Befristeter Vertrag

Projektmanager*in Digitale Transformation und Organisationsentwicklung (m/w/d) Schwerpunkt Raum-, Flächen- und Veranstaltungsmanagement

Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst

📍 Stuttgart

PLZ: 70182

Region: D-PLZ 70

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Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

04.11.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

Arbeiten, wo Kultur lebt! Die Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart bietet Ihnen die Chance: Werden Sie Teil unserer Hochschule und gestalten Sie das organi­sa­torische Rückgrat einer der führenden Kunsthochschulen im Herzen von Stuttgart mit.

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist folgende Stelle zu besetzen:

Projektmanager*in

Digitale Transformation und Organisationsentwicklung (m/w/d)
Schwerpunkt Raum-, Flächen- und Veranstaltungsmanagement

TV-L E 11 | Vollzeit | befristet bis 31.12.2030

Die Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart befindet sich in einem umfassenden Transformationsprozess. Zur Weiterentwicklung der Verwaltungs- und Unterstützungsbereiche suchen wir eine engagierte Persönlichkeit, die hochschulweite Digitalisierungsprojekte steuert und die digitale Transformation aktiv mitgestaltet. Ein erster Schwerpunkt liegt auf der digitalen Neuausrichtung des Raum-, Flächen- und Veranstaltungsmanagements sowie der Einführung einer entsprechenden Software.

Darüber hinaus begleiten Sie weitere Digitalisierungsvorhaben. Dazu können beispielsweise die Einführung und Weiterentwicklung eines Dokumentenmanagementsystems, die Digitalisierung von Rechnungs- und Freigabeprozessen, die Umsetzung der E-Rechnung, die Entwicklung eines digitalen Finanzberichtswesens sowie weitere digitale Verwaltungsverfahren gehören. Die Tätigkeit ist durch eine hohe persönliche Präsenz und den unmittelbaren Austausch mit den unterschiedlichen Bereichen unseres Hauses geprägt.

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Öffentlicher Arbeitgeber: Einladung zum Vorstellungsgespräch

Öffentliche Arbeitgeber müssen schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen, sofern die fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt (§ 165 SGB IX). Geben Sie Ihre Schwerbehinderung oder Gleichstellung dazu in der Bewerbung an.

Alle Stellen im öffentlichen Dienst →

Mehr zum Beruf: Projektmanager

Projektmanagerinnen und Projektleiter planen, steuern und verantworten zeitlich begrenzte Vorhaben, etwa Bau-, Infrastruktur-, IT- oder Energieprojekte, mit Blick auf Termine, Kosten und Qualität.

Gehalt mit Berufserfahrung: rund 5.600 € brutto im Monat · in Baden-Württemberg

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Standort: Stuttgart

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🗺️ Region: D-PLZ 70

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.

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