Feste Anstellung
Leiter Energie- und Wasserabrechnung (m/w/d)
📍 Remscheid
Region: D-PLZ 42
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
07.10.2026
Branche
Energie- und Wasserversorgung & Entsorgung
Die EWR GmbH mit rd. 300 Mitarbeiter*innen ist das Energie- und Wasserversorgungsunternehmen des Stadtwerke Remscheid Unternehmensverbundes. Sie beliefert als kommunales Versorgungsunternehmen Kunden in Remscheid zuverlässig und kostengünstig mit Energie, Wasser und Wärme. Für den Unternehmensverbund der Stadtwerke Remscheid übernimmt sie darüber hinaus wichtige Zentralfunktionen.
Viel Verantwortung, viel Gestaltungsspielraum. Und die Chance, einen zentralen Bereich unseres Energieversorgers zukunftsfähig aufzustellen. In dieser Schlüsselposition übernehmen Sie die Gesamtverantwortung für die Prozesse der Energieablesung und Abrechnung und sorgen gemeinsam mit Ihrem Team dafür, dass unsere Kundinnen und Kunden auf eine zuverlässige, transparente und korrekte Abrechnung vertrauen können. Dabei treiben Sie Digitalisierung und Prozessoptimierung aktiv voran und gestalten die Transformation auf SAP S/4 HANA mit. Unser starker Unternehmensverbund gibt Ihnen dafür Rückhalt und Perspektive.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Die EWR GmbH in Remscheid ist ein engagierter Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion aktiv fördert. Mit einem klaren Bekenntnis zu Chancengleichheit ist das Unternehmen bestrebt, ein Umfeld zu schaffen, in dem Menschen mit Schwerbehinderung wertvolle Beiträge leisten können. EWR GmbH bietet nicht nur attraktive Arbeitsplätze, sondern auch individuelle Unterstützung und Maßnahmen, die die Integration in das Team erleichtern. Durch flexible Arbeitszeitmodelle und barrierefreie Einrichtungen zeigt die EWR GmbH, dass sie die Bedürfnisse aller Mitarbeitenden ernst nimmt und deren Potenzial wertschätzt. Das Unternehmen sieht die Vielfalt seiner Mitarbeitenden als großen Gewinn und setzt sich für eine Unternehmenskultur ein, die Gleichheit und Respekt in den Vordergrund stellt. Für Jobsuchende mit Schwerbehinderung ist die EWR GmbH ein hervorragender Arbeitgeber, der nicht nur Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung bietet, sondern auch ein unterstützendes und inklusives Arbeitsumfeld schafft. Bewerber sind herzlich eingeladen, Teil dieses dynamischen Teams zu werden und gemeinsam an einer vielversprechenden Zukunft zu arbeiten.
📍 Remscheid
Mehr zum Beruf: Manager & Führungskraft
Managerinnen und Führungskräfte leiten Teams, Abteilungen, Standorte oder Organisationen, planen Ziele und Budgets, treffen Entscheidungen und tragen Verantwortung für Personal und Ergebnisse.
Gehalt mit Berufserfahrung: rund 6.000 € brutto im Monat · in Nordrhein-Westfalen
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Standort: Remscheid
🗺️ Region: D-PLZ 42
📍 Koordinaten: 51.1875153, 7.2093501
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Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.
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