Im öffentlichen Dienst haben schwerbehinderte Menschen besonders gute Chancen: Öffentliche Arbeitgeber müssen schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen, sofern die fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt (§ 165 SGB IX). Außerdem melden sie freie Stellen der Agentur für Arbeit und prüfen, ob sie mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden können.
Hier finden Sie aktuelle Stellen bei Behörden, Kommunen, Landes- und Bundeseinrichtungen, Hochschulen, Rentenversicherung, Krankenkassen und Kammern. Geben Sie Ihre Schwerbehinderung oder Gleichstellung in der Bewerbung an, damit der Einladungsanspruch greift.