Assistenz

Assistenz und Vorzimmer der ersten Stadträtin (m/w/d)

Stadt Langenhagen

📍 Langenhagen

Region: D-PLZ 30

Anzeige ✓ Jetzt bewerben

Kostenlos & unverbindlich – weiter zur Stellenanzeige beim Arbeitgeber

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

02.10.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Bei der Stadt Langenhagen ist im Geschäftsbereich IV zum nächstmöglichen Zeitpunkt, befristet für den Mutterschutz und ggf. anschließende Elternzeit und in Vollzeit eine Stelle als

Assistenz und Vorzimmer der ersten Stadträtin (m/w/d)

(Ausschreibungs­nummer 13636)

zu besetzen.

Die Tätigkeit ist nach Entgeltgruppe 8 TVöD bewertet. Die Eingruppierung erfolgt nach den persönlichen Voraussetzungen.

Die Stelle ist teilzeitgeeignet, es steht jedoch nur ein Arbeitsplatz zur Verfügung.

Anzeige

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

✓ Zur vollständigen Stellenanzeige

Jetzt bewerben

Anzeige
✓ Jetzt bewerben

Kostenlos & unverbindlich beim Arbeitgeber bewerben

Über das Unternehmen

Logo von Stadt Langenhagen

Stadt Langenhagen

Die Stadt Langenhagen präsentiert sich als attraktiver Arbeitgeber, der großen Wert auf Inklusion und Chancengleichheit legt. In einer offenen und unterstützenden Arbeitsumgebung bietet die Stadt vielfältige Karrieremöglichkeiten für Menschen mit Schwerbehinderung. Langenhagen versteht, dass Vielfalt am Arbeitsplatz nicht nur ein rechtliches Gebot, sondern auch eine Bereicherung für das gesamte Team ist. Die Stadt fördert aktiv die Teilhabe von Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und schafft barrierefreie Zugänge sowie individuelle Unterstützung. Durch regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen wird ein respektvolles Miteinander gefördert. Dies zeigt sich in der hohen Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeiter. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden in der Stadt Langenhagen nicht nur eine Anstellung, sondern auch einen Arbeitgeber, der die Potenziale jedes Einzelnen erkennt und wertschätzt. Ein integrativer Ansatz zählt zu den Grundlagen der Unternehmenskultur, sodass alle Mitarbeiter die Chance haben, ihre Fähigkeiten in einem dynamischen Umfeld zu entfalten. Entscheiden Sie sich für die Stadt Langenhagen und gestalten Sie gemeinsam eine inklusive Zukunft.

Öffentlicher Arbeitgeber: Einladung zum Vorstellungsgespräch

Öffentliche Arbeitgeber müssen schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen, sofern die fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt (§ 165 SGB IX). Geben Sie Ihre Schwerbehinderung oder Gleichstellung dazu in der Bewerbung an.

Alle Stellen im öffentlichen Dienst →

Mehr zum Beruf: Bürokaufmann & Assistenz

Bürokaufleute und Assistenzkräfte organisieren Büroabläufe, unterstützen Geschäftsführung, Abteilungen oder Arztpraxen und Kliniken bei Korrespondenz, Terminen, Dokumentation und kaufmännischen Aufgaben.

Gehalt mit Berufserfahrung: rund 3.400 € brutto im Monat · in Niedersachsen

Nicht das Richtige? Passende Jobs finden

Standort: Langenhagen

🗺️ Region: D-PLZ 30

📍 Koordinaten: 52.4401207, 9.7411003

Ähnliche Stellenangebote

Bischöfliches Ordinariat der Diözese Rottenburg-Stuttgart

Assistenz der Leitung (m/w/d) (1561/20/26)

Bischöfliches Ordinariat der Diözese Rottenburg-Stuttgart

📍 Stuttgart

⏰ Teilzeit

🏢 Öffentlicher Dienst & Verbände

Das Katholische Büro vertritt als überdiözesane Einrichtung die Interessen der Erzdiözese Freiburg u...

Stadt Langenhagen

Koordinierungsstelle Gemeinwesenarbeit (m/w/d)

Stadt Langenhagen

📍 Langenhagen

⏰ Homeoffice möglich

🏢 Öffentlicher Dienst & Verbände

Bei der Stadt Langenhagen ist im Fachgebiet Allgemeine Sozial­beratung der Abteilung Soziales zum 01...

Stadt Langenhagen

Sozialpädagogische Fachstelle Gemeinwesenarbeit (m/w/d)

Stadt Langenhagen

📍 Langenhagen

⏰ Homeoffice möglich

🏢 Öffentlicher Dienst & Verbände

Bei der Stadt Langenhagen ist im Fachgebiet Allgemeine Sozial­beratung der Abteilung Soziales zum 01...

Postbeamtenkrankenkasse

Vorstandsassistenz (m/w/d)

Postbeamtenkrankenkasse

📍 Stuttgart

⏰ Homeoffice möglich

🏢 Versicherungen

Die PBeaKK hat Tradition und Zukunft. Seit über 100 Jahren bieten wir umfassenden Krankenversicherun...

Stadt Braunschweig

Amtliche Fachassistenz für Trichinenuntersuchungen in der Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz (w/m/d)

Stadt Braunschweig

📍 Braunschweig

⏰ Teilzeit

🏢 Öffentlicher Dienst & Verbände

Die Stadtverwaltung Braunschweig als Arbeitgeberin mit über 4.000 Mitarbeiter:innen bietet attraktiv...

Stadtsparkasse Düsseldorf

Gruppenleitung infrastrukturelles und kaufmännisches Gebäudemanagement (m/w/d)

Stadtsparkasse Düsseldorf

📍 Düsseldorf

⏰ Homeoffice möglich

🏢 Banken

Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.

Anzeige

Assistenz und Vorzimmer der ersten Stadträtin (m/w/d)

✓ Jetzt bewerben