Feste Anstellung

Abteilungsleitung im Tandem (d/w/m) | Loan Operations | Teilzeit

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Feste Anstellung

Veröffentlicht

22.07.2026

Branche

Banken

Willkommen bei der DEG, einem Tochterunternehmen der KfW. Seit über 60 Jahren sind wir Partner privater Unternehmen, die in Entwicklungs- und Schwellenländern investieren. Rund 670 Mitarbeitende sind bei uns beschäftigt – in unserer Zentrale in Köln und an 18 Standorten weltweit.

Wir suchen Sie zur Verstärkung unserer Abteilung Loan Management als

Abteilungsleitung im Tandem (d/w/m)

Schwerpunkt Loan Operations (Transaktionsmanagement) I Teilzeit 80 %

Die Abteilung Loan Management begleitet den gesamten Lebenszyklus der Kredit- und Namensschuldverschreibungen der DEG und verantwortet die korrekte Abbildung und Abwicklung der Geschäfte. Das Aufgabenspektrum umfasst unter anderem die Führung der Nebenbücher, Auszahlungen, Payment-Agent-Tätigkeiten, Zins- und Rechnungsmanagement sowie Mahnwesen und Zahlungseingangsverarbeitung. Als Partner unserer Marktabteilungen beraten wir bei der Strukturierung von Transaktionen im Hinblick auf Abbildbarkeit und Effizienz.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Köln

📮 PLZ: 50676

🗺️ Region: D-PLZ 50

📍 Koordinaten: 50.9338303, 6.9527001

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.