Bildung und Soziales
Pflegepädagoge / Pflegefachperson zur Unterstützung der Lehre im Skills Lab (m/w/d)
Arbeitszeit
Teilzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
05.09.2026
Branche
Bildung & Training
Die Bildungszentrum Gesundheit Rhein-Neckar GmbH (BZG) ist eine Berufsfachschule für Pflege mit insgesamt 300 Ausbildungsplätzen sowie einem angeschlossenen großzügigen Skills-Lab-Bereich. Unser Angebot erstreckt sich auf die einjährige Ausbildung in Gesundheits- und Krankenpflegehilfe, die dreijährige Ausbildung zur/zum Pflegefachfrau/-mann und ausbildungsintegriert auf den Bachelor in Angewandter Pflegewissenschaft.
Standort der Schule ist das Parkgelände des Psychiatrischen Zentrums Nordbaden, Heidelberger Str. 1a, 69168 Wiesloch. Die BZG ist in Trägerschaft der Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH (GRN) und des Psychiatrischen Zentrums Nordbaden (PZN).
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
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Pflegedienstleiter (m/w/d)
Chefarzt Forensische Psychiatrie (m/w/d)
Standort: Wiesloch
🗺️ Region: D-PLZ 69
📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.