Befristeter Vertrag

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Friedrich-Schiller-Universität Jena Dezernat 2 - Finanzen und Beschaffung

📍 Jena

Region: D-PLZ 07

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Arbeitszeit

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Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

09.10.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

Die Friedrich-Schiller-Universität Jena ist eine dynamische und innovationsstarke Universität zentral in Deutschland gelegen. Mit einem breiten Fächerspektrum gestaltet sie die Zukunft durch exzellente Forschung und Lehre. Ihre wissenschaftliche Exzellenz spiegelt sich in den Profillinien Light – Life – Liberty wider, die wegweisende Erkenntnisse und nachhaltige Lösungen für die Gesellschaft von morgen liefern. Eng vernetzt mit führenden Forschungseinrichtungen, innovativen Unternehmen und renommierten Kultureinrichtungen treibt sie interdisziplinäre Entwicklungen voran. Mit rund 17.000 Studierenden und rund 10.000 Beschäftigten prägt sie Jena als pulsierende, international vernetzte Wissenschafts- und Zukunftsstadt.

In der Stabsstelle Sicherheit und Gesundheit im Kanzleramt ist zum 01.01.2027 eine Stelle als

Fachkraft für Arbeitssicherheit

in Vollzeit (40 Wochenstunden) als Mutterschutz- und Elternzeitvertretung zweckbefristet bis zum 31.03.2028 zu besetzen.

Bei Bedarf und Eignung ist eine anschließende unbefristete Weiterbeschäftigung als Fachkraft für Arbeitssicherheit möglich.

Die Stabsstelle Sicherheit und Gesundheit übernimmt zentrale Aufgaben in den Bereichen Arbeitssicherheit, Brandschutz, Gesundheitsmanagement, Biologische Sicherheit, Gefahrgut und betrieblicher Umweltschutz.

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Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Öffentlicher Arbeitgeber: Einladung zum Vorstellungsgespräch

Öffentliche Arbeitgeber müssen schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen, sofern die fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt (§ 165 SGB IX). Geben Sie Ihre Schwerbehinderung oder Gleichstellung dazu in der Bewerbung an.

Alle Stellen im öffentlichen Dienst →

Mehr zum Beruf: Sicherheitsmitarbeiter

Fachkräfte im Bereich Sicherheit schützen Menschen, Gebäude und Betriebe, vom Objekt- und Werkschutz über den vorbeugenden Brandschutz bis zur Arbeitssicherheit und zum Dienst bei der Feuerwehr.

Gehalt mit Berufserfahrung: rund 3.200 € brutto im Monat · in Thüringen

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Standort: Jena

🗺️ Region: D-PLZ 07

📍 Koordinaten: 50.9146729, 11.5958748

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.

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