Erzieher
Pädagogische Fachkraft / Erzieher*in (m/w/d) in Teilzeit
Bund der Deutschen Katholischen Jugend Darmstadt e.V.
📍 Darmstadt bei Frankfurt a.M.
PLZ: 64295
Region: D-PLZ 64
Arbeitszeit
Teilzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
07.02.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Der BDKJ Darmstadt ist der Dachverband der Katholischen Jugendverbände in den Pfarreien der Stadt Darmstadt und Teile des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Er ist ein Zusammenschluss von 16 Jugendverbandsgruppen aus vier verschiedenen Jugendverbänden.
Wir sind ein engagiertes Team von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die individuellen Erfahrungen des ehrenamtlichen Vorstands und unserer hauptamtlichen Referent*innen garantieren Kompetenz. Das Ergebnis ist eine vielfältige und qualifizierte Kinder- und Jugendarbeit, die wir zusammen mit den Kindern und Jugendlichen kreativ aktiv gestalten.
Der BDKJ Darmstadt e.V. sucht ab sofort
pädagogische Fachkräfte (m/w/d), Erzieher*in oder ähnliche Qualifikation nach § 25 b Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch
für die Schulkindbetreuung
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Bund der Deutschen Katholischen Jugend Darmstadt e.V.
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Standort: Darmstadt bei Frankfurt a.M.
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.