Fördermittel (siehe unten).
Wichtig ist, dass der Arbeitgeber die Unzumutbarkeit konkret begründen muss. Ein pauschales „Das machen wir hier nicht" genügt nicht, insbesondere dann nicht, wenn andere Beschäftigte im selben Betrieb bereits mobil arbeiten. Wird Homeoffice im Haus allgemein gewährt, Ihnen aber ohne sachlichen Grund verweigert, kommt zusätzlich das Benachteiligungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ins Spiel.
Auch mit GdB 30 oder 40 möglich: Die Regelungen des § 164 SGB IX gelten ebenso für gleichgestellte Beschäftigte. Wer einen Grad der Behinderung von 30 oder 40 hat, sollte die Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit prüfen lassen – dazu ausführlich im Beitrag Gleichstellung bei GdB 30 und 40.
Ein Antrag auf mobiles Arbeiten wird deutlich häufiger bewilligt, wenn er als Lösungsvorschlag formuliert ist und nicht als Beschwerde. Bewährt hat sich ein kurzes schriftliches Papier mit vier Abschnitten.
Adressat ist zunächst die direkte Führungskraft, formal der Arbeitgeber. Ziehen Sie frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung hinzu: Sie ist bei allen Angelegenheiten zu beteiligen, die schwerbehinderte Menschen betreffen, kennt die betriebliche Praxis und kann in schwierigen Gesprächen vermitteln. In größeren Betrieben lohnt zusätzlich der Kontakt zum Betriebs- oder Personalrat, weil mobiles Arbeiten häufig in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist, die Sie kennen sollten.
Waren Sie innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, muss Ihnen der Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 167 Absatz 2 SGB IX anbieten. Das BEM ist freiwillig für Sie, aber es ist der beste Ort, um Homeoffice ins Gespräch zu bringen: Es geht dort ausdrücklich darum, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Zum Gespräch können Sie die Schwerbehindertenvertretung und auf Wunsch weitere Stellen wie das Integrationsamt oder den Integrationsfachdienst hinzuziehen. Ergebnisse werden schriftlich festgehalten – das ist auch für spätere Anträge wertvoll.
Eine ausführliche Darstellung von Anspruchsgrundlage, Antragsweg und Ausstattung finden Sie im Ratgeber Homeoffice mit Schwerbehinderung: Anspruch und Ausstattung. Falls es im Betrieb zum Konflikt kommt, ordnet der Beitrag Kündigungsschutz und Integrationsamt Ihre Position ein.
Ein häuslicher Arbeitsplatz ist mehr als Laptop und Küchentisch. Je nach Behinderung gehören dazu ein höhenverstellbarer Schreibtisch, ein orthopädischer oder speziell angepasster Stuhl, ein großer oder zweiter Bildschirm, eine ergonomische oder alternative Eingabe (Spracheingabe, Braillezeile, Großfeldtastatur, Trackball), Vergrößerungs- und Vorlesesoftware, eine gute Beleuchtung, ein Headset mit Höranbindung oder Untertitelungssoftware für Videokonferenzen, dazu ein stabiler Internetzugang.
Die Grundregel bei den Kosten lautet: Die betriebsübliche Arbeitsausstattung trägt der Arbeitgeber – Rechner, Software, Diensthandy, in vielen Betrieben auch Möbel. Alles, was darüber hinaus behinderungsbedingt nötig ist, wird in aller Regel gefördert und muss weder von Ihnen noch vom Betrieb allein finanziert werden. Zuständig sind vor allem:
Zwei praktische Hinweise: Stellen Sie den Antrag möglichst vor der Anschaffung, weil bereits gekaufte Geräte häufig nicht mehr gefördert werden. Und klären Sie schriftlich, wem die Geräte gehören, wer sie wartet und was bei einem Arbeitgeberwechsel passiert – bei personenbezogenen Hilfsmitteln ist eine Mitnahme oft möglich. Welche Hilfsmittel für welche Einschränkung in Frage kommen, sammelt der Beitrag Barrierefreier Arbeitsplatz: Hilfsmittel und Förderung.
Zu Hause zu arbeiten bedeutet nicht, dass der Arbeitsschutz zu Hause bleibt. Bei echter Telearbeit, also einem vom Arbeitgeber fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz in der Wohnung, gelten die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung; der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und den Arbeitsplatz ergonomisch einrichten. Beim freieren „mobilen Arbeiten" ist der Rahmen lockerer, die allgemeine Fürsorgepflicht und das Arbeitszeitgesetz gelten aber weiterhin.
Damit sind auch Höchstarbeitszeiten, Ruhepausen und die Elfstundenruhe zwischen zwei Arbeitstagen verbindlich – im Homeoffice ist das keine Formalie, sondern Selbstschutz, weil die Grenze zwischen Arbeit und Feierabend zu Hause leicht verschwimmt. Erfassen Sie Ihre Arbeitszeit vollständig, auch die kurze Mail am Abend. Vereinbaren Sie ausdrücklich, in welchem Zeitfenster Sie erreichbar sind und in welchem nicht, und halten Sie das schriftlich fest. Der besondere Anspruch schwerbehinderter Menschen auf Freistellung von Mehrarbeit und auf Zusatzurlaub gilt im Homeoffice unverändert – nachzulesen im Ratgeber Arbeitszeit, Mehrarbeit und Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung.
Zum Unfallversicherungsschutz gilt vereinfacht: Tätigkeiten, die unmittelbar der Arbeit dienen, sind auch in der Wohnung geschützt; rein private Verrichtungen dazwischen sind es nicht. Umso wichtiger ist eine saubere Zeiterfassung, die im Zweifel dokumentiert, wann Sie gearbeitet haben.
Nicht jede Tätigkeit, die theoretisch am Rechner stattfindet, funktioniert dauerhaft von zu Hause. Gut geeignet sind Aufgaben mit klaren Ergebnissen, überwiegend digitaler Zusammenarbeit und ohne feste Ortsbindung. In der Praxis sind das vor allem:
Fehlt Ihnen für eines dieser Felder die Qualifikation, ist eine gezielte Weiterbildung der schnellste Weg dorthin. Wer arbeitslos gemeldet ist, sollte die Fördermöglichkeiten prüfen – zum Beispiel über unsere Seite zur KI-Weiterbildung für Arbeitslose. Für Menschen mit chronischer Erkrankung, bei denen die Belastbarkeit schwankt, lohnt zusätzlich der Blick in den Beitrag Jobs für chronisch kranke Menschen.
„Homeoffice möglich" steht heute in vielen Anzeigen. Was dahintersteht, reicht von vollständig ortsunabhängiger Arbeit bis zu einem Tag im Monat nach Absprache. Prüfen Sie deshalb vor der Bewerbung, was gemeint ist.
Weitere Signale, an denen Sie ernst gemeinte Inklusion in Ausschreibungen erkennen, beschreibt der Beitrag Inklusive Arbeitgeber an Stellenanzeigen erkennen.
In der Praxis funktioniert selten das Extrem, sondern die Mischung. Zwei bis drei feste Homeoffice-Tage geben Planbarkeit für Therapietermine und Erholungsphasen, während gemeinsame Präsenztage die Zusammenarbeit tragen. Bewährt hat sich, die Präsenztage im Team zu synchronisieren – ein Bürotag, an dem alle anderen zu Hause sind, bringt niemandem etwas. Prüfen Sie außerdem, ob die Präsenztage an Ihren Bedarf angepasst werden können, etwa auf verkehrsgünstige Tage oder auf Tage ohne Behandlungstermine.
Für den Weg an den Präsenztagen gibt es zusätzliche Unterstützung: Leistungen zur Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes, Kraftfahrzeughilfe oder Fahrdienste können über die zuständigen Träger gefördert werden. Auch das ist ein Argument im Gespräch mit dem Arbeitgeber – die Anwesenheit an einzelnen Tagen scheitert seltener, als beide Seiten zunächst annehmen.
Homeoffice löst reale Probleme – und schafft neue. Wer sie kennt, kann gegensteuern.
Wer selten im Büro ist, wird bei informellen Entscheidungen leichter übersehen: Projekte werden auf dem Flur verteilt, Vertretungen im Vorbeigehen geklärt. Gegenmittel sind Struktur statt Zufall – ein regelmäßiges Einzelgespräch mit der Führungskraft, sichtbare Ergebnisdokumentation, die aktive Übernahme klar benannter Aufgaben und Präsenz bei den Terminen, die wirklich zählen. Fragen Sie in Zielgesprächen ausdrücklich, woran Ihre Leistung gemessen wird.
Der beiläufige Austausch fehlt, und für Menschen, deren soziale Kontakte ohnehin stark über die Arbeit laufen, kann das belastend werden. Feste kurze Teamrunden, ein wöchentlicher informeller Videotermin, gelegentliche Bürotage und Kontakte außerhalb der Arbeit helfen spürbar. Nehmen Sie das Thema ernst, bevor es sich auf die Gesundheit auswirkt.
Viele arbeiten zu Hause mehr, nicht weniger – teils aus dem Gefühl heraus, die Vertrauensregelung rechtfertigen zu müssen. Ein fester Arbeitsbeginn, echte Pausen außerhalb des Arbeitszimmers, ein klares Ende des Arbeitstages und ein Rechner, der danach ausgeschaltet bleibt, sind wirksamer als jede gute Absicht. Wenn möglich, trennen Sie den Arbeitsbereich räumlich vom Wohnbereich.
Die ersten Wochen in einer neuen Stelle sind rein remote schwieriger. Vereinbaren Sie für die Einarbeitung mehr Präsenz oder engere Rücksprachen und eine feste Ansprechperson – danach lässt sich der Homeoffice-Anteil wieder erhöhen.
Für die Arbeit zu Hause gibt es zwei getrennte Wege im Einkommensteuerrecht. Der eine ist die Homeoffice-Pauschale: ein fester Betrag je Arbeitstag, an dem Sie überwiegend zu Hause gearbeitet haben, begrenzt auf eine Höchstzahl von Tagen im Jahr. Sie steht auch dann zu, wenn Sie keinen abgetrennten Raum haben, und wird als Werbungskosten geltend gemacht. Der andere Weg ist das häusliche Arbeitszimmer: Es kommt nur in Betracht, wenn ein nahezu ausschließlich beruflich genutzter, abgetrennter Raum vorhanden ist und dieser den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit bildet – dann sind die tatsächlichen Kosten oder wahlweise ein Jahrespauschbetrag ansetzbar.
Die konkreten Beträge und Tageshöchstzahlen ändern sich immer wieder; nennen Sie sie deshalb nicht aus dem Gedächtnis, sondern prüfen Sie die für das jeweilige Steuerjahr geltenden Werte beim Finanzamt, in den amtlichen Hinweisen oder bei einem Lohnsteuerhilfeverein. Unabhängig davon können schwerbehinderte Menschen den Behinderten-Pauschbetrag geltend machen – ein eigener, davon unberührter Posten. Notieren Sie Ihre Homeoffice-Tage laufend mit und sammeln Sie Belege für berufliche Anschaffungen.
Vorsicht bei „Heimarbeit"-Angeboten: Seriöse Remote-Stellen verlangen niemals eine Vorauszahlung, den Kauf von Startpaketen oder Material. Wo mit sehr hohen Verdiensten bei geringem Aufwand geworben wird oder ein Arbeitgeber nicht klar benannt ist, sollten Sie das Angebot nicht weiterverfolgen.
Oben auf dieser Seite sind die Angebote bereits auf Homeoffice, Telearbeit, mobiles Arbeiten und Remote-Tätigkeiten eingegrenzt. Nutzen Sie zusätzlich die Suchfelder nach Stichwort und Ort – auch bei Remote-Stellen ist der Dienstsitz oft relevant, etwa für die wenigen Präsenztermine. Wenn Sie den Suchradius erweitern möchten, helfen diese Übersichten:
Und wenn Sie den Umfang reduzieren möchten oder müssen: Remote-Tätigkeiten lassen sich besonders gut in Teilzeit organisieren. Was dabei zu beachten ist, steht im Beitrag Minijob und Teilzeit mit Schwerbehinderung.
Diese Seite zeigt Stellen mit Homeoffice-, Telearbeits- und Remote-Bezug bei Arbeitgebern, die Bewerbungen schwerbehinderter Menschen ausdrücklich begrüßen.
Homeoffice-Stellen ansehenEinen allgemeinen Rechtsanspruch auf Homeoffice gibt es nicht. Ist mobiles Arbeiten aber das geeignete Mittel, um Ihre Behinderung am Arbeitsplatz auszugleichen, kann sich ein Anspruch aus § 164 Absatz 4 SGB IX ergeben – dort ist die behinderungsgerechte Arbeitsorganisation ausdrücklich genannt.
Technische Arbeitshilfen und behinderungsgerechte Ausstattung werden regelmäßig vom Integrationsamt oder einem Reha-Träger gefördert – auch für den Arbeitsplatz zu Hause. Für den Betrieb entstehen dadurch meist nur geringe Kosten.
Ja. Der Arbeitsort ändert nichts an Ihren Rechten: Zusatzurlaub, Freistellung von Mehrarbeit und der besondere Kündigungsschutz gelten unabhängig davon, ob Sie im Betrieb oder zu Hause arbeiten.
Achten Sie auf Formulierungen wie vollständig remote, mobiles Arbeiten oder Telearbeit sowie auf Angaben zur Anzahl der Präsenztage. Diese Übersicht filtert gezielt auf Angebote mit Homeoffice-Bezug.
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