Befristeter Vertrag
Mitarbeiter Fördermittelkoordination und -prüfung (m/w/d)
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
25.09.2026
Branche
Gesundheit & soziale Dienste
Der Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V. ist einer der größten Wohlfahrtsverbände in Baden-Württemberg. Er vertritt rund 1.800 katholische Einrichtungen und Dienste und engagiert sich mit sozialen und pflegerischen Angeboten für ein solidarisches und vielfältiges Zusammenleben. Mit acht Caritas-Regionen und rund 1.650 Mitarbeitenden gestaltet der Verband soziale Arbeit regional und landesweit aktiv mit.
Der Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V. sucht ab sofort mit einem Beschäftigungsumfang zwischen 50% und 100%, zunächst befristet auf zwei Jahre, eine*n Kollegin/Kollegen für die
Fördermittelkoordination und -prüfung (m/w/d)
Ihr Einsatzgebiet umfasst den Trägerbereich des Caritasverbandes mit seinen acht Caritas-Regionen und der Geschäftsstelle. Grundsätzlich ist die Stelle auch nach Aufgabenschwerpunkten teilbar.
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Standort: Stuttgart
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Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.
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