Feste Anstellung
Teamassistenz (w/m/d) mit Datenbankerfahrung
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
12.10.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Die SGK NRW sucht in der Landesgeschäftsstelle in Düsseldorf zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Verstärkung als
Teamassistenz (w/m/d) mit Datenbankerfahrung
in Vollzeit (39 Stunden / Woche).
WER WIR SIND: Die Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik in NRW ist der Zusammenschluss von rund 8.500 Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern. Mitglieder der SGK NRW sind rund 580 Fraktionen in Räten, Kreistagen, Bezirksvertretungen, Landschaftsversammlungen sowie Regionalräten. Neben vielen ehrenamtlichen Mitgliedern kommunaler Vertretungen gehören (Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeister, Landräte sowie weitere Personen, die in der öffentlichen Verwaltung ein Amt mit kommunalpolitischem Bezug haben, der SGK NRW an.
WEN WIR SUCHEN: Wir suchen eine engagierte, zuverlässige und teamorientierte Persönlichkeit, die unser Team in der Landesgeschäftsstelle unterstützt und Freude an abwechslungsreichen Verwaltungs- und Organisationstätigkeiten hat. Da wir ein kleines Team sind, bringen Sie sich flexibel in unterschiedliche Aufgabenbereiche der Geschäftsstelle ein und übernehmen eigenständig organisatorische und administrative Aufgaben.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
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Bürokaufleute und Assistenzkräfte organisieren Büroabläufe, unterstützen Geschäftsführung, Abteilungen oder Arztpraxen und Kliniken bei Korrespondenz, Terminen, Dokumentation und kaufmännischen Aufgaben.
Gehalt mit Berufserfahrung: rund 3.400 € brutto im Monat · in Nordrhein-Westfalen
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Standort: Düsseldorf
🗺️ Region: D-PLZ 40
📍 Koordinaten: 51.2211266, 6.7941351
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Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.
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