Pflege, Therapie und Assistenz
Stellvertretende Bereichsleitung (m/w/d) Therapie Prävention
📍 Hamburg
Region: D-PLZ 22
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
25.09.2026
Branche
Gesundheit & soziale Dienste
Das BG Klinikum Hamburg ist spezialisiert auf die Akutversorgung und Rehabilitation schwerverletzter und berufserkrankter Menschen. Für diese Menschen geben über 2.500 Mitarbeitende aus allen Tätigkeitsbereichen am BG Klinikum Hamburg und seinen Betriebsgesellschaften täglich alles – und begleiten sie vom Unfallort zurück ins Leben. Auch im BG Klinikum Hamburg ist das ein ganz besonderer Job. Doch bei uns gibt es dafür alles, was es braucht, um alles zu geben.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für unsere Prävention im BG Klinikum Hamburg und am Standort PREVIER in der HafenCity eine
Stellvertretende Bereichsleitung (m/w/d) Therapie Prävention
in Vollzeit mit 38,5 Std/Woche, unbefristet. Der überwiegende Einsatz erfolgt im PREVIER in der HafenCity.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
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Standort: Hamburg
🗺️ Region: D-PLZ 22
📍 Koordinaten: 53.5447006, 10.0248604
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Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.
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