Feste Anstellung

Netzwerk-Architekt

Landeskriminalamt Niedersachsen

📍 Hannover

Region: D-PLZ 30

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Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

15.10.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Im Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA) ist in der Abteilung 6 (Digitales Service- und Kompetenzzentrum), im Projekt Beweismittelcloud (BMC), ein Arbeitsplatz als

Netzwerk-Architekt/in (m/w/d)

unbefristet in Vollzeit (39,8 Stunden/Woche) zu besetzen. Der Arbeitsplatz ist nach EG 14 TV-L bewertet und grundsätzlich teilzeitgeeignet. Das LKA ist bestrebt, den Anteil des unterrepräsentierten Geschlechtes in jeder Entgeltgruppe auszugleichen und ist aus diesem Grunde an Bewerbungen aller Geschlechter interessiert.

Wer wir sind

Wir im LKA sind die fachkompetente, handlungsfähige und impulsgebende Zentralstelle für eine erfolgreiche Kriminalitätsbekämpfung und unterstützen als „Service- und Dienstleister“ mit ca. 1300 Mitarbeiter/innen die regionalen Polizeidienststellen auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr und der Verfolgung von Straftaten.

Im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung lässt sich bei der Strafverfolgung ein immenser Anstieg von Datenmengen verzeichnen, die als Beweismittel für Strafverfahren von Bedeutung sind. Mit der BMC soll eine cloudbasierte Speicher- und Analyseplattform geschaffen werden, die gemeinsam von Polizei und Justiz für den Umgang mit digitalen Asservaten genutzt werden kann. Unsere innovative Plattform ist weit mehr als ein Speichermedium – sie ermöglicht eine effiziente Auswertung digitaler Beweismittel und trägt durch den Einsatz künstlicher Intelligenz zu einer modernen Strafverfolgung bei. An der Umsetzung der BMC arbeiten in unserem Team derzeit rund 25 Mitarbeiter/innen.

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.

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