Assistenz, Sekretariat

Studentische Hilfskräfte (w/m/d) für das Referat KRE 5 „Forschungs­datenzentrum“

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)

📍 Cottbus

Region: D-PLZ 03

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Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Studentenjobs, Werkstudent

Veröffentlicht

14.10.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Das Bundes­institut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) sucht für das Referat
KRE 5 „Forschungs­datenzentrum“ in Cottbus zum nächst­möglichen Zeitpunkt drei

Studentische Hilfskräfte (w/m/d)

Knr. S 101.1-26
  • Vergütung

    15,00 € brutto pro Stunde

  • Beschäftigungsart

    befristet bis
    28.05.2028

  • Wochenstunden

    10 h

  • Arbeitsort

    Cottbus

  • Bewerbungsfrist

    04.11.2026

Das BBSR im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) ist die Ressort­forschungs­einrichtung des Bundes im Geschäftsbereich des Bundes­ministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) für die Themen­bereiche Stadtentwicklung, Raumordnung, Wohnen und Bauwesen. Zudem setzt das BBSR vielfältige Förder- und Investitions­programme im Bereich von Klimaschutz und Stadtentwicklung um.

Das Referat „Forschungs­daten­zentrum Kohle­regionen“ (KRE 5) archiviert und dokumentiert Datensätze und Begleit­materialien aus quantitativ ausgerichteten interdisziplinären Forschungs­bereichen. Das Referat prüft Anträge auf Daten­nutzung, verantwortet Qualitäts­sicherungen und fördert die wissenschaftliche Erschließung der Daten. Das Ziel ist es, für wissenschafts- und politikrelevante Entscheidungen vergleichbare statistische Daten als Grundlage repräsentativ und vollumfänglich bereitzustellen.

Nähere Informationen darüber erhalten Sie unter: KRE 5 „Forschungsdatenzentrum“

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Öffentlicher Arbeitgeber: Einladung zum Vorstellungsgespräch

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Standort: Cottbus

🗺️ Region: D-PLZ 03

📍 Koordinaten: 51.7402000, 14.3198004

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.

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