Aktuelle Stellen: Aufsichtsperson

Was macht man in diesem Beruf?

Aufsichtspersonen arbeiten für Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, also für Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Ihre Aufgabe ist es, in den Mitgliedsbetrieben Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Dazu besichtigen sie Betriebe, Baustellen, Verwaltungen oder Schulen, prüfen Maschinen, Arbeitsverfahren, Gefahrstoffe und die Organisation des Arbeitsschutzes und beraten Unternehmer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte. Die Rechtsgrundlage ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch. Aufsichtspersonen haben hoheitliche Befugnisse: Sie dürfen Betriebe betreten, Auskünfte verlangen und bei unmittelbarer Gefahr Anordnungen treffen, etwa die Stilllegung eines unsicheren Gerüsts. Unterschieden wird zwischen Aufsichtsperson I mit Hochschulabschluss in Ingenieur- oder Naturwissenschaften und Aufsichtsperson II mit Meister- oder Technikerqualifikation.

Arbeitsalltag

Ein großer Teil der Arbeit findet im Außendienst statt. Aufsichtspersonen betreuen ein festes Gebiet oder eine Branche und fahren meist mit dem Dienstwagen zu den Betrieben. Im Baubereich bedeutet das Begehungen von Baustellen bei jedem Wetter, Steigen auf Gerüste und Leitern, Gehen auf unebenem Gelände und Lärm. Nach schweren Unfällen untersuchen sie den Hergang vor Ort, sprechen mit Beteiligten und erstellen Berichte für die Ermittlung von Ursachen und Ansprüchen. Hinzu kommen Ermittlungen bei Verdacht auf Berufskrankheiten, zum Beispiel zu Lärm, Staub oder Gefahrstoffbelastungen. Im Büro oder Homeoffice werden Besichtigungsberichte, Schreiben und Anordnungen verfasst, Unterlagen geprüft und Termine geplant. Ein weiterer Teil ist Schulung: Aufsichtspersonen leiten Seminare, halten Vorträge und wirken an Regelwerken und Branchenlösungen mit. Die Arbeitszeiten liegen überwiegend am Tag; bei schweren Unfällen kann kurzfristiger Einsatz nötig sein, und Reisen mit Übernachtungen gehören zur Fortbildung. Der Umgang mit Unternehmern erfordert Durchsetzungsvermögen, wenn Mängel beanstandet werden.

Perspektiven

Der Bedarf an Aufsichtspersonen ist stabil, da Prävention eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Unfallversicherung ist und viele Stelleninhaber in den kommenden Jahren in den Ruhestand gehen. Die Stellen sind in der Regel unbefristet und im öffentlichen Bereich angesiedelt. Nach dem Vorbereitungsdienst ist eine Spezialisierung möglich, etwa auf Gefahrstoffe, Maschinensicherheit, Tiefbau, Ergonomie oder Brandschutz. Erfahrene Aufsichtspersonen übernehmen Leitungsaufgaben in Präventionsabteilungen, arbeiten in Fachbereichen und Sachgebieten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung mit oder wechseln in Schulungs- und Forschungseinrichtungen.

Mit Schwerbehinderung in diesem Beruf

Die größten Anforderungen liegen im Außendienst: viel Autofahren, Gehen und Steigen auf Baustellen oder in Werkhallen, Arbeiten bei Kälte, Nässe und Lärm sowie das Erkennen von Mängeln durch genaues Hinsehen. Ein Führerschein der Klasse B wird fast immer verlangt. Gleichzeitig enthält der Beruf viel Schreib- und Bildschirmarbeit, Beratung und Schulung. Je nach Branche unterscheidet sich die Belastung deutlich: Die Betreuung von Verwaltungen, Schulen oder Dienstleistungsbetrieben ist körperlich weniger fordernd als die von Baustellen. Hilfreich sind ein angepasstes Dienstfahrzeug, technische Hilfen für die Berichtsarbeit wie Spracheingabe, Vergrößerungssoftware oder Braillezeile sowie eine Aufgabenverteilung im Team. Die Unfallversicherungsträger sind öffentliche Arbeitgeber mit Schwerbehindertenvertretung und geregelten Verfahren zur Teilhabe, was die Abstimmung von Anpassungen erleichtert.

Dieses Berufsprofil hat ein Sprachmodell (Claude) aus den Stellenanzeigen des Portals und allgemein zugänglichem Wissen erstellt. Es ersetzt keine persönliche Beratung, etwa durch die Agentur für Arbeit oder das Integrations- bzw. Inklusionsamt.