Bildung und Soziales
Pflegepädagoge zur Qualifikation ausländischer Pflegefachkräfte (m/w/d)
Arbeitszeit
Teilzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
27.04.2026
Branche
Bildung & Training
Die Bildungszentrum Gesundheit Rhein-Neckar GmbH (BZG) ist eine Berufsfachschule für Pflege mit insgesamt 300 Ausbildungsplätzen sowie einem angeschlossenen großzügigen Skills-Lab-Bereich. Unser Angebot erstreckt sich auf die einjährige Ausbildung in Gesundheits- und Krankenpflegehilfe, die dreijährige Ausbildung zur/zum Pflegefachfrau/-mann und ausbildungsintegriert auf den Bachelor in Angewandter Pflegewissenschaft.
Standort der Schule ist das Parkgelände des Psychiatrischen Zentrums Nordbaden, Heidelberger Str. 1a, 69168 Wiesloch. Die BZG ist in Trägerschaft der Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH (GRN) und des Psychiatrischen Zentrums Nordbaden (PZN).
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeStandort: Wiesloch
🗺️ Region: D-PLZ 69
📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000
Ähnliche Stellenangebote
Pflegepädagoge / Lehrassistent (m/w/d)
Psychiatrisches Zentrum Nordbaden
📍 Wiesloch
⏰ Vollzeit
🏢 Bildung & Training
Die Bildungszentrum Gesundheit Rhein-Neckar GmbH (BZG) ist eine Berufsfachschule für Pflege mit insg...
Details ansehen →
Pflegepädagoge (m/w/d)
Psychiatrisches Zentrum Nordbaden
📍 Wiesloch
⏰ Vollzeit
🏢 Bildung & Training
Die Bildungszentrum Gesundheit Rhein-Neckar GmbH (BZG) ist eine Berufsfachschule für Pflege mit insg...
Details ansehen →
Chefarzt Allgemeinpsychiatrie I (m/w/d)
Psychiatrisches Zentrum Nordbaden
📍 Wiesloch
⏰ Homeoffice möglich
🏢 Bildung & Training
Wir sind mit 1.200 Planbetten und 2.100 Mitarbeitenden eines der größten Fachkrankenhäuser für Psych...
Details ansehen →
Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in (w/m/d)
RWTH Aachen University
📍 Aachen
⏰ Vollzeit
🏢 Bildung & Training
Anbieter: Lehrstuhl für Thermodynamik mobiler Energiewandlungssysteme und Institut für Thermodynam...
Details ansehen →
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (m/w/d)
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
📍 Murrhardt
⏰ Teilzeit
🏢 Bildung & Training
Für die Bodelschwinghschule in Murrhardt suchen wir Sie zum 1. September 2026 als Gesundheits- und...
Details ansehen →
Stellvertretende Leitung (m/w/d) für unsere neue Kita Kleyerstraße in Vollzeit (38,5 Wochenstunden)
ASB Bildung gGmbH
📍 Frankfurt am Main
⏰ Vollzeit
🏢 Bildung & Training
Die ASB Bildung ist mehr als nur eine Organisation – sie ist ein kraftvolles Netzwerk von Chancenges...
Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.