Befristeter Vertrag
Sozialarbeiter/innen bzw. Sozialpädagog/innenfür das Winternotprogramm
📍 Hamburg
PLZ: 20097
Region: D-PLZ 20
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
03.11.2026
Branche
Gesundheit & soziale Dienste
Fördern & Wohnen (F&W) gibt obdach- und wohnungslosen Menschen ein Dach über dem Kopf und hilft ihnen, wieder Fuß zu fassen. Auch Geflüchtete finden hier eine Bleibe auf Zeit. Für Menschen, die es auf dem Wohnungsmarkt besonders schwer haben, schafft F&W Wohnungen. Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung wohnen bei F&W und erleben Teilhabe. F&W Fördern & Wohnen AöR ist ein Tochterunternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg. Mit rund 2.200 Mitarbeiter:innen ist es an über 200 Standorten für Menschen da.
Diese Positionen sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt, befristet bis 30. April 2027 zu besetzen.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
F&W - Fördern & Wohnen AöR ist ein renommierter Arbeitgeber in Hamburg, der viel Wert auf Inklusion und Chancengleichheit legt. Das Unternehmen engagiert sich nachdrücklich für die Unterstützung von Menschen mit Schwerbehinderung und schafft ein Arbeitsumfeld, das Vielfalt fördert. Durch maßgeschneiderte Angebote und individuelle Fördermöglichkeiten ermöglicht F&W seinen Mitarbeitenden, ihre Talente voll zu entfalten und aktiv an der Gestaltung ihres Arbeitsplatzes mitzuwirken. Die Werte von F&W spiegeln sich in der Unternehmenskultur wider, die Teamarbeit und gegenseitige Unterstützung betont. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur interessante Karrieremöglichkeiten, sondern auch einen sicheren Ort, an dem ihre einzigartigen Fähigkeiten geschätzt und gefördert werden. F&W ist stolz darauf, ein Arbeitgeber zu sein, der Inklusion nicht nur als Konzept, sondern als gelebte Realität versteht. Mit einem klaren Fokus auf persönliche Entwicklung und berufliche Teilhabe bietet das Unternehmen eine einladende Perspektive für alle Mitarbeitenden. Bewerbungen sind jederzeit willkommen, um gemeinsam eine inklusive Zukunft zu gestalten.
Öffentlicher Arbeitgeber: Einladung zum Vorstellungsgespräch
Öffentliche Arbeitgeber müssen schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen, sofern die fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt (§ 165 SGB IX). Geben Sie Ihre Schwerbehinderung oder Gleichstellung dazu in der Bewerbung an.
Alle Stellen im öffentlichen Dienst →Mehr zum Beruf: Sozialarbeiter
Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagogen beraten und unterstützen Menschen in schwierigen Lebenslagen, etwa bei Armut, Behinderung, Sucht oder familiären Krisen, und vermitteln Hilfen im Sozialsystem.
Gehalt mit Berufserfahrung: rund 4.500 € brutto im Monat · in Hamburg
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Standort: Hamburg
📮 PLZ: 20097
🗺️ Region: D-PLZ 20
📍 Koordinaten: 53.5433006, 10.0319004
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Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.
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