Feste Anstellung
Straßenwärter (m/w/d), Straßenbauer (m/w/d) oder Straßenbauarbeiter (m/w/d) als Quereinsteiger (m/w/d) für die Straßenmeisterei Gilching
📍 Gilching
Region: D-PLZ 82
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
12.10.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Das Staatliche Bauamt Weilheim ist zuständig für Planung, Bau, Erhaltung und Betrieb von Bundes-, Staats- und Kreisstraßen sowie für Hochbaumaßnahmen des Freistaats Bayern und der Bundesrepublik Deutschland. Der Amtsbereich umfasst die Landkreise Weilheim-Schongau, Garmisch-Partenkirchen, Bad Tölz-Wolfratshausen, Starnberg und Landsberg am Lech.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Straßenwärter (m/w/d), Straßenbauer (m/w/d) oder Straßenbauarbeiter (m/w/d) als Quereinsteiger (m/w/d)
für die Straßenmeisterei Gilching
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Das Staatliche Bauamt Weilheim ist ein attraktiver Arbeitgeber, der großen Wert auf Inklusion und Chancengleichheit legt. Das Unternehmen fördert aktiv die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung und schafft ein Arbeitsumfeld, das Vielfalt und individuelle Stärken wertschätzt. Durch gezielte Maßnahmen und Unterstützungsmöglichkeiten ermöglicht das Staatliche Bauamt allen Mitarbeitenden, ihre Potenziale voll auszuschöpfen und sich beruflich weiterzuentwickeln. Mit einem engagierten Team und einem umfassenden Verständnis für die Bedürfnisse von Arbeitnehmern mit besonderen Herausforderungen ist das Bauamt Weilheim ein vorbildlicher Arbeitgeber, der die Integration von schwerbehinderten Menschen in die Arbeitswelt ernst nimmt. Die positiven Arbeitsbedingungen und das kollegiale Miteinander tragen dazu bei, dass sich jeder Mitarbeiter, unabhängig von seiner Behinderung, geschätzt und respektiert fühlt. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur eine interessante berufliche Perspektive, sondern auch eine Arbeitgeberkultur, die auf Offenheit, Respekt und Zusammenarbeit basiert. Das Staatliche Bauamt Weilheim setzt sich aktiv für ein inklusives Arbeitsumfeld ein und ist somit eine hervorragende Wahl für alle, die einen erfüllenden Job suchen.
Öffentlicher Arbeitgeber: Einladung zum Vorstellungsgespräch
Öffentliche Arbeitgeber müssen schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen, sofern die fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt (§ 165 SGB IX). Geben Sie Ihre Schwerbehinderung oder Gleichstellung dazu in der Bewerbung an.
Alle Stellen im öffentlichen Dienst →Mehr zum Beruf: Handwerker
Handwerkerinnen und Handwerker bauen, installieren, warten und reparieren, etwa in der Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, im Metallbau, im Rohr- und Kanalservice oder in Garten- und Forstbetrieben.
Gehalt mit Berufserfahrung: rund 3.400 € brutto im Monat · in Bayern
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Standort: Gilching
🗺️ Region: D-PLZ 82
📍 Koordinaten: 48.1021004, 11.2976999
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Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.
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