Sonstige
Abteilungsleitung Stadtplanung (m/w/d)
📍 Monheim
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Veröffentlicht
19.10.2026
Die Stadt Monheim am Rhein versteht sich als moderne Dienstleisterin, die ihren Service bedarfsgerecht und anwendungsorientiert auf die Bedürfnisse der Bürgerschaft, der Unternehmen sowie der Touristinnen und Touristen abstimmt und ausbaut. Dabei arbeiten wir innovativ, lösungsorientiert und gerne auch unkonventionell. Wir handeln loyal gegenüber den Zielen der Stadt, kommunikativ, respektvoll und verbindlich. Veränderungen betrachten wir als Chance. Mit und bei unserer Arbeit fördern wir Diversität und begegnen uns diskriminierungsfrei im Hinblick auf Geschlecht, Alter, Herkunft, ethnische Zugehörigkeit, Religion, sexuelle Orientierung und mögliche Behinderungen.
Die Stadt Monheim am Rhein sucht ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Abteilungsleitung Stadtplanung (m/w/d)
Stellen-ID: 1492593
Die unbefristete Vollzeitstelle mit einer regelmäßigen durchschnittlichen Arbeitszeit von 39 beziehungsweise 41 Wochenstunden ist nach Entgeltgruppe 13 TVöD beziehungsweise Besoldungsstufe A13 ausgewiesen. Die Besetzung dieser Stelle ist grundsätzlich auch in Teilzeit möglich.
Die Abteilung Stadtplanung macht Monheim am Rhein bereit für die Zukunft! Von strategischen Konzepten bis zum konkreten Bebauungsplan vor Ort wird eine nachhaltige, lebenswerte und generationengerechte Stadtentwicklung vorgenommen. Monheim am Rhein wächst dynamisch: als gefragter Wohnort, starker Wirtschaftsstandort und mit einer „Innenstadt der kurzen Wege“.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÖffentlicher Arbeitgeber: Einladung zum Vorstellungsgespräch
Öffentliche Arbeitgeber müssen schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen, sofern die fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt (§ 165 SGB IX). Geben Sie Ihre Schwerbehinderung oder Gleichstellung dazu in der Bewerbung an.
Alle Stellen im öffentlichen Dienst →Mehr zum Beruf: Manager & Führungskraft
Managerinnen und Führungskräfte leiten Teams, Abteilungen, Standorte oder Organisationen, planen Ziele und Budgets, treffen Entscheidungen und tragen Verantwortung für Personal und Ergebnisse.
Gehalt mit Berufserfahrung: rund 6.000 € brutto im Monat
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Standort: Monheim
📍 Koordinaten: 51.0908585, 6.8892999
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Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.
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