Befristeter Vertrag
Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in (m/w/d) im Forschungsprojekt "DigiLoc"
📍 Lippstadt
PLZ: 59557
Region: D-PLZ 59
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
24.09.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
Mit Leidenschaft die Talente von morgen fördern.
An der HSHL treffen Forschung, Lehre und Praxis ganz selbstverständlich aufeinander. Wir verfolgen dabei ein gemeinsames Ziel: Menschen auf ihre berufliche Zukunft vorzubereiten – und damit einen Beitrag für unsere Gesellschaft zu leisten. Moderne Rahmenbedingungen unterstützen unsere Mitarbeitenden dabei optimal. Wir bieten: aktive Mitgestaltung des Hochschulalltags, gelebte Offenheit unter den Kolleg*innen und ein starkes Team an Ihrer Seite.
Im Rahmen des Forschungs- und Entwicklungsprojekts DigiLoc – Digital Locations ist eine Projektstelle zu besetzen, in der innovative Verfahren und Systeme zur Digitalisierung, Virtualisierung und interaktiven Nutzung realer Drehorte konzipiert und entwickelt werden. Ziel ist es, dreidimensionale digitale Abbilder von Locations zu erstellen und über eine digitale Plattform für die Drehortsuche sowie die kreative und technische Planung von Filmproduktionen nutzbar zu machen. Dadurch sollen reale Drehorte bereits vor dem eigentlichen Dreh virtuell erkundet und analysiert, effizient in die Produktionsplanung einbezogen und insbesondere im Rahmen von Virtual Production direkt als virtuelle Kulissen auf einer LED-Stage eingesetzt werden können.
Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in (m/w/d) im Forschungsprojekt "DigiLoc"
- Lippstadt
- Vollzeit
- sofort
- bis 29.02.2028
- E 13 TV-L
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Die Hochschule Hamm-Lippstadt ist nicht nur eine renommierte Bildungseinrichtung, sondern auch ein vorbildlicher Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion hochhält. Mit ihrem klaren Bekenntnis zu Chancengleichheit schafft die Hochschule ein Arbeitsumfeld, in dem Menschen mit Schwerbehinderung geschätzt und individuell gefördert werden. Durch flexible Arbeitszeitmodelle und barrierefreie Einrichtungen zeigt die Hochschule ihr Engagement, allen Mitarbeitenden optimale Voraussetzungen zu bieten. Die Hochschule setzt auf eine inklusive Unternehmenskultur, die Diversität als Stärke begreift. In diesem kontextwürdigen Ambiente finden Jobsuchende mit Schwerbehinderung nicht nur eine sinnstiftende Tätigkeit, sondern auch die Unterstützung, die sie verdienen. Die Hochschule Hamm-Lippstadt bietet nicht nur spannende Karrierechancen in einem dynamischen Team, sondern auch ein Umfeld, das respektvoll und wertschätzend mit den Bedürfnissen seiner Mitarbeitenden umgeht. Wer Teil eines solch fortschrittlichen Unternehmens werden möchte, ist hier genau richtig, um beruflich zu wachsen und seine Potenziale voll auszuschöpfen.
📍 Lippstadt
Öffentlicher Arbeitgeber: Einladung zum Vorstellungsgespräch
Öffentliche Arbeitgeber müssen schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen, sofern die fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt (§ 165 SGB IX). Geben Sie Ihre Schwerbehinderung oder Gleichstellung dazu in der Bewerbung an.
Alle Stellen im öffentlichen Dienst →Mehr zum Beruf: Wissenschaft & Lehre
Wissenschaft und Lehre umfasst Stellen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen: von Promotionsstellen und wissenschaftlichen Mitarbeitenden über Wissenschaftsmanagement bis zur Professur.
Gehalt mit Berufserfahrung: rund 5.600 € brutto im Monat · in Nordrhein-Westfalen
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Standort: Lippstadt
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🗺️ Region: D-PLZ 59
📍 Koordinaten: 51.6573982, 8.3435001
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Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.
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