Feste Anstellung
Referent:in (w/m/d)
Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau
📍 Bremen
Region: D-PLZ 28
Arbeitszeit
Teilzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
07.10.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
In der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF) ist ab sofort die Stelle als
Referentin / Referent (w/m/d) durch
eine Juristin/ einen Juristen (w/m/d)
Entgeltgruppe 13 TV-L
in Teilzeit (0,5 VZE entspricht 19,6 WStd.) zu besetzen.
(Eine spätere Aufstockung des Stellenanteils wird angestrebt.)
Die ZGF arbeitet als Landesbehörde für die Umsetzung der Gleichberechtigung der Geschlechter. Hierfür entwickelt sie Maßnahmen, um Benachteiligungen von Frauen* und Mädchen* abzubauen. Dabei berücksichtigen wir ihre vielfältigen Lebensrealitäten, in der verschiedene Formen der Diskriminierung zusammentreffen können. Für dieses Ziel arbeiten wir mit anderen Organisationen zusammen. Die ZGF überprüft politisches und Verwaltungshandeln in Bezug auf die Auswirkungen auf Frauen* und Mädchen* und fordert die Umsetzung von Recht und Gesetz zugunsten von Frauen* und Mädchen* ein. Außerdem ist die ZGF-Anlaufstelle bei strukturellen Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeMehr zum Beruf: Referent
Referentinnen und Referenten bearbeiten ein Fachgebiet eigenverantwortlich auf konzeptioneller Ebene – etwa Haushalt, Steuern, Revision, Qualitätsmanagement oder Beteiligungen – und bereiten Entscheidungen für die Leitung vor.
Gehalt mit Berufserfahrung: rund 5.300 € brutto im Monat · in Bremen
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Standort: Bremen
🗺️ Region: D-PLZ 28
📍 Koordinaten: 53.0948448, 8.8044500
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Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.
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