Gesundheits- und Krankenpflege

Pflegefachkraft (w/m/d)*

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📍 Oldenburg

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Arbeitszeit

Teilzeit

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

14.10.2026

Branche

Bildung & Training

Die quirlige und sehenswerte Universitätsstadt Oldenburg zählt mit rund 165.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zu den vier größten Städten Niedersachsens. Die Innenstadt ist geprägt von wunderschönen klassizistischen Bauten. Mehr als 1.000 Geschäfte gibt es hier. Ein herrlicher Schlossgarten, das Oldenburgische Staatstheater und viele Museen locken zum Besuch. Unser Seniorenheim befindet sich nahe der Universität in ruhiger Lage. Zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, darunter ein großer Supermarkt, sind leicht zu Fuß zu erreichen. Auch Apotheken und Arztpraxen liegen nah. Busse halten direkt vor der Tür und fahren bis in die gut zwei Kilometer entfernte Innenstadt. Auch sonst ist die Verkehrsanbindung sehr gut: Sie erreichen unser Seniorenheim über die Autobahnen A 28 (in Richtung Leer/Emden oder Bremen), A 29 (in Richtung Wilhelmshaven oder zum Autobahndreieck Alhorner Heide) und die A 293.

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Das Seniorenheim liegt in der ruhigen Nähe zur Universität in der attraktiven Stadt Oldenburg.

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Mehr zum Beruf: Pflegefachkraft

Pflegefachkräfte versorgen, beobachten und beraten kranke, alte und pflegebedürftige Menschen in Kliniken, Heimen und zu Hause und planen den Pflegeprozess eigenverantwortlich.

Gehalt mit Berufserfahrung: rund 4.100 € brutto im Monat

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Standort: Oldenburg

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.

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