Befristeter Vertrag
Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter (m/w/d) für unsere Abteilung Finanzen und Verwaltung
Arbeitszeit
Teilzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
28.10.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V. ist einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege mit über 10.700 Mitgliedsorganisationen.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter (m/w/d)
für unsere Abteilung Finanzen und Verwaltung im Team Einkauf /Rahmenverträge.
Es handelt sich um eine bis zum 31.12.2029 befristete Teilzeitstelle mit einem Arbeitszeitumfang von 23,4 Wochenstunden, mit dem ausdrücklichen Ziel einer Entfristung.
Der Bereich Einkauf/Rahmenverträge versteht sich als Dienstleister, innerhalb unseres großen Mitgliederverbandes, mit der Kombination Partner und Mitglieder auf geeignete Weise zusammenzubringen, um für alle Nutzen und Mehrwerte zu generieren.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeMehr zum Beruf: Controller
Controllerinnen und Controller planen, analysieren und steuern die Finanzen einer Organisation. Sie liefern Kennzahlen, Budgets und Abweichungsanalysen als Grundlage für Entscheidungen der Leitung.
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Standort: Berlin
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🗺️ Region: D-PLZ 10
📍 Koordinaten: 52.4670982, 13.3857002
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Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.
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