Kindermedizin, Jugendmedizin
Oberarzt (m/w/d) Kinder- und Jugendmedizin
Arbeitszeit
Teilzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
08.06.2026
Branche
Gesundheit & soziale Dienste
Die Klinikum Lippe GmbH ist Träger der beiden Schwerpunktkrankenhäuser Detmold und Lemgo sowie einer Kinder- und Jugendpsychiatrie am Standort Bad Salzuflen. Als Teil des Universitätsklinikums Ostwestfalen-Lippe der Universität Bielefeld versorgt das Klinikum Lippe in rund 30 Kliniken und Kompetenzzentren mit 1.224 Planbetten jährlich ca. 100.000 ambulante und rund 50.000 stationäre Patienten.
Die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Facharzt*In für Kinder-und Jugendmedizin mit Interesse an der Allgemeinpädiatrie gerne mit eine Spezialisierung (Schwerpunkt oder Zusatzbezeichnung) zur Erweiterung unseres ärztlichen Teams.Die Abteilung für Kinderchirurgie ist in die Kinderklinik integriert. Zusätzlich werden die pädiatrischen Patienten der Unfallchirurgie, HNO, Augenklinik, Plastischen Chirurgie sowie Mund- Kiefer- und Gesichtschirurgie versorgt. Zusammen mit der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe (ca. 2.000 Geburten pro Jahr) bilden wir ein Perinatalzentrum (Level 2). Die Neonatologie besteht aus 9 Beatmungs- und 14 Intermediate Care Plätzen, die Nachsorgestation ist als Mutter-Kind-Station konzipiert. Darüber hinaus umfasst die Klinik eine interdisziplinäre Kinderintensivstation (4 Beatmungsplätze), eine Säuglings- und Kleinkinderstation, eine Schulkinder- und Jugendlichenstation sowie eine Station für psychosomatische Erkrankungen. Jährlich werden ca. 3.200 Patienten stationär und 3.800 Patienten ambulant betreut. Es besteht eine enge Kooperation mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie und der Kardiologie des Hauses. Eine Kinderkrankenpflegeschule sowie Physiotherapieschule ist angegliedert. Es besteht die Möglichkeit zur Promotion.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
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Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.