Befristeter Vertrag
Sachbearbeiter*in für die Drittmittelverwaltung
Max-Planck-Institut für chemische Energiekonversion
📍 Mülheim an der Ruhr
PLZ: 45470
Region: Deutschland gesamt
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
06.11.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Das Max-Planck-Institut für Chemische Energiekonversion (MPI CEC) in Mülheim an der Ruhr untersucht die fundamentalen chemischen Vorgänge für die Energiespeicherung in chemischen Molekülen.
Zur Unterstützung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n
Sachbearbeiter*in für die Drittmittelverwaltung
Die Stelle ist zunächst befristet für die Dauer von 2 Jahren, die Möglichkeit einer unbefristeten Weiterbeschäftigung besteht.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
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Max-Planck-Institut für chemische Energiekonversion
📍 Mülheim an der Ruhr
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Mehr zum Beruf: Sachbearbeiter Drittmittelverwaltung
Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in der Drittmittelverwaltung bewirtschaften Fördergelder für Forschungsprojekte, etwa von DFG, Bund, EU oder Industrie. Sie prüfen Ausgaben, rufen Mittel ab, erstellen Verwendungsnachweise und beraten Projektleitungen zu den Förderrichtlinien.
Gehalt mit Berufserfahrung: rund 3.900 € brutto im Monat · in Nordrhein-Westfalen
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Standort: Mülheim an der Ruhr
📮 PLZ: 45470
🗺️ Region: Deutschland gesamt
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Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.
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