Befristeter Vertrag

Mitarbeiter (w/m/d) zur Entwicklung eines Energiekonzeptes für eine CO2-neutrale Hochschule

Technische Hochschule Mittelhessen

📍 Gießen

PLZ: 35390

Region: D-PLZ 35

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Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

04.11.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

Die Technische Hochschule Mittelhessen (kurz THM) wurde 1971 gegründet und gehört zu den größten deutschen „Hochschulen für Angewandte Wissenschaften" (HAW). Sie zählt die meisten Studierenden unter den fünf staatlichen HAW in Hessen. Das zeitgemäße sowie praxisorientierte Studiengangsprofil wird von zwölf Fachbereichen und dem dualen Studienangebot von „StudiumPlus“ getragen.

Die THM hat ihre Wurzeln in der Mitte Hessens und handelt wie ihre Partner in einem überregionalen und internationalen Umfeld. Die drei Campusbereiche an den Hauptstandorten Gießen, Friedberg und Wetzlar liegen in Mittelhessen – eine von der Lahn geprägte Region vor den Toren Frankfurt am Mains, die sich durch hohe Lebensqualität und Wirtschaftskraft auszeichnet.

An der Technischen Hochschule Mittelhessen ist am Campus Gießen in der Abteilung Facility Management (FM) zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als

Mitarbeiter (w/m/d) zur Entwicklung eines Energiekonzeptes für eine CO2-neutrale Hochschule

Vollzeit, Vergütung nach Entgeltgruppe 13 TV-H
Ref. Nr. A26-029

befristet für die Dauer einer Elternzeitvertretung bis zum 06.10.2027 zu besetzen.

Die Stelle ist eingebunden in das Projekt „Weiterentwicklung eines Energiekonzeptes für eine CO2-neutrale Hochschule - THM goes green“ und wird unterstützt durch das Innovations- und Strukturentwicklungsbudget des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst.

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Öffentlicher Arbeitgeber: Einladung zum Vorstellungsgespräch

Öffentliche Arbeitgeber müssen schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen, sofern die fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt (§ 165 SGB IX). Geben Sie Ihre Schwerbehinderung oder Gleichstellung dazu in der Bewerbung an.

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Standort: Gießen

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.

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