Befristeter Vertrag

Architekt:in (w/m/d)

Bischöfliches Generalvikariat Bistum Hildesheim

📍 Hildesheim

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Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

27.10.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Das Bistum Hildesheim befindet sich in einem umfassenden strukturellen und pastoralen Wandel. Dabei geht es nicht nur darum, Bestehendes zu bewahren, sondern Kirche aktiv neu zu denken und zukunftsfähig zu gestalten. Im Rahmen des Prozesses „Zukunftsräume“ entwickeln wir gemeinsam mit den Verantwortlichen vor Ort neue Perspektiven für die Kirche von morgen. Ziel ist es, den Gebäudebestand von rund 1.400 Immobilien an künftige Anforderungen anzupassen und zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Das vielseitige Aufgabenspektrum umfasst die strategische Entwicklung und Modernisierung von Gebäuden, die Realisierung von Neubauprojekten sowie die Entwicklung, Vermarktung und Aufgabe von Immobilien. Wenn Sie Freude daran haben, Veränderungen aktiv mitzugestalten, innovative Lösungen zu entwickeln und Menschen in Transformationsprozessen mitzunehmen, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Gestalten Sie mit uns eine nachhaltige und zukunftsorientierte Kirche und leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung des Bistums Hildesheim.

Architekt:in (w/m/d)

Das Bischöfliche Generalvikariat sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Elternzeitvertretung befristet bis zum 31. August 2028 eine Architektin / einen Architekten für den Bereich Ressourcen, Abteilung Bau zur Unterstützung des Transformationsprozesses "Zukunftsräume". Die Wochenarbeitszeit beträgt 39,8 Stunden. Der Dienstsitz ist Hildesheim.

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Über das Unternehmen

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Bischöfliches Generalvikariat Bistum Hildesheim

Das Bischöfliche Generalvikariat Bistum Hildesheim zeichnet sich als ein besonders attraktiver Arbeitgeber aus, der Vielfalt und Inklusion in den Mittelpunkt seiner Personalpolitik stellt. Mit einem klaren Bekenntnis zur Chancengleichheit fördert das Unternehmen aktiv die Integration von Menschen mit Schwerbehinderung und schafft ein unterstützendes und respektvolles Arbeitsumfeld. Durch gezielte Programme und Schulungen stellt das Generalvikariat sicher, dass alle Mitarbeitenden, unabhängig von ihren Fähigkeiten, die Möglichkeit haben, ihr Potenzial voll auszuschöpfen und sich beruflich weiterzuentwickeln. Die wertschätzende Unternehmenskultur und der kollegiale Zusammenhalt tragen dazu bei, dass sich alle Mitarbeitenden wohlfühlen und ihre individuellen Stärken einbringen können. Das Bischöfliche Generalvikariat Bistum Hildesheim bietet so nicht nur interessante Karrieremöglichkeiten, sondern auch ein echtes Zuhause für Menschen, die eine aktive Rolle in der Gesellschaft spielen möchten. Interessierte Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier eine einladende und fördernde Arbeitsatmosphäre, die sie auf ihrem beruflichen Weg unterstützt.

Mehr zum Beruf: Ingenieur

Ingenieurinnen und Ingenieure planen, entwickeln, prüfen und betreuen technische Anlagen, Bauwerke, Produkte und Systeme – vom Bauingenieurwesen über Wasserwirtschaft bis zu Qualitätssicherung und Cloud-Technik.

Gehalt mit Berufserfahrung: rund 5.700 € brutto im Monat · in Niedersachsen

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Standort: Hildesheim

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.

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