Feste Anstellung
Leitung der Sozialabteilung Mittelfranken und Fachberatung IFD (w/m/d)
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
07.10.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. (BBSB) ist die Selbsthilfeorganisation der rund 100.000 blinden, sehbehinderten und zusätzlich gehandicapten Menschen in Bayern. Wir vertreten ihre Interessen gegenüber Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Für unsere Sozialabteilung Mittelfranken suchen wir ab 01.01.2027 eine
Leitung der Sozialabteilung Mittelfranken und Fachberatung IFD (w/m/d)
mit 39,00 Wochenstunden.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeMehr zum Beruf: Manager & Führungskraft
Managerinnen und Führungskräfte leiten Teams, Abteilungen, Standorte oder Organisationen, planen Ziele und Budgets, treffen Entscheidungen und tragen Verantwortung für Personal und Ergebnisse.
Gehalt mit Berufserfahrung: rund 6.000 € brutto im Monat · in Bayern
Nicht das Richtige? Passende Jobs finden
Standort: Nürnberg
🗺️ Region: D-PLZ 90
📍 Koordinaten: 49.4439812, 11.0785322
Ähnliche Stellenangebote
Leiter Energie- und Wasserabrechnung (m/w/d)
EWR GmbH
📍 Remscheid
⏰ Vollzeit
🏢 Energie- und Wasserversorgung & Entsorgung
Die EWR GmbH mit rd. 300 Mitarbeiter*innen ist das Energie- und Wasserversorgungsunternehmen des Sta...
Versicherungsberater:in (w/m/d) - in Vollzeit
Sparkasse Nürnberg
📍 Nürnberg
⏰ Vollzeit
🏢 Banken
Gruppenleitung (d/m/w) Bautechnik
AZV Südholstein
📍 Hetlingen
⏰ Homeoffice möglich
🏢 Energie- und Wasserversorgung & Entsorgung
Der Abwasser-Zweckverband Südholstein ist für die Abwasserbeseitigung im Südwesten von Schleswig-Ho...
Filialdirektor/Filialdirektorin Firmenkunden, Marktbereich Backnang
Kreissparkasse Waiblingen
📍 Backnang
⏰ Vollzeit
🏢 Finanzdienstleister
Leitung Referat Recht und Datenschutz in Personalunion mit der Stellvertretenden Verwaltungsleitung (w/m/d)
Hochschule für Polizei Baden-Württemberg
📍 Villingen-Schwenningen
⏰ Homeoffice möglich
🏢 Wissenschaft & Forschung
Ab sofort ist bei der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg am Standort Villingen-Schwenningen de...
Stellvertretende Leitung für die Kindertagesstätte Menzelstraße (w/m/d)
Magistrat der Stadt Kassel
📍 Kassel
⏰ Vollzeit
🏢 Öffentlicher Dienst & Verbände
Die Stadt Kassel ist mit ca. 208.000 Einwohnerinnen und Einwohnern das Zentrum in Nordhessen. Wir g...
Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.
Jobs für schwerbehinderte Menschen
Jobs nach Stadt
Jobs nach Beruf
Ratgeber & Weiterbildung
Leitung der Sozialabteilung Mittelfranken und Fachberatung IFD (w/m/d)