Feste Anstellung
Leitung des Referates „Energie und Gebäude“ (m/w/d)
Niedersächsisches Landesamt für Bau und Liegenschaften
📍 Hannover
PLZ: 30169
Region: Deutschland gesamt
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
03.11.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Das Niedersächsische Landesamt für Bau und Liegenschaften (NLBL) übt die Aufsicht über die sieben Bauämter des Staatlichen Baumanagements Niedersachsen aus. Mit rund 360 Beschäftigten sind wir für die Bauprojekte des Landes und des Bundes in Niedersachsen sowie für das Landesliegenschaftsmanagement verantwortlich.
Für unseren Standort Hannover suchen wir unbefristet eine
Leitung des Referates „Energie und Gebäude“ (m/w/d)
Besoldungsgruppe A 15 NBesG bzw. Entgeltgruppe 15 TV-L | Kennziffer 48/2026 | Bewerbungsfrist: 29.11.2026
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÖffentlicher Arbeitgeber: Einladung zum Vorstellungsgespräch
Öffentliche Arbeitgeber müssen schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen, sofern die fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt (§ 165 SGB IX). Geben Sie Ihre Schwerbehinderung oder Gleichstellung dazu in der Bewerbung an.
Alle Stellen im öffentlichen Dienst →Mehr zum Beruf: Referatsleiter
Referatsleiter führen eine Organisationseinheit in einem Ministerium, einer Behörde, einer Kommunalverwaltung oder einem Verband. Sie verantworten ein Fachgebiet, leiten ein Team von Referenten und Sachbearbeitern und bereiten Entscheidungen für die Hausleitung vor.
Gehalt mit Berufserfahrung: rund 7.000 € brutto im Monat · in Niedersachsen
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Standort: Hannover
📮 PLZ: 30169
🗺️ Region: Deutschland gesamt
📍 Koordinaten: 52.3667412, 9.7311001
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Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.
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