Befristeter Vertrag

Postdoc / Habilitand*in (m/w/d) Handels- und Gesellschaftsrecht

Max-Planck-Institut für ausländisches und Internationales Privatrecht

📍 Hamburg

Region: D-PLZ 20

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Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

02.10.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht ist eine der weltweit führenden Institutionen für die rechtsvergleichende Grundlagen­forschung auf den Gebieten des ausländischen und internationalen Privatrechts. Hierfür haben wir die Rechtsordnungen der Welt im Blick, vergleichen sie miteinander und entwickeln Lösungs­ansätze für das Recht von morgen. Unsere Instituts­bibliothek ist die größte Spezial­bibliothek Europas und zieht jährlich rund 500 Gäste aus mehr als 50 Ländern nach Hamburg, um zu forschen. Der Arbeitsalltag unserer 155 wissen­schaftlichen und nichtwissen­schaftlichen Mitarbeiter*innen ist geprägt von Internationalität und wissen­schaftlicher Neugier.

Das Institut vergibt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

Postdoc / Habilitand*in (m/w/d)

in der Arbeitsgruppe von Prof. Dr. Holger Fleischer, befristet in Voll- oder Teilzeit.

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Über das Unternehmen

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Max-Planck-Institut für ausländisches und Internationales Privatrecht

Das Max-Planck-Institut für ausländisches und Internationales Privatrecht in Hamburg gilt als hoch angesehener Arbeitgeber, der Wert auf ein inklusives und vielfältiges Arbeitsumfeld legt. Das Institut setzt sich aktiv für Chancengleichheit ein und bietet Menschen mit Schwerbehinderung die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten in einem unterstützenden Rahmen einzubringen. Durch maßgeschneiderte Arbeitsplatzgestaltungen und flexible Arbeitsmodelle schafft das Institut ein Umfeld, in dem alle Mitarbeitenden ihr volles Potenzial entfalten können. Die Förderung von Inklusion ist ein wesentlicher Bestandteil der Werte des Max-Planck-Instituts. Durch gezielte Programme und Schulungen wird sichergestellt, dass alle Teammitglieder, unabhängig von ihren persönlichen Voraussetzungen, die gleichen Chancen auf beruflichen Erfolg erhalten. Das Institut ist stets auf der Suche nach engagierten Talenten, die gemeinsam an internationalen rechtlichen Fragestellungen arbeiten möchten. Menschen mit Schwerbehinderung sind herzlich eingeladen, Teil dieses dynamischen Teams zu werden und ihre Karriere in einem der führenden Forschungsinstitute Europas voranzutreiben.

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Wissenschaft und Lehre umfasst Stellen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen: von Promotionsstellen und wissenschaftlichen Mitarbeitenden über Wissenschaftsmanagement bis zur Professur.

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.

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