Sachbearbeitung
Sachbearbeitung (m/w/d) Finanz- und Rechnungswesen (100 %)
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
14.10.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
An zwei Standorten in Stuttgart und Tübingen arbeiten wir gemeinsam an einem Ziel: grundlegende Erkenntnisse in den Bereichen Künstliche Intelligenz und Robotik zu gewinnen. Durch die Bündelung unserer Kompetenzen erforschen wir die Grundlagen intelligenter Systeme aus unterschiedlichen Perspektiven.
Am Standort Stuttgart konzentrieren sich die Forschenden auf die physische Realisierung intelligenter Systeme in den Bereichen Robotermaterialien, haptische Intelligenz, Soft Robotics und bioinspirierte Robotik. Die Forschung am Standort Tübingen konzentriert sich auf die theoretischen und rechnerischen Aspekte intelligenter Systeme und umfasst Themen wie Maschinelles Lernen, Computer Vision, Steuerung und gesellschaftliche Aspekte der künstlichen Intelligenz.
Für unser Finance-Team am Standort Tübingen suchen wir idealerweise zum 01.01.2027 eine
Sachbearbeitung (m/w/d)
Finanz- und Rechnungswesen (100 %)
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Max-Planck-Institut für Intelligente Systeme
Das Max-Planck-Institut für Intelligente Systeme in Stuttgart gilt als attraktiver Arbeitgeber, der Vielfalt und Chancengleichheit aktiv fördert. Besonders Menschen mit Schwerbehinderung finden hier ein unterstützendes und integratives Arbeitsumfeld. Das Institut setzt sich mit großer Priorität für die Inklusion ein und bietet individuelle Möglichkeiten zur beruflichen Entwicklung, um Talente und Potenziale zu entfalten. Durch flexible Arbeitszeiten, barrierefreie Räumlichkeiten und maßgeschneiderte Unterstützung gelingt es dem Institut, ein Umfeld zu schaffen, in dem sich alle Mitarbeitenden wertgeschätzt und gefördert fühlen. Das Max-Planck-Institut für Intelligente Systeme betrachtet Inklusion nicht nur als Verpflichtung, sondern als Bereicherung für die Forschung und das gesamte Team. Für Jobsuchende mit Schwerbehinderung ist das Institut ein inspirierender Ort, an dem innovative Ansätze in der künstlichen Intelligenz entwickelt werden. Hier haben alle Mitarbeitenden die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten einzubringen und einen bedeutenden Beitrag zu leisten. Bewerbungen von qualifizierten Fachkräften mit Schwerbehinderung sind herzlich willkommen und werden ausdrücklich gefördert.
Mehr zum Beruf: Sachbearbeiter
Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter erledigen die laufenden Fachaufgaben eines Bereichs – etwa Personal, Immobilien, Ordnungswidrigkeiten oder Auftragsabwicklung – nach festen Regeln und Vorgaben.
Gehalt mit Berufserfahrung: rund 3.800 € brutto im Monat
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Standort: Tübingen
🗺️ Region: Deutschland gesamt
📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000
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Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.
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