Einkauf, Materialwirtschaft und Logistik
Sachbearbeiter*in (m/w/d) im Bereich Einkauf/Vergabe
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
25.09.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
Das MPI für Polymerforschung zählt zu den international führenden außeruniversitären Forschungsinstituten der Grundlagenforschung auf dem Gebiet der Polymere. Mit rund 500 Mitarbeitenden aus über 50 Nationen betreibt das Institut Forschung zur Struktur, Dynamik und Funktion polymerer Materialien – von der molekularen Ebene bis hin zu technologischen Anwendungen. Das MPIP ist Teil der Max-Planck-Gesellschaft (MPG), einer der renommiertesten Forschungsorganisationen weltweit.
Wir suchen einen/eine:
Sachbearbeiter*in (m/w/d) im Bereich Einkauf/Vergabe in Teilzeit oder Vollzeit (25 – 39 Stunden, Fünftagewoche, unbefristet)
Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD (Bund), je nach Qualifikation und Berufserfahrung unter Einschluss aller Sozialleistungen entsprechend den Regelungen des öffentlichen Dienstes.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeMehr zum Beruf: Einkäufer
Einkäuferinnen und Einkäufer beschaffen Waren, Dienst- und Bauleistungen für Unternehmen und Behörden. Sie holen Angebote ein, verhandeln Konditionen und führen im öffentlichen Bereich Vergabeverfahren durch.
Gehalt mit Berufserfahrung: rund 4.600 € brutto im Monat · in Rheinland-Pfalz
Nicht das Richtige? Passende Jobs finden
Standort: Mainz
🗺️ Region: D-PLZ 55
📍 Koordinaten: 49.9892693, 8.2300596
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Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.
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