Assistenz, Sekretariat
Expertin / Experte im Bereich Hilfsmittel - zunächst befristet für die Dauer von zwei Jahren (w/m/d)
📍 bundesweit
Region: Deutschland gesamt
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
14.09.2026
Branche
Versicherungen
Die PBeaKK hat Tradition und Zukunft. Seit über 100 Jahren bieten wir umfassenden Krankenversicherungsschutz – inklusive Pflege und Beihilfe. Die nächsten Jahrzehnte haben wir fest im Blick: Wir suchen Menschen, die das Beste aus zwei Welten wollen. Wenn für Sie flexible Arbeitszeiten und ein sicherer Arbeitsplatz, Stabilität und Veränderung, Erfahrung und Wandel zusammenpassen, freuen wir uns auf das Gespräch mit Ihnen.
Für unser Kompetenzcenter Pflege und Hilfsmittel suchen wir ab sofort bundesweit - in Vollzeit- oder Teilzeit eine/n Expertin / Experten im Bereich Hilfsmittel (w/m/d) - zunächst befristet für die Dauer von zwei Jahren
- Vergütungsgruppe III Nr. 1a TV Ang. -
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Die Postbeamtenkrankenkasse ist in Nordrhein-Westfalen und im Norden Deutschlands ein angesehener Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion großschreibt. Das Unternehmen setzt sich aktiv für Chancengleichheit ein und bietet Menschen mit Schwerbehinderung ein unterstützendes Arbeitsumfeld, in dem ihre Talente geschätzt und gefördert werden. Mit flexiblen Arbeitszeiten und individuellen Unterstützungsmöglichkeiten schafft die Postbeamtenkrankenkasse eine inklusive Unternehmenskultur, die es allen Mitarbeitern ermöglicht, ihre Potenziale voll auszuschöpfen. Die Förderung der beruflichen Entwicklung steht ebenso im Fokus wie die Schaffung eines respektvollen und wertschätzenden Miteinanders. Jobsuchende mit Schwerbehinderung können hier auf ein engagiertes Team und zahlreiche Karrierechancen zählen. Die Postbeamtenkrankenkasse ist bestrebt, die Arbeitgebermarke weiter auszubauen und ein Umfeld zu schaffen, in dem sich alle Mitarbeiter wohlfühlen und erfolgreich arbeiten können. Durch diese Initiativen erweist sich die Postbeamtenkrankenkasse als attraktiver Arbeitgeber für jeden, der ein bedeutungsvolles und inklusives Arbeitsumfeld sucht.
📍 Hannover, Bremen, Kiel, Hamburg, Köln oder Dortmund
Öffentlicher Arbeitgeber: Einladung zum Vorstellungsgespräch
Öffentliche Arbeitgeber müssen schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen, sofern die fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt (§ 165 SGB IX). Geben Sie Ihre Schwerbehinderung oder Gleichstellung dazu in der Bewerbung an.
Alle Stellen im öffentlichen Dienst →Weitere Jobs bei Postbeamtenkrankenkasse
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Mitarbeiter/ Mitarbeiterin ärztliche Erstattung (w/m/d)
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Standort: bundesweit
🗺️ Region: Deutschland gesamt
📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000
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Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.
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