Personal

Referent*in für Personalentwicklung (w/m/d)

Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover

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Region: Deutschland gesamt

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Arbeitszeit

Teilzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

02.10.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Die Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo) verbindet moderne Wissen­schaft mit universitärer Tradition.
Als weltweit renommierte veterinär­medizinische Hochschule bietet die TiHo im Umfeld von Lehre, Forschung und Dienstleistung als Arbeit­geberin für über 1.000 Beschäftigte in Instituten, Kliniken und Verwaltung ein vielseitiges und interessantes Aufgaben­spektrum.

Die TiHo als Arbeit­geberin

  • Wir sind eine weltoffene Hochschule.
  • In der Tiermedizin nehmen wir weltweit einen Spitzenplatz ein.
  • Die Zufriedenheit unserer Beschäftigten liegt uns am Herzen.
  • Wir bieten ein spannendes und abwechslungs­reiches Arbeits­umfeld.

Referent*in für Personal­entwicklung (w/m/d)

bis E 13 TV‑L, je nach Qualifikation, Teilzeit­beschäf­tigung 50 %, unbefristet

in der Stabsstelle Personal­entwicklung. Eintritts­termin zum 01.01.2027

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Öffentlicher Arbeitgeber: Einladung zum Vorstellungsgespräch

Öffentliche Arbeitgeber müssen schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen, sofern die fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt (§ 165 SGB IX). Geben Sie Ihre Schwerbehinderung oder Gleichstellung dazu in der Bewerbung an.

Alle Stellen im öffentlichen Dienst →

Mehr zum Beruf: Personalreferent

Personalreferentinnen und Personalreferenten betreuen Beschäftigte und Führungskräfte in allen Personalfragen: von Einstellung und Vertrag über Entwicklung und Arbeitsrecht bis zum Austritt.

Gehalt mit Berufserfahrung: rund 4.800 € brutto im Monat

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.

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