Feste Anstellung
Bereichsleitung (m/w/d) Soziales, Jugend und Wohnen / Schwerpunkt Soziales
📍 Worms
Region: D-PLZ 67
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
16.10.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Bei der Stadtverwaltung Worms ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt beim Bereich 5 – Soziales, Jugend und Wohnen, eine Stelle in der
- Entgeltgruppe 15 TVöD / Besoldungsgruppe A15 LBesG
- unbefristet
- mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 39 bzw. 40 Stunden zu besetzen.
Der Bereich 5 bündelt zentrale Aufgaben der sozialen Daseinsvorsorge sowie der Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Worms. Zugleich steht der Bereich vor einem umfassenden Veränderungsprozess: Strukturen, Prozesse, Steuerungsansätze und Formen der Zusammenarbeit werden weiterentwickelt, um den Bereich zukunftsfähig aufzustellen und seine Leistungsfähigkeit nachhaltig zu sichern.
Um diesen Prozess aktiv zu gestalten und den vielfältigen fachlichen, gesellschaftlichen und organisatorischen Herausforderungen zu begegnen, wird die Leitung des Bereichs als gleichberechtigte Doppelspitze wahrgenommen.
Gemeinsam mit der Bereichsleitung Jugend übernehmen Sie die strategische Gesamtverantwortung für den Bereich 5. Dabei verantworten Sie eigenständig das Portfolio „Soziales“ und gestalten die soziale Daseinsvorsorge in Worms strategisch, fachlich und organisatorisch weiter.
Die beiden Bereichsleitungen arbeiten auf Augenhöhe, stimmen wesentliche Entscheidungen in den übergreifenden Aufgabengebieten gemeinsam ab und vertreten den Bereich einheitlich gegenüber dem zuständigen Dezernat, der Verwaltungsspitze, politischen Gremien und externen Partnerinnen und Partnern.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Die Stadtverwaltung Worms präsentiert sich als attraktiver Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion großschreibt. Besonders Menschen mit Schwerbehinderung finden hier ein offenes und unterstützendes Umfeld, das Chancengleichheit fördert. Als moderne und engagierte Institution legt die Stadtverwaltung großen Wert darauf, Barrieren abzubauen und ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem jede Talente und Fähigkeiten voll zur Geltung kommen. Durch gezielte Maßnahmen und Programme zur Förderung von Mitarbeitern mit Handicap beweist die Stadtverwaltung Worms, dass Inklusion nicht nur ein Schlagwort ist, sondern in der täglichen Praxis gelebt wird. Das Team setzt sich aktiv für eine inklusive Arbeitsplatzkultur ein, in der alle Mitarbeitenden unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen wertgeschätzt werden. Jobsuchende mit Schwerbehinderung sind eingeladen, sich bei der Stadtverwaltung Worms zu bewerben und Teil eines dynamischen und unterstützenden Teams zu werden, das mit Engagement die Zukunft der Stadt gestaltet. Hier finden Sie nicht nur spannende berufliche Perspektiven, sondern auch ein Umfeld, in dem Vielfalt gelebt wird – für eine erfolgreiche Karriere in einem respektvollen Miteinander.
Öffentlicher Arbeitgeber: Einladung zum Vorstellungsgespräch
Öffentliche Arbeitgeber müssen schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen, sofern die fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt (§ 165 SGB IX). Geben Sie Ihre Schwerbehinderung oder Gleichstellung dazu in der Bewerbung an.
Alle Stellen im öffentlichen Dienst →Mehr zum Beruf: Manager & Führungskraft
Managerinnen und Führungskräfte leiten Teams, Abteilungen, Standorte oder Organisationen, planen Ziele und Budgets, treffen Entscheidungen und tragen Verantwortung für Personal und Ergebnisse.
Gehalt mit Berufserfahrung: rund 6.000 € brutto im Monat · in Rheinland-Pfalz
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Standort: Worms
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Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.
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