Niedersächsisches Landesamt für Bau und Liegenschaften
Leitung des Referates „Energie und Gebäude“ (m/w/d)
- Hannover
- 03.11.2026
- Vollzeit
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Beruf
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Referatsleiter führen eine Organisationseinheit in einem Ministerium, einer Behörde, einer Kommunalverwaltung oder einem Verband. Sie verantworten ein Fachgebiet, leiten ein Team von Referenten und Sachbearbeitern und bereiten Entscheidungen für die Hausleitung vor.
Niedersächsisches Landesamt für Bau und Liegenschaften
Niedersächsisches Landesamt für Bau und Liegenschaften
Ein Referat ist die kleinste eigenständige Organisationseinheit in Ministerien, Bundes- und Landesbehörden und vielen öffentlichen Einrichtungen. Die Referatsleitung verantwortet ein klar abgegrenztes Fachgebiet, etwa Haushalt, Personal, Rechtsangelegenheiten, Energie und Gebäude oder einen Politikbereich. Sie entwirft und prüft Gesetzes- und Verordnungstexte, Stellungnahmen, Vorlagen und Erlasse, steuert Projekte und vertritt das Referat gegenüber der Abteilungsleitung, anderen Ressorts, Parlamenten, Verbänden und der Öffentlichkeit. Hinzu kommt die Führung der Beschäftigten: Aufgaben verteilen, Arbeitsergebnisse abzeichnen, Beurteilungen schreiben und Personalgespräche führen. In technischen Referaten geht es zusätzlich um Bau- und Sanierungsvorhaben, Energieverbrauch, Ausschreibungen und die Zusammenarbeit mit Planungsbüros.
Der Alltag ist Büro- und Bildschirmarbeit mit einem hohen Anteil an Besprechungen. Ein großer Teil der Zeit fließt in das Lesen, Schreiben und Mitzeichnen von Vorlagen, E-Mails und Akten, heute meist in der elektronischen Akte. Termine mit dem Team, Abstimmungen mit anderen Referaten, Ressortbesprechungen und Gremiensitzungen wechseln sich ab. In Ministerien kommen kurzfristige Anfragen aus Parlament, Presse oder Hausleitung hinzu, die oft innerhalb von Stunden beantwortet werden müssen. Die Arbeitszeit ist formal meist gleitend geregelt, in Hochphasen wie Haushaltsaufstellung, Gesetzgebungsverfahren oder Krisenlagen sind lange Tage und gelegentliche Abendtermine jedoch üblich. Dienstreisen zu Sitzungen, Fachkonferenzen oder Liegenschaften fallen je nach Aufgabe an. Schicht- und Nachtarbeit gibt es in der Regel nicht.
Die Referatsleitung ist im öffentlichen Dienst eine typische Position des höheren Dienstes. Wer sich bewährt, kann in eine Unterabteilungs- oder Abteilungsleitung aufsteigen oder zu einer anderen Behörde wechseln. Gefragt sind vor allem Volljuristen, Verwaltungs- und Wirtschaftswissenschaftler sowie in technischen Referaten Ingenieure. Durch altersbedingte Abgänge werden in vielen Verwaltungen in den nächsten Jahren Führungsstellen frei. Teilzeit und geteilte Führung (Topsharing) werden zunehmend angeboten, sind aber noch nicht überall selbstverständlich.
Körperlich verlangt der Beruf wenig: Heben und langes Stehen spielen kaum eine Rolle, Gehen beschränkt sich auf Wege im Gebäude und zu Terminen. Entscheidend sind die Fähigkeit zu langer Bildschirmarbeit, umfangreiches Lesen, sichere Kommunikation in Besprechungen und Telefonaten sowie Belastbarkeit unter Zeitdruck. Viele dieser Anforderungen lassen sich gut anpassen. Screenreader, Vergrößerungssoftware und Braillezeilen helfen bei Seheinschränkungen, Ringschleifen, Mikrofonanlagen und Schriftdolmetschung bei Hörbehinderung, höhenverstellbare Tische und ergonomische Eingabegeräte bei Einschränkungen des Bewegungsapparats. Eine Arbeitsassistenz kann etwa Vorlese- oder Begleitaufgaben übernehmen. Technische Arbeitshilfen und Arbeitsassistenz finanziert das Integrations- bzw. Inklusionsamt. Öffentliche Arbeitgeber, bei denen dieser Beruf überwiegend angesiedelt ist, müssen schwerbehinderte Bewerber nach § 165 SGB IX zum Vorstellungsgespräch einladen, sofern die fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt. Viele Behörden haben zudem Inklusionsvereinbarungen und eine aktive Schwerbehindertenvertretung. Bei Mehrarbeit in Spitzenzeiten besteht ein Anspruch auf Freistellung nach § 207 SGB IX.
Dieses Berufsprofil hat ein Sprachmodell (Claude) aus den Stellenanzeigen des Portals und allgemein zugänglichem Wissen erstellt. Es ersetzt keine persönliche Beratung, etwa durch die Agentur für Arbeit oder das Integrations- bzw. Inklusionsamt.
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